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ThemenHäresie |
Missbrauch in der Kirche Von P. Engelbert Recktenwald Am 1. April 2010 hat Karl Kardinal Lehmann in der FAZ einen Artikel zum Missbrauchsskandal veröffentlicht, der einige bemerkenswerte Gedanken enthält. 1. Zunächst geht Kardinal Lehmann auf den Krisencharakter ein, den die Missbrauchsskandale für die Kirche angenommen haben. “Selbst wenn zahlreiche außerkirchliche Faktoren beteiligt sind, hat es keinen Sinn, mit dem Finger zuerst auf andere zu zeigen. Man könnte sonst dem Eindruck kaum entrinnen, man wolle von der eigenen Verantwortung ablenken oder das Geschehene relativieren.” Wie recht der Kardinal mit dieser Warnung hat, zeigt der reflexhafte Aufschrei, als Bischöfe wie Mixa und Kardinal Schönborn auf die Sexualisierung der Gesellschaft verwiesen, und zwar nicht einmal als Hauptursache, sondern als ein Faktor unter vielen. Dieser Verweis wurde als absurd abgetan, etwa durch Katharina Schuler in der ZEIT (die freilich auch Widerspruch fand beispielsweise durch Michael Prüller von der österreichischen Presse, der mit Lütz daran erinnerte, dass noch vor etwa 25 Jahren die kirchliche Verurteilung von Pädophilie als “repressives Hemmnis für die ,Emanzipation der kindlichen Sexualität‘ bekämpft” wurde). “Freilich”, so Lehmann, “darf man sich auch nicht den Mund verbieten lassen und muss deutlich sagen, dass es sich offenbar um einen gesellschaftlichen Missstand handelt.” Das blenden gerne alle jene Leute aus, die wie Stephan Hebel von der Frankfurter Rundschau die Ursache der Missbrauchsfälle in den Strukturen der katholischen Kirche verorten, diese Fälle also als ein spezifisch katholisches Problem darstellen und deshalb von der Kirche fordern, sich “konsequent einer Welt voller Versuchungen” zu öffnen: so als ob eine sexualisierte Welt voller Versuchungen das Heilmittel gegen die pädophile Versuchung wäre! 2. Bei allem Vorrang der Zuwendung zu den Opfern und des Interesses an Aufklärung darf man, so Lehmann, an der Unschuldsvermutung eines Verdächtigen nicht einfach vorbeigehen, solange die Untersuchungen nicht abgeschlossen sind. “Wer vorschnell vom ‘Vertuschen’ redet, der hat keine Ahnung, wie schwierig es ist, sich über lange Zeit in einer unklaren Situation zu befinden.” Diese Ahnungslosigkeit zeigt sich meines Erachtens beispielsweise im Versuch der New York Times und des Spiegel, dem früheren Präfekten der Glaubenskongregation daraus einen Strick zu ziehen, dass er im Laufe des Verfahrens gegen Stephen Kiesle eine gründlichere Untersuchung forderte. Man macht Kardinal Ratzinger die Wahrung gerechter Verfahrensprinzipien zum Vorwurf! 3. Lehmann erinnert an die Schwierigkeit, Pädophilie klar zu definieren und zu umgrenzen. In den Handbüchern der Sexualmedizin finde man bis zu 23 verschiedene Beschreibungen von sexuellem Missbrauch. Die neueste Forschung in den letzten Jahrzehnten komme zur Feststellung: “Pädophilie in diesem strengen Sinn [Neigung zu Kindern in der vorpubertären Entwicklungsphase] hat nichts mit einem gelegentlichen moralischen Ausrutschen zu tun, sondern entspringt einer tiefsitzenden Neigung, die sehr viele Fachleute für unheilbar halten.” Dies zwang zur Erkenntnis, dass die von kirchlicher Seite aus gehegte Hoffnung auf Umkehr und Heilung der Täter eine Fehleinschätzung war. Dem möchte ich eine weitere Folgerung hinzufügen: Die Erkenntnis der Pädophilie als eine tiefsitzende Neigung bedeutet die Widerlegung der Theorie etwa eines Peter Bürger, Kindesmissbrauch als Ersatzhandlung einer durch repressive Sexualmoral unterdrückten Sexualität anzusehen. Auch der Zölibat scheidet damit als Ursache aus. 4. Bei allen “wunderbaren Höhen”, zu denen die Sexualität als Gesamttrieb führen könne, weise sie “auch abgründige Tiefen auf, die eine Pervertierung des Menschlichen zeigen.” Sie sei “nicht so unschuldig romantisch, wie man dies - gegenüber allen Verteufelungen des Geschlechtlichen - oft meinte.” Mit dieser treffenden Bemerkung räumt Lehmann mit der schon von Wilhelm Reich geäußerten und von den 68ern forcierten Utopie auf, man brauche nur alle Tabus, die einem Ausleben der Sexualität im Wege stehen, hinwegzuräumen, um den Menschen den Weg zum vollkommenen Glück zu öffnen. 