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Luther und der Ablassstreit

Von Hartmann Grisar

Wir bringen hier einen kurzen Ausschnitt aus dem Werk von Hartmann Grisar SJ Martin Luthers Leben und sein Werk. 1927 erschienen, gehört es zum Spätwerk Grisars, das weniger umstritten war als seine 16 Jahre zuvor erschienene dreibändige Lutherbiographie, die in den Augen vieler Kritiker zu hart urteilte. Es geht mir hier nicht um Grisars pathologische Lutherdeutung, sondern um die zumeist überschätzte Rolle des Ablassstreits in der Entstehung der Reformation. Entgegen allem Fortschritt in der Forschung hält sich in der populären Anschauung hartnäckig die Ansicht, dass Luthers Reformation nicht in erster Linie ein Bruch mit einer gesunden Tradition der Theologie, sondern eine Antwort auf Missstände in der Kirche gewesen sei, die es tatsächlich gegeben hat und von Grisar ungeschönt geschildert werden.

Dem bekannten, an Luthers Thesen von 1517 angeknüpften Streit über den Ablaß ist für den Ursprung der Kirchenneuerung, infolge der neuen Aufschlüsse über Luthers Entwicklung, viel geringere Bedeutung beizumessen, als es traditionsgemäß geschieht und auch noch bei dem protestantischen Jahrhundertfest von 1917 mit Gepränge geschehen ist. Nicht die Ablaßthesen, an der Türe der Wittenberger Schlosskirche angeschlagen, sind der Anfang der Glaubensspaltung. Das initium evangelii ist, wie man oben von Luther selbst vernommen hat, zu suchen in der schon vorher entstandenen neuen Wittenberger Theologie und in der durch sie hervorgerufenen öffentlichen Bewegung. Er hat den Mönch Luther auf den Schauplatz der großen Welt gestellt und ihm Anlass geboten, sein umstürzendes System der neuen Lehren vor allen Zeitgenossen nach und nach zu enthüllen.

Der Ablaß hatte keinen Platz mehr in einem System, das mit seinen Ideen von Gnade und Rechtfertigung und mit dem Angriff auf das Verdienst der guten Werke den Wert der Genugtuung leugnete.

Noch ehe diese Ideen voll herangereift waren, hatte Luther in einem Sermon vom 27. Juli 1516 sehr richtig vom Ablass gesprochen. Nachfolgende Zeiten hätten sich von ihm belehren lassen können. Der Ablass ist, wie er damals richtig betont, kein Nachlass der Sündenschuld, sondern „er ist die Nachlassung der zeitlichen Sündenstrafe, welche der Büßende zu leiden haben würde, sei es, dass sie vom Priester aufgelegt ist, sei es, dass er sie im Fegfeuer zu erdulden hätte“. „Man darf sich also“, sagt er aus dem Bewusstsein seiner ganzen Zeit, „bei Erlangung eines (vollkommenen) Ablasses nicht die Seligkeit ohne weiteres gesichert glauben.“ „Vollkommenen Nachlass der Strafe erhalten auch nur die, welche durch rechte Reue und Beicht sich mit Gott versöhnt haben.“ Luther kannte und schätzte damals auch noch den Ablass für die Verstorbenen. Die Zuwendung desselben geschieht, wie er im nämlichen Sermon ausführt, fürbittweise; es ist mithin nicht eine jedesmalige völlige Erlösung der Seelen anzunehmen. Die Grundlage der Ablässe hebt er richtig mit den Worten hervor: „Sie sind das Verdienst Christi und seiner Heiligen (d.h. ihre Kraft haben sie durch diesen Verdienstschats), und wir müssen sie deshalb mit aller Ehrfurcht aufnehmen.“ Wie es sich immer mit den beim Ablasswesen einschleichenden Missbräuchen verhalten möge, es ist nach ihm „von größtem Nutzen, dass Ablässe angeboten und gewonnen werden“ (Grisar, Luther I, S. 263. Sermon vom Jahre 1516. - Für die Entstehung und die ältere Ausbildung des Ablaßwesens s. jetztdas ausgezeichnete Werk von N. Paulus, Geschichte des Ablasses im Mittelalter, Bd. 1 bis 3, Paderborn 1922-1923).

