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Kommentar zum nachsynodalen Schreiben "Sacramentum Caritatis"

Von P. Franz Prosinger

Wie zu erwarten war, schenkt uns das nachsynodale Schreiben "Sacramentum caritatis" über die Eucharistie eine Fülle von schönen und tiefen Gedanken, vor allem aus der Welt der Väter und ganz besonders vom hl. Augustinus. Dafür sollen wir dankbar sein, und es gibt auch noch oder wieder viele – vor allem jüngere – Priester, die diese Anregungen annehmen und umsetzen werden. Wenn es in einem ersten im Internet anonym veröffentlichten Kommentar heißt: "Das langatmige Dokument enthält jede Menge kuriale Schaumsprache", so wird dies einer notwendigen Differenzierung der kirchlichen Situation und Identifikation mit der von Christus eingesetzten konkreten Institution nicht gerecht.

Die Überwindung der Krise des Eucharistieverständnisses muß von der Dogmatik geleistet werden. Piero Cantoni hat in seinem Buch "Novus Ordo Missae" e Fede Cattolica (Quadrivium, Genova 1988) nachgewiesen, daß das Meßbuch Pauls VI. die für das katholische Verständnis des Meßopfers notwendige dogmatische Vorgabe des kirchlichen Lehramtes, vor allem des Konzils von Trient, durch das Wörtlein "offerimus" nach der Konsekration wahrt. Während Luther eine bloße Gedächtnisfeier des Opfers Christi am Kreuz akzeptieren kann, ist ihm die Vorstellung, daß die Kirche dieses Opfer immer neu darbringt, ein papistisches Greuel, eine Anmaßung des Menschen, am Werk der Erlösung mitwirken zu wollen.

