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ThemenHäresie |
Beiträge zur Enzyklika Humanae vitae vom 25. Juli 1968 I. Humanae vitae Von P. Bernward Deneke Für viele Katholiken ist der 25. Juli 2008 kein Grund zum Feiern, jährt sich an diesem Tag doch zum vierzigsten Male die Veröffentlichung der Enzyklika Humanae vitae Papst Pauls VI., die seinerzeit einen wahren Sturm der Entrüstung entfesselte. Empörte Reaktionen innerhalb und ausserhalb der Kirche, düstere Prognosen für die Zukunft einer sich dem Fortschritt verweigernden Institution und auch die gehässigen Bezeichnungen „Pillenenzyklika“ (für das Schreiben) und „Pillenpaul“ (für den Verfasser) sind in Erinnerung geblieben. Was wirft man Humanae vitae denn vor? Einmischung in den Bereich der Wissenschaft, für den die Kirche keine Kompetenz besitze, und in den Bereich des Gewissens, für den nicht sie, sondern der Mensch selbst verantwortlich sei. Auf die Seite der Wissenschaft schlug sich während der Debatten über künstliche Empfängnisverhütung der belgische Kardinal Léon-Joseph Suenens, als er die Kirchenleitung davor warnte, „einen zweiten Fall Galilei zu riskieren“. Noch heute wird Paul VI. dafür kritisiert, dass er auf die von ihm selbst einberufene Expertenkommission aus Biologen, Medizinern, Psychologen, Sozialwissenschaftlern und Theologen nicht hörte, die sich am 26. Juni 1966 mit 64 gegen 4 Stimmen für die Pille und andere Verhütungsmittel ausgesprochen hatte. Kann man als Papst so mit Wissenschaftlern umgehen, ohne sich den Ruf starrsinniger Ignoranz einzuhandeln? Allerdings ist seither viel Wasser den Tiber hinuntergeflossen, der zweite Fall Galilei blieb aus, und auch Wissenschaftler haben mittlerweile die schwerwiegenden gesundheitlichen, sozialen und psychologischen Folgen der Anti-Baby-Pille zur Kenntnis nehmen müssen. Von dem demographischen, moralischen und religiösen Desaster, das die Verhütungsmentalität bewirkt hat, einmal ganz zu schweigen! Während die Unterstellung, Humanae vitae sei wissenschaftsfeindlich, insgesamt verklungen ist, ertönt der andere Vorwurf bis heute: Rom knechte mit seiner rigorosen Sexualmoral die Gewissen der Gläubigen. Anstatt mündigen Christen in dem sehr sensiblen und intimen Bereich von Liebe und Geschlechtlichkeit ein persönliches Urteil zuzutrauen, rücke die Kirchenleitung ihnen mit Sündendrohungen zu Leibe. Leider haben indirekt sogar ganze Bischofskonferenzen dieser Kritik beigepflichtet, so die deutsche in der Königsteiner Erklärung vom 30.8.1968 und die österreichische in der Mariatroster Erklärung vom 23.9.1968. In beiden Dokumenten wird die Möglichkeit offengelassen, sich in Fragen der Empfängnisverhütung gegen die lehramtliche Verlautbarung auf das Gewissen zu berufen. Das steht aber in Widerspruch zur Lehre des letzten Konzils (GS 50 u. 51) und der Enzyklika Humanae vitae (Nr. 10), nach welcher die Eheleute „bei der Aufgabe, das Leben weiterzugeben, keineswegs ihrer Willkür folgen dürfen, gleichsam als hinge die Bestimmung der sittlich gangbaren Wege von ihrem eigenen und freien Ermessen ab; vielmehr sind sie verpflichtet, ihr Verhalten auf den göttlichen Schöpfungsplan auszurichten, der einerseits im Wesen der Ehe selbst und ihrer Akte zum Ausdruck kommt, den andererseits die beständige Lehre der Kirche kundtut.