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Verdunkelung des kirchlichen Zeugnisses

Von P. Engelbert Recktenwald

1995 erklärte der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Karl Lehmann zur Abtreibungsgesetzgebung in Deutschland: „Wir werden uns mit der bestehenden Gesetzgebung nicht abfinden. Für uns ist das Leben heilig, das geborene wie das ungeborene.“ 1999 beteuerte er dasselbe im Namen aller Bischöfe noch einmal: „Die deutschen Bischöfe haben stets erklärt – schon seit den 70er Jahren –, dass sie sich mit den nach ihrer Meinung unzureichenden Gesetzen nicht abfinden werden.“

Diese Zeiten sind vorbei. Der gegenwärtige Vorsitzende hat sich mit der geltenden Gesetzeslage nicht nur abgefunden, sondern lobt sie sogar: „Heute haben wir mit dem Paragrafen 218 als einen guten Kompromiss eine befriedete Situation.“ Dabei weiß er, dass jedes Jahr „in Deutschland rund 100.000 Schwangerschaften abgebrochen“ werden. „Das betrübt mich sehr.“

Trotzdem spricht er von einem „guten Kompromiss“. Worin besteht er? „Die Selbstbestimmung der Frau und der Lebensschutz für das ungeborene Kind sind Verfassungswerte. Wir können daher nicht das eine gegen das andere ausspielen.“ Also kein Wort davon, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, dass deshalb am Lebensrecht eines Menschen das Selbstbestimmungsrecht jedes anderen Menschen endet. Damit bleibt Bischof Bätzing sogar hinter der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts zurück, das ausdrücklich die Pflicht des Staates feststellte, das Leben des ungeborenenen Kindes sogar gegenüber der Mutter zu schützen. Wird der Staat dieser Pflicht gerecht, wenn jährlich 100.000 Kinder im Mutterleib getötet werden? Das sogenannte „Beratungsschutzkonzept“ hat sich schon längst als ein semantisches Trugwort herausgestellt, wie der renommierte Rechtswissenschaftler Herbert Tröndle 2007 feststellte. Es handele sich um „die de facto völlig schutzlose Preisgabe des Lebensrechts.“ 100.000 getötete Kinder – eine befriedete Situation?

Wer das Lebensrecht des ungeborenen Kindes einer Güterabwägung unterwirft, macht die Rede von dessen unantastbaren Würde zur Farce. Wenn es Fälle gibt, in dem das Lebensrecht des Ungeborenen hinter dem Selbstbestimmungsrecht der Mutter zurücktritt, dann gibt es tatsächlich auch ein Recht auf Abtreibung, und dann muss der Staat dieses Recht auch flächendeckend sicherstellen. Diese Konsequenz hat vor drei Jahren die Präsidentin des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken gezogen: Sie sprach sich dafür aus, dass sichergestellt werde, dass die Tötung ungeborener Kinder („medizinischer Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs“ genannt) flächendeckend ermöglicht werde. Sie löste damit im deutschen Episkopat nicht etwa Entsetzen aus. Sie wurde nicht zum Widerruf oder gar zum Rücktritt aufgefordert. Stattdessen wurde sie vom Ständigen Rat der deutschen Bischofskonferenz zur Teilnehmerin an der europäischen Vorbereitungskonferenz der Weltsynode ernannt.

Johannes Paul II. warnte einst angesichts der Verstrickung der deutschen Kirche in die staatliche Abtreibungsregelung vor einer Verdunkelung des kirchlichen Zeugnisses. Er hat auf erschreckende Weise Recht behalten. Es ist dunkel geworden. „Wächter, wie lange noch dauert die Nacht?“

Dieser Text erschien zuerst am 15. Mai 2025 in der Tagespost. Sie können ihn auch hören.


Zum Thema Abtreibung

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