Wenn man mit Cantoni den Vorwurf der dogmatischen Diskontinuität vom Novus Ordo Missae auch zurückweisen muß, so ist doch wahr, daß dieser unterscheidend katholische und somit antiprotestantische Aspekt im neuen Meßbuch stark reduziert wurde. Im Verein mit einer modischen Exegese und einem falschen Ökumenismus ist viel protestantischer Geist in die neuen Eucharistiefeiern eingedrungen. In dieser Hinsicht erwarten wir uns vor allem Klärung von seiten des kirchlichen Lehramtes. Dabei geht es nicht um die Zurückweisung des Gedächtnischarakters - wie manche Traditionalisten in bloß antiprotestantischer Dialektik erwarten und fordern-, sondern um die katholische Synthese, daß wir das sakramental gegenwärtige Opfer Christi, "eingedenk des heilbringenden Leidens, der Auferstehung von den Toten und der glorreichen Himmelfahrt" darbringen, dieses heilige, reine, makellose Opfer. Durch den Rückbezug im liturgischen Gedächtnis (die Anamnesis bzw. Zikkaron) ist die Opferdarbringung der Kirche gerade nicht Anmaßung, sondern gnadenhaft geschenkte Mitwirkung "durch Ihn und mit Ihm und in Ihm"; nicht eine losgelöste Eigenleistung, sondern ein Mit- Hineingenommen-Sein in das eine Opfer Christi. Das Konzil von Trient verurteilt die Auffassung von Eucharistie als nuda commemoratio sacrificii in cruce peracti (DS 1753), lehrt aber durchaus, daß es sich auch um die Vergegenwärtigung (repraesentatio) und das Gedächtnis (memoria) des einmal am Kreuz blutig dargebrachten Opfers handelt (DS 1740). Wie schon in den Gründonnerstagsbriefen Johannes Pauls II. und seiner Enzyklika "Eucharistia de Ecclesia" finden wir beide Aspekte erwähnt, wenn auch ungleich verteilt und nicht im Zusammenhang erklärt. Weitaus häufiger ist die Rede von der sakramentalen Vergegenwärtigung und der "Gedenkfeier seiner vollkommenen Gabe" (Sacramentum Caritatis Nr.11, wobei ganz richtig festgestellt wird, daß es sich nicht um eine einfache Wiederholung des Letzten Abendmahles – im Rahmen der alttestamentlichen Liturgie – handelt, worüber sich der erwähnte Kommentator im Internet zu wundern scheint!); "Gedenkfeier Christi als ‘die höchste sakramentale Darstellung der Gemeinschaft in der Kirche'" (Nr. 15); "man muß die Eucharistie als authentisch gefeiertes Glaubensgeheimnis erleben" (Nr. 34); "Gedenkfeier des Erlösungsopfers" (Nr. 35); "jede Eucharistiefeier vergegenwärtigt sakramental das Geschenk, das Jesus am Kreuz aus seinem Leben gemacht hat" (Nr. 88); "Gedenkfeier seines Opfers" (Nr.89); "Gedächtnis des Pascha des Herrn". "Die Kirche, seine Braut, ist berufen, das eucharistische Mahl Tag für Tag zu seinem Gedächtnis zu feiern" (Nr. 12); der Teil II ist überschrieben als "Eucharistie, ein Geheimnis, das man feiert" – all das wäre für sich allein genommen zu wenig und könnte auch von Lutheranern hingenommen werden. Aber auch der andere – unterscheidend katholische Aspekt findet sich an verschiedenen Stellen. In Nr. 23 heißt es: "Natürlich ‘handelt der geweihte Priester auch im Namen der ganzen Kirche, wenn er das Gebet der Kirche an Gott richtet, vor allem, wenn er das eucharistische Opfer darbringt' (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 1552)." In Nr. 34 wird betont, daß Maria die Teilnahme der Kirche am Opfer des Erlösers eröffnet hat und durch ihre volle Zustimmung das Opfer Christi für die Kirche angenommen hat (man möchte ergänzen: und sich zusammen mit Ihm dem himmlischen Vater dargebracht hat). Nach Nr. 47 wird der menschlichen Arbeit ihr letzter Sinn dadurch gegeben, daß sie durch die Eucharistiefeier mit dem Opfer Christi vereint wird: "So gesehen, tragen wir auch alles Leid und allen Schmerz der Welt zum Altar, in der Gewißheit, daß in den Augen Gottes alles kostbar ist". Die Gläubigen sollen "die unbefleckte Opfergabe darbringen nicht nur durch die Hände des Priesters, sondern auch gemeinsam mit ihm und dadurch sich selber darbringen lernen" (Nr 52). Die Kranken können "spüren, daß ihr Leben durch die Aufopferung des eigenen Leidens in Vereinigung mit dem Opfer unseres Herrn gänzlich in das Leben und in die Sendung der Kirche eingegliedert ist" (Nr. 58). "Die große liturgische Tradition der Kirche lehrt uns, daß es für eine fruchtbare Teilnahme nötig ist, persönlich dem gefeierten Mysterium zu entsprechen, indem man das eigene Leben in Einheit mit dem Opfer Christi hingibt für das Heil der ganzen Welt" (Nr. 64). Ganz deutlich wird der Zusammenhang in Nr. 70 durch die Lehre des hl. Augustinus: "Die Kirche feiert dieses Geheimnis" - nämlich ein einziger Leib mit Christus zu sein – "mit dem Altarssakrament, das die Gläubigen gut kennen und in dem ihr deutlich gezeigt wird, daß in dem, was geopfert wird, sie selbst es ist, die geopfert wird. Und so bestätigt auch die katholische Lehre, daß die Eucharistie in ihrer Eigenschaft als Opfer Christi ebenfalls Opfer der Kirche und somit der Gläubigen ist." "Durch die Teilnahme am Kreuzesopfer hat der Christ Gemeinschaft mit der Opferliebe Christi" (Nr. 82).