Die von Luther angedeuteten Missstände hatten zu seiner Zeit eine gewisse Höhe erreicht. Da ein gutes Werk zu Erlangung des Ablasses erforderlich ist, und da nach damaliger Sitte zu Verabfolgung der Ablassbriefe in der Regel eine milde Beisteuer zu irgend einem frommen oder gemeinnützigen Zwecke verlangt wurde, war der Ablass vielfach durch Missbrauch zu einem Mittel für Geldsammlungen geworden. Übertriebene Anpreisungen und habsüchtige Praktiken gesellten sich hinzu, ihn zu entwürdigen. Die Hauptschuld hatten hierbei die eigens zur Betreibung des Geschäftes herumziehenden marktschreierischen so genannten Quästoren. Aber auch viele kirchliche Obrigkeiten trifft die Schuld, durch Ablassspende mit allzu irdischen Zutaten, mit interessierten Abmachungen und weltlichem Lärm den Unfug im Hause des Herrn vermehrt zu haben.

Wieweit selbst die päpstlichen Ausschreibungen gehen konnten, sieht man an dem Ablass, der für den bereits unkirchlich gewordenen Luther zur Gelegenheit wurde, in den Kampf gegen den Ablass überhaupt und nicht bloß gegen die Missbräuche einzutreten. Es war der durch Leo X. verliehene Ablass, dessen Erlös zum Bau der Peterskirche zu Rom verwendet werden sollte.

Bischof Albrecht von Brandenburg, der die Kirchensprengel von Magdeburg und Halberstadt innehatte, ein Geistlicher von ganz weltlicher Gesinnung, hatte sich auch zum Erzbischof von Mainz wählen lassen. Für den Dispens zur Vereinigung der drei Stifte in einer Hand hatte er der römischen Kurie auf Vorschlag der höchsten päpstlichen Finanzleute nicht weniger als 10.000 Dukaten zu entrichten. Es fand sich die Auskunft, dass er die Predigt jenes Ablasses der Peterskirche für sein weites Gebiet in Deutschland übernehme. Die Hälfte des Erträgnisses der Ablasspredigt sollte ihm zur Entschädigung für die bei dem Augsburger Kaufherrn Fugger erhobenen 10.000 Dukaten zufallen, während die andere Hälfte für den Bau zu Rom bestimmt war. Albrecht hatte ein strenges Auge auf die Füllung des großen, die Ablassprediger begleitenden und unter Fuggerscher Aufsicht stehenden Ablasskastens. Es war ein recht unerbaulicher Handel. Wenn er auch nicht eigentlich Simonie bedeutete, so war er doch verwerflich, und wird bloß erklärlich durch die üblen kirchlichen Finanzgewohnheiten der Zeit, die sich auch zu Rom festgesetzt hatten, sowie durch das Drängen und Treiben der Agenten Albrechts und einer geldsüchtigen florentinischen Partei von Kirchenmännern an der Kurie.

Luther erfuhr erst nach und nach einiges von den Abmachungen. Sein Motiv des Eingreifens war zunächst die Erbitterung über die neue Ablassunternehmung und über die Missbräuche überhaupt. Von dem allgemeinen Verfall des Ablasswesens hatte er ein Beispiel zu Wittenberg unter seinen Augen.

In der dortigen Schlosskirche hatte nämlich der damalige Kurfürst von Sachsen, Friedrich „der Weise“, einen Schatz von Reliquien aufgespeichert, echten und unechten, den er von Rom mit unglaublich reichen Ablässen ausstatten ließ. Er war, ähnlich wie auch Kurfürst Albrecht von Mainz, ein leidenschaftlicher Reliquienjäger. Beide wollten bei der jährlichen feierlichen Zeigung der Reliquien jedes Stück durch große Ablässe für die frommen Verehrer glänzen lassen und hohe Gelder gewinnen. Für seinen heiligen Schatz in der Wittenberger Schlosskirche wusste der Sachse bis zum Jahre 1518 zusammen 127.799 Jahre Ablass zu erlangen.

Fürstliches Interesse spielte bei dem Ablasswerk an der Kurie eine bedenkliche Rolle. Die Fürsten verboten auch gelegentlich die gehäuften Ablasspredigten in ihren Gebieten, weil sie die Abfuhr des ihrem Lande nötigen Geldes nach Rom oder für andere nicht genehme Zwecke verhindern wollten. So verbot Kurfürst Friedrich die Verkündigung des Mainzer Ablasses für St. Peter innerhalb der Grenzen seines Kurfürstentums.