“ Ist nicht gerade dies der Auftrag der Kirche: das beständig durch den Hang zu Wunschdenken und eigenmächtiger Vorentscheidung, durch Verwirrung und Verdunklung gefährdete Gewissen mit dem Licht der Wahrheit zu erleuchten, um so den Menschen auf den Weg des Heils zu führen? Das ist nicht Knechtung, sondern Befreiung des Gewissens! Übrigens halten sich nicht nur Eheleute, sondern auch Priester für befugt, ihr Gewissen gegen die Enzyklika ins Feld zu führen. „Sollte man mir abverlangen, im Beichtstuhl Humanae vitae zu vertreten ich könnte es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, überhaupt noch Beichte zu hören“, bekannte mir gegenüber ein Pfarrer. Als bestünde für ihn, den Vertreter der Kirche, nicht genau diese Pflicht: entweder die katholische Moral zu vertreten oder von der Führung der Menschen, die ihm Gott durch die Kirche anvertraut, Abstand zu nehmen. Der katholische Philosoph Dietrich von Hildebrand, der Humanae vitae schon im Erscheinungsjahr als „Zeichen des Widerspruchs“ bezeichnete, hat Recht behalten. Tatsächlich scheiden sich die Geister an der hohen Auffassung vom Menschen, von der Ehe und der Geschlechtlichkeit, die die Kirche vertritt. Während aber diejenigen, die sich im Bereich der Geschlechtlichkeit den Einflüsterungen des Zeitgeistes öffnen, in ein undurchschaubares Wirrwarr geraten, finden die, welche ihr Gewissen nach der Stimme des Guten Hirten und Seines Stellvertreters ausrichten, auch inmitten von Bedrängnissen Glück und Frieden für sich selbst und ihre Familien. Wir haben also Grund, den 25. Juli 1968 zu feiern! II. Wider die Abwertung des Geschlechtsaktes “Bis 1930 waren sich Katholiken, Orthodoxe wie Protestanten darin einig, jeden Versuch, den ehelichen Akt unfruchtbar zu machen, zu verurteilen. Im selben Jahr brach die anglikanische Kirche in diesem Punkt mit der christlichen Lehre. Als sich die Pille in den frühen Sechzigern durchsetzte, war die katholische Kirche die einzige christliche Institution, die an dem festhielt, was innerhalb von nur dreißig Jahren zur absurden Position geworden war. Papst Paul VI. schockierte die Weltöffentlichkeit, indem er 1968 die traditionelle Lehre gegen die Empfängnisverhütung in seiner Enzyklika Humanae vitae erneut bekräftigte. Sie schlug ein wie eine Bombe. Aus: Christopher West, Lebenspendende Liebe, in: Feuer und Licht, Juli 2008, S. 26 f. III. Anscombe über Humanae vitae “Die wesentliche Lehre der Kirche, die bis 1964 für alle Katholiken galt, war klar: Es galt als grundlegend falsch, vor, während oder nach dem Geschlechtsverkehr etwas zu tun mit der Absicht, den Verkehr, der andernfalls fruchtbar gewesen wäre, unfruchtbar zu machen. Damals setzte Papst Johannes XXIII. eine Kommission ein, die diese Dinge erneut untersuchen sollte. Die Kommission bestand aus Sozialswissenschaftlern, Ärzten und anderen theologischen Laien sowie Theologen. Papst Johannes verurteilte die Verhütung übrigens genauso eindeutig wie seine Vorgänger; es ist eine Lüge, wenn gesagt wird, er sei dafür gewesen. Papst Paul VI. entzog die Angelegenheit der Kompetenz des Konzils und bestimmte, dass das Urteil über das, was durch die Situation der modernen Welt und die neuen Erfindungen - vor allem die oralen Verhütungsmittel - erforderlich wurde, dem Papst vorbehalten sein sollte. Seit 1964 gab es riesige Propaganda innerhalb und außerhalb der Kirchen dafür, die frühere Lehre abzuändern. Als dann die ganze Welt den Papst in übler Weise bestürmte, diese Lehre zu ändern, handelte er wie Petrus. ‘Simon, Simon,’ sagte der Herr zu Petrus, ‘Satan wollte euch wie Weizen sieben, aber ich habe für dich gebetet, dass dein Glaube nicht wanke; stärke du deine Brüder.’ So bestätigte Paul VI. die einzige Lehre, die es in der Kirche zu dieser Frage je gegeben hat, und lud damit die Verachtung der Welt auf sich. Aber Athenagoras, der ökumenische Patriarch, der den Primat der Orthodoxen Kirche innehat, meldete sich alsbald zu Wort und bekräftige, dass dies christliche Lehre sei, die einzig mögliche christliche Lehre. Unter denen, die auf eine Änderung gehofft hatten, kam es sofort zu der Reaktion, die Lehre des Papstes sei falsch und nicht verbindlich, da ihr der formelle Charakter eines unfehlbaren Dokumentes fehle. Aber der Papst hatte ja nur feierlich die einzige, immer vertretene Lehre der Kirche bestätigt. Dass eine Enzyklika keinen unfehlbaren Charakter hat, bedeutet nicht, dass der wesentliche Inhalt der Enzyklika falsch sein kann - genau so wenig wie die Tatsache eines Irrtums bei einer Telefonnummer bedeutet, dass man seine eigene Telefonnummer nicht kennt.” Aus Gertrude Elizabeth Margaret Anscombe, Empfängnisverhütung und Keuschheit, in: Roland Süßmuth (Hg.), Empfängnisverhütung. Fakten, Hintergründe, Zusammenhänge, Holzgerlingen 2000, S. 1016 f. IV. Keine Erfindung der Kirche "Es geht nämlich nicht um eine vom Menschen erfundene Lehre: sie ist vielmehr von der Schöpferhand Gottes in die Natur der menschlichen Person eingeschrieben und von ihm in der Offenbarung bekräftigt worden. Sie zur Diskussion stellen, bedeutet daher, Gott selbst den Gehorsam unseres Verstandes verweigern. Es bedeutet, daß wir das Licht unserer Vernunft dem Licht der göttlichen Weisheit vorziehen und damit in die Finsternis des Irrtums fallen, um schließlich noch weiter grundlegende Eckpfeiler der christlichen Lehre anzugreifen ..." V. Ein Kompendium Ein beeindruckendes Kompendium, welches das Thema Empfängnisverhütung unter allen relevanten Aspekten behandelt, stellt das 1266 Seiten starke Taschenbuch Empfängnisverhütung. Fakten, Hintergründe, Zusammenhänge dar. Roland Süßmuth hat es im Jahr 2000 im Hänssler-Verlag herausgegeben. Nach Geleitworten von Peter Beyerhaus, Otto von Habsburg, Christa Heinel, Christoph Schönborn, Karin Struck und Johanna von Westphalen und dem Vorwort des Herausgebers folgen 46 Beiträge, in den über 40 Autoren das Thema aus den verschiedensten Blickwinkeln beleuchten. Zunächst folgen 11 Artikel zu medizinischen Aspekten der Empfängnisverhütung:
Es folgen aus der Feder von Joseph Rötzer und Elisabetta Meier-Vismara drei Beiträge zur natürlichen Empfängnisregelung. Psychologische Aspekte behandeln Wanda Póltawska und Christa Meves. Im Abschnitt über naturwissenschaftliche (biologische und ökologische) Aspekte der Empfängnisverhütung folgen drei Aufsätze von Roland Süßmuth und Bruno Hügel u.a. zur Umweltverschmutzung durch hormonale Kontrazeptiva. Soziologische Aspekte werden von Werner Neuer, Roland Rösler, Andreas Laun und Otto Maier behandelt, demographische Aspekte von Andrej Hradocky, Karol Pastor, Rudolf Ehmann, Otto Döpper, Francois Geinoz, Anselm Zurfluh und Jacqueline R. Kasun. Juristische Aspekte werden von Alexander Papsthardt und Hans-Gerhard Noll beleuchtet. Dann folgen sechs Beiträge zu philosophischen und theologischen Aspekten:
Franz Benz, Helma Thielscher-Noll und Peter Lerch steuern drei Aufsätze mit “Beobachtungen und Erfahrungen von Pädagogen zur Empfängnisverhütung” bei: Die Diskrepanz zwischen Erziehungszielen und Schulwirklichkeit in der Geschlechtserziehung; “Verhütung” - Erlegnisse in Schule und Elternhaus; Empfängnisverhütung aus der Sicht des Erziehers. Es folgen fünf Artikel von Gabriele Wloka, Peter Pioch, Hermann Schneider und Siegfried Ernst über “persönliche Erfahrungen und Einsichten”, u.a. über die Internationale Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD), die im September 1994 in Kairo stattfand. Unter dem Titel “Die Verbreitung der Natürlichen Empfängnisverhütung (NER) - Aufgabe der IANFP” folgen Schlußbetrachtungen von Nikolaus Waldis. Der Band kann dazu beitragen, die Diskussion über Humanae vitae auf die Sachebene zurückzubringen. Man hat vielfach den Eindruck, dass das Ausmaß der Kritik an der Enzyklika Pauls VI. im umgekehrten Verhältnis zur Sachkenntnis steht. Dem kann dieses Kompendium abhelfen. VI. Die Methoden der Gegner von Humanae vitae Der Münchner Erzbischof Julius Kardinal Döpfner “ist der Architekt der ‘Königsteiner Erklärung’. Und so bestimmend war sein Einfluß, dass mancher sich gar nicht mehr traute, abweichende Meinungen vorzutragen. Da war etwa Generalvikar Adolph, den Kardinal Alfred Bengsch aus Westberlin nach Königstein geschickt hatte, um zwei Voten des Berliner Erzbischofs zu überbringen, in denen dieser seine schweren Bedenken gegen den Entwurf der ‘Königsteiner Erklärung’ zum Ausdruck brachte. Bengsch war damals Oberhirte der geteilten Stadt mit Sitz in Ostberlin und konnte nicht selber nach Königstein fahren. Guido Horst, Pille und Papst, Gewissen und Gehorsam. 40 Jahre Enzyklika ‘Humanae vitae’, erschienen in Komma, 50-51/2008, S. 104-108. VII. Wie sicher ist die Pille? In ihrem Rundbrief vom Juli 2008 geht die Birke e.V. auf “5 häufige Irrtümer rund um Thema ‘Verhütung’” ein. An fünfter Stelle geht es um die Sicherheit der Pille im Vergleich zur Natürlichen Empfängnisregelgung (NER). Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, zwischen Methodensicherheit und Gebrauchssicherheit zu unterscheiden. “Erstere gibt an, wie viele Frauen trotz richtiger Anwendung schwanger werden, letztere berücksichtigt auch Schwangerschaften, die aus Anwendungsfehlern resultieren. Die Methodensicherheit der Pille liegt bei einem Pearl-Index zwischen 0,1 und 0,9. Die Gebrauchssicherheit hingegen ist wesentlich geringer. Ärztin Alenka Berkopec-Valena von pro familia München gibt zu: ‘Die tatsächliche Gebrauchssicherheit der Pille liegt bei 3 bis 8.’ Die Methodensicherheit der Minipille beträgt sogar nur 0,8 - 3. Rötzer hat seine Methode in seinem Buch Natürliche Empfängnisregelung. Die sympto-thermale Methode - Der partnerschaftliche Weg, Freiburg im Breisgau 2007, beschrieben. Zu den Nebenwirkungen der Pille VIII. Befreiung der Frau? Eine Gegenaufklärung tut not. Die sexuelle Revolution der 68er und ihre Wegbereiter betrieben keine objektive Aufklärung. Die Frau - das unbekannte Wesen - wurde politisch und ideologisch benutzt, um der klassischen Familie das Licht auszublasen. Dieses durchaus bekannte Wesen wurde mobilisiert, um den Patriarchalismus zu entblößen, zuvorderst die katholische Kirche mit ihrer ach so verklemmten Sexualmoral. Inzwischen zeigt es sich, dass der bös verspottete “Pillen-Paule” mit seinen Ermahnungen in der Enzyklika “Humanae Vitae” gar nicht so falsch gepolt war. Die Sexualrevolution brachte nämlich nicht die Befreiung der Frau, sondern eine negative Veränderung des Mutterbildes. Dazu verhalf in einem grandiosen Ausmaß die Entdeckung der Pille. Der Schweizer Gynäkologe Dr. Ehmann spricht von der Pille als dem “Nein zur Fruchtbarkeit”. Die medizinischen und psychologischen Auswirkungen der Pille wolle die Gesellschaft immer noch nicht begreifen, dies sei wie eine Kampfansage an den Schöpfer. Dr. Ehmann steht als Mediziner nicht allein; sein Kollege Dr. Häußler beklagt, dass die Frau für ihre sexuelle Freiheit einen zu hohen Preis bezahle. Aus: Wilhelm Bläser, Verlust der Mütterlichkeit. Das eigentliche Drama der Gegenwart, in: Komma Nr. 53, S. 31. IX. Technischer und moralischer Fortschritt Frage: Benedikt XVI.: Aus dem Interview mit Papst Benedikt XVI. vom 5. August 2006 in Castel Gandolfo. Es wurde am 13. August, im Vorfeld der Bayernreise des Papstes, vom ZDF ausgestrahlt. Das gesamte Interview findet sich auf der Internetpräsenz des Heiligen Stuhles. X. Mahatma Gandhi und Humanae Vitae 1969 Der damalige Erzbischof von Krakau, Kardinal Karl Wojtyla, und Professor für Ethik an der Katholischen Universität von Lublin, zitiert in seinem Aufsatz zum Thema: “Über die Wahrheit der Enzyklika Humanae Vitae" die Auffassung des "großen Inders" Mahatma Gandhi. Dieser schrieb in seiner Autobiographie: "Meiner Meinung nach verrät die Behauptung, daß der Geschlechtsakt ein spontaner Vorgang sei, dem Schlaf und der Ernährung vergleichbar, krasse Unkenntnis. Die Existenz der Welt hängt vom Akt der Fortpflanzung - wir würden sagen: von der Zeugung - ab. Weil die Welt Herrschaftsgebiet Gottes ist und seine Macht widerspiegelt, muß der Akt der Fortpflanzung, der Zeugung, der Norm unterworfen sein, die dahin strebt, die Entwicklung des Lebens auf der Erde zu sichern. Der Mensch, der sich das vergegenwärtigt, wird danach trachten, um jeden Preis seine Sinne zu beherrschen und sich das notwendige Wissen verschaffen, um das physische und geistige Wachstum seiner Nachkommenschaft zu fördern. Er wird dann auch die Früchte dieser Erkenntnis seiner Nachkommenschaft überliefern und sich nicht nur zum eigenen Nutzen ihrer bedienen." An anderer Stelle seiner Autobiographie erklärt Gandhi, er sei zweimal in seinem Leben dem Einfluß der Propaganda gefolgt, die den Gebrauch künstlicher Mittel empfiehlt mit der Absicht, die Empfängnis auszuschließen. Er kam jedoch zur Überzeugung, "daß man sein Handeln mehr auf die innere Kraft stützen soll und dahin kommen muß, die Herrschaft über sich selbst zu gewinnen durch die Kontrolle über sich selbst."