5. “Aber gleich wann und wo, es darf niemals die geringste Entschuldigung bieten für Handlungen, die in jedem Fall verbrecherisch und sündhaft sind. Bei manchem, der eine starke Neigung dazu in sich verspüren mochte, wurden die Widerstandskräfte durch solche Entschuldigungen geschwächt.” Hier setzt Kardinal Lehmann wie selbstverständlich voraus, dass es Handlungen gibt, die in jedem Fall sündhaft, d. h. in sich schlecht sind. Wegen des Festhaltens an dieser Lehre wurde Papst Johannes Paul II. von deutschen Moraltheologen vehement angegriffen. Man vergleiche etwa die Auseinandersetzung um diese Lehre im Zusammenhang mit der Kontroverse um die Verantwortungsethik, in der Spaemann eine klärende Rolle spielte. Welches sind die Entschuldigungen, von denen Kardinal Lehmann spricht? Die Ideologie der Pädophilenbewegung (“Lust am Kinde”) und die “schönfärberische Verherrlichung antiker Knabenliebe.” Welches aber war das kirchliche Einfallstor, das das Wirksamwerden solcher Entschuldigungen auch bei katholischen Priestern ermöglichte? Darauf gibt Lehmann keine Antwort. Es war der sogenannte Proportionalismus, der die Existenz in sich und unter allen Umständen sündhafter Handlungen leugnete. Darauf hat Papst Benedikt XVI. am 12. Juli 2008 aufmerksam gemacht: “Wir müssen darüber nachdenken, was in unserer Erziehung, in unserer Lehre der letzten Jahrzehnte unzureichend war: in den 50er, 60er und 70er Jahren gab es das Konzept des ethischen Proportionalismus: es bestand in der Ansicht, daß nichts in sich schlecht ist, sondern nur in seiner Proportion zu anderem; mit dem Proportionalismus war die Möglichkeit gegeben, in bezug auf einige Dinge eines davon kann auch die Pädophilie sein zu denken, daß sie in bestimmten Proportionen gut sein können. Nun, da muß ich ganz klar sein: das war niemals eine katholische Lehre. Es gibt Dinge, die immer schlecht sind, und Pädophilie ist immer schlecht.” Dass Kardinal Lehmann bei dieser Gelegenheit darauf verzichtet, mit den verheerenden Auswirkungen anpasserischer Moraltheologie abzurechnen und die beiden letzten Päpste gegen deren Angriffe wegen ihres prophetischen Festhaltens an der unbedingten Verurteilung sexuellen Missbrauchs festzuhalten, ist der einzige gravierende Mangel, den ich dem ansonsten hervorragenden Beitrag des Kardinals vorwerfen muss. 6. Mit Recht bezeichnet es Kardinal Lehmann als tragisch, dass bei aller Eindeutigkeit der kirchlichen Lehre über die Verwerflichkeit sexuellen Missbrauchs eine “lückenlose und unbestechliche Aufklärung” in manchen Fällen nicht “mit der letzten Akribie und Unabhängigkeit” betrieben wurde. Als Gründe nennt er einerseits “die Einstellung, sich mehr um die Täter kümmern zu müssen als um die Opfer”, andererseits das Anliegen, die Institution Kirche vor einem Makel zu bewahren. Das ist richtig, und Gott sei Dank hat sich das seit der Zeit, in der Kardinal Ratzinger die Sache in die Hand nahm, geändert. Es gibt aber noch weitere Gründe, und das ist die Vernachlässigung in der Anwendung der strengen Bestimmungen des Kirchenrechts. In seinem Brief an die irischen Katholiken beklagt Benedikt XVI. die “wohlmeinende aber fehlgeleitete Tendenz, Strafen für kanonisch irreguläre Umstände zu vermeiden.” Diese Vermeidung wurzelt in der Ideologie, die Kirche als Liebeskirche einer angeblich mehr oder weniger menschenfeindlichen Rechtskirche entgegenzusetzen. In einer Liebeskirche sind Strafen verpönt und Kirchengesetze überflüssig. Diese Denunziation des Kirchenrechts war in mancher zeitgeisthörigen Strömung moderner Theologie sehr beliebt. Auch hier hätte man sich ein kritisches Wort des Kardinals zum Irrweg moderner Theologie gewünscht 7. Der Kardinal schildert den Wandel, der sich in der Kirche seit zehn Jahren vollzogen hat: weg von der oben genannten Einstellung zur einer Vorreiterrolle in Bezug auf Aufklärung, Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit sexuellem Missbrauch. Es war die Kirche, die 2003 in Rom den “weltweit ersten Kongress über Pädophilie” veranstaltet hat, “mit einer Vielzahl von kirchlich nicht gebundenen Fachleuten.” Sechs große Bischofskonferenzen, darunter die deutsche, haben Leitlinien in Kraft gesetzt, die sich bewährt haben. “Allerdings schreien jetzt oft jene in der Kirche am meisten nach Verbesserung, die sie kaum gelesen” haben. 