Für die Predigt des Mainzer Ablasses wurde von Kurfürst Albrecht der volkstümliche Redner Johann Tetzel aus dem Dominikanerorden ausgewählt. Er war ein nur mittelmäßiger Theologe. Seine Sitten waren unbescholten, so sehr auch im nachfolgenden Streit die Verleumdung sein Leben angriff. Er hielt sich auch in seinen unter großem Zulauf stattfindenden Predigten an die ausführliche Anweisung der Mainzer Kirchenbehörde für die neue Ablasspredigt, nur dass er sich von überflüssigen rednerischen Übertreibungen nicht freizuhalten wusste. Jene Anweisung hob den Charakter des Ablasses als Straf-, nicht Sündennachlasses gebührend hervor und verlangte nachdrücklich reumütige Beicht als Bedingung. In einem Punkt war sie jedoch mangelhaft. Der Ablass für die Toten hätte, sagt sie, Wirkung bei Verrichtung des erforderlichen Werkes auch ohne den Zustand der heiligmachenden Gnade im Verrichter. Manche Theologen hatten allerdings diese Meinung vertreten, und in verschiedene andere Anweisungen war sie übergegangen. Es waren eben noch nicht alle Fragen des Ablasswesens klar gelöst. Es gab auch noch keine dogmatische Festsetzung des Ablasses überhaupt, nämlich in Form einer Definition. Er war Sache der von Theologen gelehrten Praxis, aber seinem Wesen nach war er gewährleistet durch das ordentliche kirchliche Lehramt (magisterium ecclesiae ordinarium).

Tetzel griff die obige, heute aufgegebene Meinung über die Ablässe für die Toten begierig auf. Den Spruch allerdings hat er nachweislich nicht angewendet, den man ihm beilegte: „Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegfeuer springt“, jedoch dem Inhalt nach näherten sich seine Worte dem Spruche. Kritische Augen betrachteten Tetzel auch darum ungünstig, weil er öfter, wie zu Annaberg, zur Verkündigung des Ablasses die Gelegenheit der Jahrmärkte mit ihrer weltlichen Kurzweil benützte.

Es ist eine unverbürgte Mitteilung, dass Luther, sobald ihm zu Grimma die Art von Tetzels Auftreten durch Staupitz zu Ohren gekommen sei, gerufen hätte: „Dem will ich ein Loch in die Pauke schlagen, so Gott will.“ Aber als Tetzel mit seiner Predigt an die Grenze des Kurfürstentums und in die Nähe von Wittenberg gekommen war, hielt Luther die Zeit für ein Eingreifen herangerückt. Am 1. November feierte die Wittenberger Schlosskirche ihr Titelfest; sie war Allerheiligenkirche und für diesen Tag eigens mit Ablässen ausgestattet. Viel Volk musste in das Gotteshaus strömen. Da ließ Luther am Vorabend 95 Thesen über den Ablass an der Türe der Kirche, die zugleich Universitätskirche war, in einem lateinischen Plakatdrucke anschlagen.

Der Druck enthielt die Einladung zu einer Disputation über die 95 Sätze.

Für den Augenblick konnte der lateinische Anschlag nicht viel Aufsehen machen, außer bei Gelehrteren. Aber als Luther auch an die benachbarten Universitäten Leipzig, Frankfurt a. O. und Erfurt Abzüge für die Theologen versandte, begann der Schritt die Aufmerksamkeit mehr auf sich zu ziehen. Dass die Ablassthesen „schier in vierzehn Tagen durch ganz Deutschland liefen“, ist „eine irrige Vorstellung nach einer späteren Äußerung Luthers“ (Paul Kalkoff, Luther und die Entscheidungsjahre der Reformation, 1917, S. 22), wie denn überhaupt die Geschichte der Thesen durch manche Fabeln Verherrlichung erfahren hat. Wahr ist, dass viele, auch Gutgesinnte von kurzsichtigem Blicke, sich freuten, dass gegen das eingerissene Unwesen bei der Ablassverkündigung durch einen kühnen Mund Einspruch geschehe; man sah unter dem Druck der Übelstände zu leicht über den Inhalt und die Tragweite der Thesen hinweg.