(Osservatore Romano vom 5. Januar 1969) Aus: Christoph Casetti, Kleine Chronologie zur Fragestellung von Humanae vitae, in: Medizin und Ideologie. Informationsblatt der Europäischen Ärzteaktion 4/2008, S. 12. XI. Um die Würde der Frau Warum haben die Bischöfe in der Folge von Humanae Vitae diese übernatürliche Gott gegebene Dimension im Wesen der Frau nicht gelehrt und immer und immer wieder verkündet? Nicht wenige Frauen hätten in Dankbarkeit diese ihre Würde offenbarenden Wahrheiten entgegengenommen. Aber wie sollten sie davon wissen, wenn ihnen niemand predigt (Röm 10,14) und ihnen diese geheiligten Zusammenhänge nahe bringt? Durch diese Unterlassung ist den Adressaten des päpstlichen Lehrschreibens, den Eheleuten, großes Unrecht geschehen. Es wurde ihnen im Grunde abgesprochen, Herr ihrer Triebe zu sein, unfähig die Gebote zu halten. „Doch Gott befiehlt nichts Unmögliches!“, wie das Konzil von Trient festgehalten hat. „Indem er befiehlt, mahnt er zu tun, was du kannst, und um das zu bitten, was du nicht kannst, und er hilft, daß du kannst.“ Daher ist eine im christlichen Geist geführte Ehe möglich, ebenso die Keuschheit... Aus: Inge M. Thürkauf, Die Frau, die Liebe und Humanae Vitae, in: Medizin und Ideologie 3/2008 XII. Selbstmanipulation statt Selbstbeherrschung Welches ist der Kern der Lehre der Kirche über die Weitergabe des Lebens in der ehelichen Gemeinschaft, jener Lehre, die uns die Pastoralkonstitution des Konzils Gaudium et spes und die Enzyklika Humanae vitae Papst Pauls VI. in Erinnerung bringt? Das Problem liegt im Erhalten des Gleichgewichts zwischen dem, was als “Beherrschung ... der Kräfte der Natur” (HV 2) bezeichnet wird, und der “Selbstbeherrschung” (HV 21), die für die menschliche Person unerläßlich ist. Der Mensch von heute neigt dazu, die dem ersten Bereich eigenen Methoden auf den zweiten zu übertragen. “Schließlich ist vor allem der staunenswerte Fortschritt des Menschen in der Beherrschung der Naturkräfte und deren rationaler Auswertung in Betracht zu ziehen. Diese Herrschaft sucht nun der Mensch auf sein ganzes Leben auszudehnen: auf seinen Körper, seine seelischen Kräfte, auf das soziale Leben und selbst auf die Gesetze, die die Weitergabe des Lebens regeln” (HV 2). Diese Ausdehung des Bereiches der Mittel zur “Beherrschung der Kräfte der Natur” bedroht die menschliche Person, der die Methode der “Selbstbeherrschung” eigen ist und bleibt. Diese Selbstbeherrschung entspricht tatsächlich der grundlegenden Konstitution der Person: Sie ist eine “natürliche” Methode. Die Übertragung der “künstlichen Mittel” hingegen zerbricht die konstitutive Dimension der Person, bringt den Menschen um die ihm eigene Subjektivität und macht ihn zum Gegenstand der Manipulation. Papst Johannes Paul II. am 22. August 1984 in der Generalaudienz (Auszug). Bischöflicher Gewissensbegriff “Die Königsteiner und die Mariatroster Erklärungen stellten Systemfehler dar, die sich in Windeseile durch alle kirchlichen Institutionen klonten. Sie verankerten einen falschen Gewissensbegriff und suggerierten, es gäbe zwei miteinander unvereinbare Wahrheiten: eine lehrmäßige und eine pastorale.” Regina Einig in ihrem Artikel Der Spalt im Fels, Tagespost vom 19. Juli 2018, S. 8. Zum bischöflichen Gewissensbegriff vergleiche auch meinen Podcast zum Thema. |
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