Andererseits fehlt dieser Aspekt da, wo man ihn erwarten würde. Wenn es von den wiederverheirateten Geschiedenen heißt, daß auch sie an der hl. Messe teilnehmen können, wenn auch ohne Kommunionempfang, so wird da nur das Hören des Wortes und die eucharistische Anbetung erwähnt, nicht aber die Teilnahme am Opfer der Kirche durch das Anheimgeben ihrer selbst und ihrer Not in das Opfer Christi und die geistige Kommunion in dem Augenblick, da sich in der Kommunion des Priesters das Opfer Christi am Altar vollendet. Die richtige und wichtige Aussage in Nr. 55 "Auch wenn es nicht möglich ist, die sakramentale Kommunion zu empfangen, bleibt die Teilnahme an der heiligen Messe notwendig, gültig, bedeutungsvoll und fruchtbar" sollte näher erklärt werden: durch das in der Taufe empfangene allgemeine Priestertum können die Gläubigen zusammen mit der ganzen Kirche das hl. Opfer dem himmlischen Vater darbringen. – Ausgerechnet da, wo das Konzil von Trient gegenüber den Protestanten das Unterscheidende der katholischen Meßopferlehre hervorhebt, beim Opfer für die Verstorbenen (DS 1743), bleibt das apostolische Schreiben in Nr. 32 sehr unbestimmt. Wir feiern das "Gedächtnis des Heiles", sollen die eschatologische Dimension "der gefeierten und angebeteten Eucharistie" wieder entdecken und werden an die "Wichtigkeit des Fürbittgebetes - insbesondere der Meßfeiern – für die Verstorbenen" erinnert. Zwar ist von "Auferstehung des Fleisches" die Rede und somit indirekt auch von den Seelen der Verstorbenen, aber es wird nicht gesagt, daß das hl. Opfer am Altar auch für die armen Seelen im Fegfeuer dargebracht wird.

In der deutschen Textwiedergabe sollten einige Fehler korrigiert werden. Die Gemeinschaft mit dem Bischof ist nicht die Bedingung der "Gültigkeit" jeder Zelebration auf seinem Gebiet, sondern der Erlaubtheit (im Lateinischen ist von der celebratio legitima die Rede). Die Unterscheidung zwischen der Gültigkeit des Sakramentes und der kirchlichen Erlaubnis ist wichtig, auch wenn daraus nicht die Zweitrangigkeit der Legitimität gefolgert werden darf, vor allem wenn es sich um ein dogmatisch fundiertes ius divinum handelt. Gerade im Sakrament der Eucharistie sollen wir nach Augustinus erkennen, wie sehr wir die Einheit lieben sollen. – In Nr. 48 steht fälschlicherweise "Anapher" (die Wiederaufnahme eines Wortes) statt "Anaphora"; in Nr. 96 ist der Leib des Herrn auf dem Alter gegenwärtig, statt auf dem Altar.

Wenn in Nr. 52 von den beachtlichen Fortschritten der vom Zweiten Vatikanischen Konzil gewünschten aktiven, vollen und fruchtbaren Teilnahme des ganzen Gottesvolkes an der Eucharistiefeier gesprochen wird und verharmlosend von einer gelegentlichen mangelnden Einsicht in den eigentlichen Sinn dieser Teilnahme, so könnte man eher versucht sein, von kurialer Schaumsprache zu sprechen. Richtiger wäre es, darin eine werbende captatio benevolentiae zu sehen für eine so dringend notwendige Neubesinnung. Wer den eigentlichen Sinn für die Teilnahme am hl. Meßopfer in den letzten Jahrzehnten verloren hat – es sind nicht alle, aber viele -, der wird durch den von manchen ersehnten vorkonziliaren kurialen Stil kaum zurückgewonnen. Im Schreiben "Sacramentum Caritatis" kann er aber viele wertvolle Gedanken für eine Neubesinnung finden.


Kommentar zu einer Erklärung Kardinal Lehmanns


Die alles entscheidende Frage

In meiner Predigt zum 18. Sonntag nach Pfingsten zeige ich, wie das heilige Messopfer uns lehrt, das Wohlgefallen Gottes zu gewinnen.

Autoren

Conrad Sven
Deneke B.
Mosebach M.
Muschalek G.
Postl Uwe
Prosinger F.
Ramm Martin
Ratzinger J.
Recktenwald E.
Spaemann R.
Strasser R.
Wildfeuer M.


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