Luthers Text forderte, wie gesagt, zu einer Disputation auf, in der über die Thesen Klärung herbeigeführt werden sollte. Die Thesen waren jedoch bereits ein fundamentaler Angriff auf das Wesen des Ablasses, nur ein mit einiger Vorsicht eingehüllter Angriff. An ein Preisgeben derselben bei wissenschaftlicher Besprechung dachte der Verfasser keineswegs. Sein theologischer Standpunkt ließ dies nicht zu. Aber die eigentliche neue Dogmatik, die hinter den Thesen stand, ließ Luther in dem Ganzen absichtlich nicht zu Wort kommen. Er behauptet in den Thesen, die Ablässe hätten keine Gültigkeit vor Gott, sondern seien nur als Nachlass von kanonischer Strafe seitens der Kirche zu betrachten. Er leugnet ferner die Lehre von dem Gnadenschatze Christi und der Heiligen, welche die Voraussetzung der Ablässe bildet. Neben andern irrigen Ansichten finden sich solche über den Läuterungszustand der Abgeschiedenen. Zu seiner Deckung sucht er allein die Verkehrtheiten der Ablassprediger als Grund und Gegenstand seiner Thesen in den Vordergrund zu stellen. Er sagt sogar: „Wer gegen die Wahrheit der päpstlichen Ablässe spricht, dem sei Anathem und Fluch“, und „Bischöfe wie Seelsorger sind verpflichtet, die Kommissäre der päpstlichen Ablässe mit aller Ehrfurcht aufzunehmen“. Höhnisch ist eine These, die fragt: „Warum baut der Papst die Basilika St. Peters nicht mit seinem Gelde, sondern mit dem der armen Gläubigen, da er doch heute reicher ist als der reichste Crassus?“ Gegen Ende gibt er seinen eigenen scharfen Einwürfen die künstliche Form, es müssten doch endlich die spitzigen Einwände der Laien gegen den Papst und das Almosenwesen klar und gut zurückgewiesen werden; „wenn nach Geist und Sinn des Papstes gepredigt würde, dann wären diese Schwierigkeiten gelöst“. So gedachte der Urheber der Thesen sich einigermaßen sicherzustellen.

Damit auch die Mystik nicht fehle, schärfen die letzten Thesen ein, nicht nach dem Frieden, den die Ablässe zu bringen scheinen, sei zu streben, sondern nach dem Kreuze: nicht pax, pax solle es heißen, sondern crux, crux. „Christen müssen ihrem Haupte folgen durch Leiden, Tod und Höllenpein“ (per poenas, mortes infernosque). Das stimmt mit dem Gedanken, der ebenso in den Thesen Ausdruck findet, dass es besser sei, die Strafen der Sünden freiwillig zu leiden, als sich ihnen durch die Ablässe zu entziehen. So verkündigte er auch darin (was übrigens als allgemeine Wahrheit zu jeder Zeit galt), das ganze Leben der Christen solle nach Christi Willen eine Buße sein.

Ein offenes und ehrliches Aktenstück sind die so berühmt gewordenen 95 Thesen nicht, auch nicht ein wissenschaftlich gefasstes und geordnetes Ganze. Am wenigsten sind sie das Programm für eine Reformation, wie eine landläufige Auffassung sie hinstellt.

Die entstandene Bewegung nahm allmählich große Dimensionen an. Zum Kirchweihfeste der Schlosskirche 1518 predigte Luther am Vorabend den 16. Januar daselbst über den Ablass im Sinne seiner Thesen.

In einem Briefe an Staupitz über seine Thesen klagt er in übertreibendem Stil, bei der Ablasspredigt sei „Gottloses, Falsches und Ketzerisches“ mit solcher Zuversicht vorgebracht worden, dass man Widersprechende sofort des Feuertodes wert erklärt habe; bescheiden habe er seine abweichenden Meinungen aufgestellt, „gestützt auf die Meinung aller Lehrer und der ganzen Kirche, dass es besser sei, Genugtuung zu leisten, als sich die Genugtuung durch die Ablässe schenken zu lassen“. Dadurch habe er sich nun einen entsetzlichen Sturm vonseiten der fanatischen Vertreter der Papstgewalt zugezogen.

Es ist bei allem durchaus nicht zu übersehen, dass wenige Monate vor Luthers Thesenanschlag Karlstadt 152 Thesen im Sinne der neuen Lehre veröffentlicht hatte. Es scheint, dass Luther sich nicht durch den kühnen Freund überholen lassen wollte. Der Ablass gab ihm ja auch Gelegenheit, auf einem populären Felde als Haupt der Wittenberger Bewegung hervorzutreten.

Alsbald nach dem Anschlag der Thesen hatte Luther an den Erzbischof von Mainz und an den Bischof von Brandenburg, dem Wittenberg unterstand, Hieronymus Schultz (Scultetus), Briefe gesandt, um den Vorgang in seinem Sinne darzustellen. Der Erzbischof Albrecht wurde jedoch auch vonseiten der Dominikaner, von Tetzel und seinen Ordensbrüdern, unterrichtet. Er machte sofort, schon im Interesse seines Ablasses, die Sache am höchsten kirchlichen Tribunal, zu Rom, anhängig, indem er die Thesen gegen den Ablass und auch diejenigen der Disputation vom 4. September 1517 im Wortlauf einschickte. Daraufhin wurde am 3. Februar 1518 der Augustiner Gabriele della Volta als Stellvertreter des Augustinergenerals von Leo X. beauftragt, Luther von den verkehrten Meinungen durch seine Obern mit Strenge abbringen zu lassen, „damit nicht etwa bei Vernachlässigung ein größerer Brand entstehe“. Dass der Papst anfänglich den Streit ein leeres „Mönchsgezänk“ genannt habe, ist nicht beglaubigt. Es ergingen denn auch von Della Volta gemessene Befehle an den Vikar Staupitz. Aber Staupitz war nicht zu durchgreifenden Maßregeln geneigt; bei seiner bisherigen Stellung zu Luther begreift sich das. Luther schrieb ihm am 31. März 1518 zuversichtlich: „Wenn Gott wirkt, kann ihn niemand abhalten; wenn er ruht, wird ihn niemand aufwecken.“ Indessen auf Befehl Della Voltas wurde er zur Verantwortung auf das bevorstehende Ordenskapitel nach Heidelberg berufen. Dort hatte auch sein abgelaufenes dreijähriges Amt als Distriktsvikar an einen Nachfolger überzugehen.