8. Kardinal Lehmann zeigt sich überrascht, “wie wenig vom einzelnen Täter und von seiner Verantwortung die Rede ist.” Es sei nicht zu verstehen, dass in der öffentlichen Diskussion nicht auch das Einstehen einzelner Täter für die von ihnen angerichteten Schäden zur Sprache komme. “Aber man sucht ja schon lange Schuld zuerst beim Kollektiv und fast immer beim ‘System’.” Das ist eine klare Anspielung auf P. Klaus Mertes SJ, der mit der Veröffentlichung der Skandale im Berliner Canisius-Kolleg den Stein ins Rollen und vor allem gleich in die gewünschte Richtung gebracht hatte: Nicht der einzelne Täter interessierte ihn, sondern das “System”, d.h. die Kirche mit ihrer Morallehre, dem Zölibat, der Hierarchie. Viele Theologen griffen den Ball sogleich auf und wiederholten die Phrasen so lange, bis sich in der Öffentlichkeit die durch Fakten nicht gedeckte Vorstellung durchsetzte, Zölibat und verklemmte Sexuallehre seien an den Missbrauchsfällen schuld. Auch in diesem Zusammenhang sollte allen Bischöfen klar werden: Der gefährlichere Feind, der die Kirche verunglimpft, sitzt nicht in den Redaktionsstuben, sondern in der Kirche und ihren Fakultäten. 9. Kardinal Lehmann sieht die Missbrauchsfälle auch im Zusammenhang mit der Situation der Kirche nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Er möchte seine Kritik nicht auf das Konzil selber, sondern auf dessen misslungene Rezeption bezogen wissen. “Eine erneuerte Zuwendung zur modernen Welt war notwendig. Aber man hatte die Sogwirkung dieser Welt wohl vielfach unterschätzt. Hemmungen entfielen, eine falsche Toleranz konnte sich ausbreiten. Die ‘Welt’ erwies sich als mächtiger. Die für die Zuwendung zur Welt noch wichtiger gewordene Spiritualität, innere Stärke und Selbstbehauptung hingegen schrumpften.” Es ist dem Kardinal hoch anzurechnen, dass er damit der Diagnose von Papst Benedikt XVI. ausdrücklich Recht gibt. Dieser hatte viel Prügel dafür einstecken müssen, u.a. von Christian Geyer in der FAZ. In seinem Hirtenbrief an die Iren hatte er geschrieben: “Der schnelllebige soziale Wandel hat oft genug das traditionelle Festhalten der Menschen an den katholischen Lehren und Werten beeinträchtigt. Viel zu oft wurden die sakramentalen und andächtigen Gebräuche vernachlässigt, die den Glauben erhalten und ihm erlauben, zu wachsen, wie etwa die regelmäßige Beichte, das tägliche Gebet und jährliche Einkehrtage. Bedeutsam war während dieser Zeit ebenfalls die Tendenz vieler Priester und Ordensleute, Weisen des Denkens und der Einschätzung säkularer Realitäten ohne ausreichenden Bezug zum Evangelium zu übernehmen. Das Programm der Erneuerung, das das Zweite Vatikanische Konzil vorgelegt hat, wurde häufig falsch gelesen; im Licht des tiefen sozialen Wandels war es schwer, die richtigen Weisen der Umsetzung zu finden.” Die biblisch verstandene “Welt” sei “tief in die Kirche eingebrochen”, bringt es Kardinal Lehmann auf den Punkt. Dementsprechend schließt er sich auch der Forderung des Papstes nach Umkehr, nach einer vorbehaltlosen Selbstreinigung auf allen Ebenen und einer spirituellen Erneuerung an. Es wäre wünschenswert, wenn diesen mutigen Worte auch jene Taten folgen würden, zu denen der Papst aufgefordert hat, z.B.: “Besondere Aufmerksamkeit sollte ebenfalls der eucharistischen Anbetung zuteil werden; in jedem Bistum soll es Kirchen oder Kapellen geben, die speziell diesem Zweck gewidmet sind. Ich fordere Pfarreien, Seminarien, Ordenshäuser und Klöster dazu auf, Zeiten eucharistischer Anbetung zu organisieren, so dass sich alle beteiligen können. Durch intensives Gebet vor dem anwesenden Herrn könnt Ihr Wiedergutmachung leisten für die Sünde des Missbrauchs, die so viel Schaden angerichtet hat.” Diese Worte sind zwar an die Iren gerichtet, aber die Bischöfe haben uns ja versichert, dass der Hirtenbrief des Papst auch für Deutschland Geltung habe. |
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