Auf der Gegenseite ruhten Tetzel und die Dominikaner nicht mit der Verteidigung der begonnenen Ablasspredigt. Tetzel machte zunächst zu Frankfurt a. d. O. in maßvoller Form Thesen über die Ablasslehre bekannt, die den kirchlichen Standpunkt richtig wiedergaben. Sie waren vom dortigen Professor Konrad Wimpina, dem späteren literarischen Gegner Luthers, verfasst. Luther antwortete, seine Stellung behauptend, mit dem scharfen Sermon von Ablass und Gnade. Tetzel wehrte sich, wieder in gemessener Form, mit einer gedruckten „Vorlegung“, in der er die geschehene Verletzung der päpstlichen Autorität durch Luther hervorhob. Es folgte von ihm eine zweite Thesenreihe, dann aber auch von Luther in noch mehr herausforderndem Ton, als er ihn früher gebrauchte, das Libell: „Freiheit eines Sermons vom Ablass“.

Der erste Außenstehende, der in die Fehde eingriff, war Dr. Johann Eck, der später in dem Kampf mit Luther so berühmt gewordenen Professor der Universität Ingolstadt, der schlagfertige Humanist und Theologe. Er setzte handschriftliche „Obelisken“, d. h. Anmerkungen zu Luthers Thesen in Umlauf. Sie wurden von Luther mit „Asterisken“, anfänglich ebenfalls handschriftlich, beantwortet.

Als das obengenannte Ordenskapitel zu Heidelberg im April 1518 herannahte, wusste Luther sich sicherzustellen. Er musste bei einer Weigerung des Widerrufes seine Auslieferung an die kirchliche Behörde befürchten; der mittelalterliche Rechtsgang hätte sie mit sich gebracht; dann waren bei Hartnäckigkeit die strengsten kirchlichen Strafen in Sicht. Er erwirkte sich also bei seinem Kurfürsten, Friedrich von Sachsen, eine Anordnung zu unbehelligter Rückkehr an die Wittenberger Universität. Es war die erste Kundgebung für Luther seitens des ihm später immer mehr gewogenen Herrschers.

Das Ordenskapitel hatte wegen der lutherfreundlichen Stimmung der Mitglieder, wenigstens ihrer Mehrzahl, einen der Erwartung der römischen Ordensbehörde ganz entgegengesetzten Erfolg, nämlich zu Gunsten des Verklagten. Er durfte daselbst eine große Disputation im Saale des Augustinerklosters leiten, die durch den Wittenberger Magister Leonhard Beier abgehalten wurde. Universitätsprofessoren von Heidelberg und viele Gäste waren anwesend. Die Ausführungen Beiers und Luthers gingen gegen den freien Willen und die alte Theologie. Einer der anwesenden Professoren der Stadt rief bei gewissen starken Sätzen in die Disputation hinein: „Wenn das die Bauern hörten, würden sie euch steinigen!“ Von der Ablassfrage wurde auf dem Kapitel, soviel man sieht, nicht gemeinsam gehandelt. Luther blieb als mutige Zierde der Ordensgemeinschaft unangetastet. Für ihn wurden auch unter den studierenden Theologen der Universität manche mehr oder weniger gewonnen, die später seine Helfer waren, so Johann Brenz und Erhard Schnepf, vor allem aber Martin Butzer, ein junger begabter Dominikaner von sehr lebhaftem Temperament.

Auf der Heimreise hielt dann Luther, des Ausgangs froh, zu Dresden eine Predigt vor Herzog Georg von Sachsen und seinem Hof. Er sprach von der Gnade Christi, der ewigen Auserwählung und der Überwindung des Schreckens vor dem ungnädigen Gott. Der kirchlich gesinnte Herzog nahm an dem Gehörten großen Anstoß. Widerspruch regte sich auch auf verschiedenen andern Seiten. Die Einreden der Gegner tat der Prediger, als er davon hörte, mit den selbstbewussten Worten ab: Diese Schwätzer wollen alles und können nichts; sie sind ein „Schlangengezücht“, sie sind Larvengesichter, die ich verachte.

Sein Übermut wuchs durch die Straflosigkeit, durch den Beifall und durch den erhofften Schutz von Kurfürst Friedrich. Man sieht zugleich aus seinen damaligen Schriften und Briefen, wie er immer wieder die wirklich vorhandenen Missstände um Kirchenwesen, insbesondere die gewinnreichen Geldpraktiken der Bischöfe und der römischen Kurie seinem Geiste vorführt, um sich damit zu ermutigen und zu erhitzen. Die Missstände leisteten ihm leider das Gewünschte. Von seinem zu Hause fortgesetzten Angriffen gegen den Gelderwerb mit dem Ablass und gegen den Ablass selbst sagt sein damaliger Schüler Oldecop: „ Er lehrte über die Maßen dagegen, mit allem Ungestüm und Frefel.“ Derselbe bezeichnet ihn bei dieser Gelegenheit als „von Natur hochmütig und vermessen“. In einer Erklärung über Ablass und Gnade, die Luther auf Veranlassung von Mitgliedern des Heidelberger Kapitels verfasste, versicherte dieser, er habe in den Ablassthesen nur disputationsweise zur Erforschung der Wahrheit geredet. So verhüllte er immer wieder seine feste Meinung.

Indessen brachte er seine Stellung zu einem unzweideutigen Ausdruck in den von ihm herausgegebenen „Resolutionen“ zu den Ablassthesen.

Die Resolutionen oder „Erklärungen“ sollten die ganze Reihe der Streitsätze erläutern, verteidigen und verstärken. Weil noch keine Glaubensdefinition über den Ablass vorlag, so tat er, als sei eine bindende Lehre auch in dem Magisterium ordinarium der Kirche nicht enthalten. In den Resolutionen trat jetzt auch mit bestimmteren Umrissen seine neue Dogmatik von der Gnade an das Licht der Öffentlichkeit. Er verfiel auf den kühnen Gedanken, die Schrift dem Papste Leo zu widmen und sie durch Staupitz nach Rom zu befördern. Deshalb setzte er ihr ein ergebenes Widmungsschreiben an das Kirchenhaupt vor mit einem zu seiner Entschuldigung und zur Anklage wider die Gegner eingerichteten superlativischen Wortlaut, zu dem nur ein Geist wie der seinige fähig war. Er sagt zwar bündig: „Widerrufen kann ich nicht“; aber am Ende des Briefes bricht er in die Beteuerung aus: „Heiligster Vater! Ich werfe mich vor Deinen Füßen nieder und bringe mich Dir dar mit allem, was ich bin und habe. Mache, was Dir gefällt, gib Leben oder Tod, rufe oder widerrufe, billige oder missbillige, Deine Stimme werde ich anerkennen als Christi Stimme, der in Dir regiert und spricht. Habe ich den Tod verdient, so weigere ich mich nicht zu sterben.“ Wie ist diese Sprache zu erklären? Sie bietet eines der vielen Rätsel seiner Psychologie. Als Heuchelei wird sie nicht zu nehmen sein. Eher spiegelt sie die unruhigen tiefen Kämpfe ab, die in ihm wogten zwischen der Kirchentreue und der neuen Position. Dass er den Papst habe gnädig stimmen wollen, daran darf man ebenfalls denken, wie auch an die Absicht, beschwichtigend auf die vielen katholischen Leser im In- und Auslande zu wirken. Trotzdem bleibt ein erheblicher Mangel an geistigem Gleichgewicht bemerklich. Überhaupt nehmen bei ihm infolge seiner tieferregten Phantasie jene Gedanken, die ihn augenblicklich bewegen, oft die übertriebensten Formen an, werden aber später leicht wieder durch andere entgegengesetzte und ebenso lebhafte verdrängt. Er spricht sich einmal über seine Gewissensleiden in den Anfängen des Abfalls also aus: „Froh und zuversichtlich bin ich bei jenem Beginnen nicht gewesen.“ „Was mein Herz im ersten und zweiten Jahr gelitten, und wie ich am Boden lag, ja fast verzweifelte, das wissen sie (meine Gegner, die Schwarmgeister) gar nicht, die nachher ebenfalls stolz auf den Papst losgestürzt sind.“ Sie seien, sagt er, „unkundig des Kreuzes und des Satans“, während dagegen er „durch schreckliche Todeskämpfe und Anfechtungen habe schreiten müssen“.

Er führt auch an einer merkwürdigen Stelle der obigen Resolutionen den Leser umständlich in ähnliche Erscheinungen seines Seelenlebens ein, wobei ihm freilich nicht bewusst ist, wie seine Gewissensnot mit der nervösen Präkordialangst, die er öfter leidet, zusammenhängt.

An dieser Stelle will er aus Anlass des Totenablasses das Geistesleiden der Verstorbenen im Fegfeuer beschreiben, von dem die Ablassprediger keine Ahnung hätten, das aber andere, die ähnliches bisweilen durchgemacht, sehr wohl verständen. Dann hebt er in phantastischer Sprache an: Der vorzügliche Lehrer (Tauler), den freilich die Schultheologen gar nicht kännten, rede von solchen Seelennächten, und er selbst kenne einen Menschen (d. h. sich selbst; 2. Kor. 12, 2), der sie öfter erlitten habe. Die Peinen seien jedes Mal ganz kurz, aber „so groß und so höllisch, dass keine Zunge es aussprechen, keine Feder es schreiben, kein Uneingeweihter es glauben kann; wenn sie nur den zehnten Teil einer Stunde dauerten, so würden alle Gebeine in Asche verwandelt werden“. „Da erscheint Gott schrecklich erzürnt und mit ihm zugleich die ganze Kreatur. Da gibt es keine Flucht, keinen Trost, weder innen noch außen, sondern rings nur Anklage.“ Man halte sich für verworfen und wage nicht einmal mit dem Psalme zu sagen: Herr, strafe mich nicht in deinem Grimme; man könne nicht glauben, erlöst zu sein, sondern fühle ewige Strafe und sei ausgereckt mit Christus am Kreuze, so dass alle Gebeine gezählt werden. Keinen Winkel gibt es in der Seele, der nicht voll wäre von bitterster Bitterkeit, von Schrecken, Entsetzen und Trauer, und zwar mit dem erstickenden Gefühl von deren Ewigkeit. Um einen schwachen Vergleich zu brauchen, wenn eine Kugel über eine Linie gleitet, so trägt jeder Punkt der Linie die ganze Kugel, erfasst aber nicht die ganze Kugel. So fühlt die Seele, wenn jene Überschwemmung der Ewigkeit über sie hingeht, nichts anderes und trinkt nichts anderes als ewige Pein, aber diese bleibt nicht, sondern geht vorüber. Es ist eine Höllenqual, jener unerträgliche, allen Trost ausschließende Schrecken! Denen, die es erfahren haben, muss man es glauben.

Hier redet ein kranker Mensch. Hier beschreibt Luther in Wirklichkeit jene Schrecken seiner traumatischen Neurose, wie sie sich überhaupt bei nervösen Personen aus einer erlittenen furchtbaren Erschütterung herleiten. Man muss bei ihm an die Nachwirkung des Blitzschlags von Stotternheim denken. Nach Luthers Gefühl waren es mystische Seelennächte. Der physische Schrecken verband sich ihm aber aufs engste mit seinen Gewissenskämpfen, seinen inneren Zweifeln und mit jener bleibenden Furcht, worin ihm „Gott schrecklich erzürnt“ vorkam. Es waren in der beschriebenen Höhe nur Augenblicke der Präkordialangst. Solche Zustände waren in der damaligen ärztlichen Wissenschaft noch nicht richtig gewürdigt. Es war kein Druck von zirkulärer „Psychose“, wie sie ein vielgelesener Lutherbiograph, ein Protestant der linken Richtung, in Luther zur Zeit seiner Klosterjahre annehmen zu müssen geglaubt hat. Nach ihm nämlich müssten die mönchischen Übungen überhaupt, strenge und gewissenhaft mitgemacht, gewöhnlich zu einem gewissen Grad des Irreseins führen. Ein Irresein kann man in keinem Sinne dem Mönche Luther zuschreiben. Er hat nur öfter, wenn man seine vielfältigen Zeugnisse richtig versteht, die Wirkungen höchst gesteigerter Nervosität erfahren müssen, und zwar bis ins späteste Alter.

Nach dem sonderbaren Werk der „Resolutionen“ warf Luther in der Besorgnis vor dem verdammenden Urteilsspruch des Papstes ein Schriftchen hinaus über „die Kraft des Bannes“. Er wollte zu eigener und fremder Beruhigung feststellen, dass ein ungerechter Bann den Betroffenen nicht von der Seele der Kirche scheide. Er schildert dabei zu seiner Rechtfertigung, die ihm auch in den Augen von vielen gelang, in schrillen Farben die damals durch die allzu häufige Anwendung des Bannes seitens der Bischöfe vorkommenden Missbräuche.


Verschüttete Erkenntnis

Martin Luther sagte in einer Predigt am Feste Petri Kettenfeier am 1. August 1516, dass die Kirche nicht vollkommen gewesen wäre, wenn nicht Christus alle seine Gewalt einem Menschen gegeben hätte. Denn in einer solchen Kirche gäbe es keine Ordnung, weil jeder sagen würde, er sei vom Heiligen Geist erleuchtet. Würde man den Häretikern folgen, von denen ein jeder sagt, er sei vom Heiligen Geist geleitet, dann gäbe es so viele Kirche sie Häupter (Weimarer Ausgabe 1,69. Vergleiche R. Bäumer, Martin Luther und der Papst, Münster/W. 1970, S. 11).

Kardinal Joseph Höffner in: Unbehagen an der Kirche? Sechzehn Fragen und sechzehn Antworten, S. 17, Heft 4 der Schriftenreihe Themen und Thesen, herausgegeben vom Presseamt des Erzbistums Köln, 1971.


Nicht das Geringste

Gott oder Teufel, ja, es ist dieses Brausen von weither, das aus jeder Seite in Schillings gewaltigem Geschichtsroman dringt. Himmel oder Hölle, das war die Alternative im Angesicht der Apokalypse, die besonders Luther nahe sah.
Für ihn war der Satan überall am Werk. Sehr früh schon war der Papst der „Antichrist“, und das ist so tief ins protestantische Gewebe gesickert, dass Schilling eine Versöhnung mit der römischen Kirche für ausgeschlossen hält.
Doch auch innere Gegner der Reformation verrichteten nach Ansicht Luthers Teufelswerk. Da waren die radikalen apokalyptischen Wiedertäufer, da waren Thomas Münzers Bauern („schlagt und sengt sie“), die Calvinisten, eigentlich alle, die mit den Lesarten des Wittenbergers nicht übereinstimmten. Später auch unseliger Weise die Juden, die er verbannt und deren Häuser er verbrannt sehen möchte.
Luther, der rabiate Glaubensgärtner: „Ich muss die klötze und stemme ausrotten, dornen und hecken weg hawen...ich bin der grobe waldrechter, der die ban brechen und zurichten muss.“ Und wie er weggehauen hat: Als Gegenpapst der Reformation achtete Luther auf die Reinheit der Lehre, die er, der sich als Gottes Prophet verstand, vom Sinai gebracht hatte. Nein, mit der sanften Kirche der Dialoge und der Kirchentage hat dieser Luther nicht das Geringste zu schaffen.

Matthias Matussek in Die Auflösung der Luther-Mythen, einer Rezension der Lutherbiographie von Heinz Schilling Martin Luther: Rebell in einer Zeit des Umbruchs, erschienen im Vatican-Magazin 6/2013.


Wenn sich Lutheraner von der Reformation entfernen ...

Luthers Lehre nach dem gnädigen Gott gilt als Ursprung der Reformation und zugleich als Voraussetzung zum Verständnis seiner “Lutherischen Rechtfertigungslehre”. Es heißt dann, dass ‘den Menschen von heute’ andere Fragen bewegen wie z.B. “Wie findet mein Leben einen Sinn?” “Wie finde ich einen gnädigen Nächsten?” “Wie können wir diese Welt verändern, den Krieg, den Hunger, die Ungerechtigkeit und Ungleichheit beseitigen?” - kurz: Das Paradies auf Erden wieder herstellen? An solchen und ähnlichen Fragen scheiterte 1963 auf der Vollversammlung des Lutherischen Weltbundes in Helsinki der Versuch, zu der Frage nach “Rechtfertigung heute” ein gemeinsames Dokument zu verabschieden. Man muss nur einmal überlegen, was es bedeutet, dass die versammelten Lutheraner nicht imstande waren, sich über Bedeutung und Inhalt ihrer Zentrallehre untereinander zu verständigen ...

Der evangelische Theologe Prof. Dr. Reinhard Slenczka, Schüler von Edmund Schlink, in seinem Aufsatz Reformation gegen Deformation in der Kirche. Aufklärung und Ermahnung aus Luthers Lehre. Zum Reformationsjubiläum 2017, erschienen als Sonderdruck des Informationsbriefs der Bekenntnisbewegung “Kein anderes Evangelium”. Schon Papst Benedikt XVI. hatte 2011 in Erfurt angesichts der Verflüchtigung des Glaubens vor allem - nicht nur - in der evangelischen Kirche an Luthers Uranliegen erinnert.


Johann Calvin


Moralfreies Christentum?

In diesem Podcast erkläre ich, wie es dazu kommt, dass manche Kritiker Recht haben, wenn sie dem Christentum vorwerfen, die Moral zu untergraben.

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