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Mit brennender Sorge I Am 14. März 1937 unterzeichnete Papst Pius XI. die gegen den Nationalsozialismus gerichtete Enzyklika Mit brennender Sorge. Unter anderem erinnerte er an das Naturrecht, an dem sich jede staatliche Gesetzgebung messen lassen müsse: “Im verhängnisvollen Zug der Zeit liegt es, wie die Sittenlehre, so auch die Grundlagen des Rechtslebens und der Rechtspflege vom wahren Gottesglauben und von den geoffenbarten Gottesgeboten mehr und mehr abzulösen. Wir denken hier besonders an das sogenannte Naturrecht, das vom Finger des Schöpfers selbst in die Tafeln des Menschenherzens geschrieben wurde (Röm 2,14-15) und von der gesunden, durch Sünde und Leidenschaft nicht verblendeten Vernunft von diesen Tafeln abgelesen werden kann. An den Geboten dieses Naturrechts kann jedes positive Recht, von welchem Gesetzgeber es auch kommen mag, auf seinen sittlichen Gehalt, damit auf seine sittliche Befehlsmacht und Gewissensverpflichtung nachgeprüft werden. Menschliche Gesetze, die mit dem Naturrecht in unlösbarem Widerspruch stehen, kranken an einem Geburtsfehler, den kein Zwangsmittel, keine äußere Machtentfaltung sanieren kann. Mit diesem Maßstab muß auch der Grundsatz: „Recht ist, was dem Volke nützt“, gemessen werden, wenn man unterstellt, daß sittlich Unerlaubtes nie dem wahren Wohle des Volkes zu dienen vermag. Indes hat schon das alte Heidentum erkannt, daß der Satz, um völlig richtig zu sein, eigentlich umgekehrt werden und lauten muß: „Nie ist etwas nützlich, wenn es nicht gleichzeitig sittlich gut ist. Und nicht weil nützlich, ist es sittlich gut, sondern weil sittlich gut, ist es auch nützlich“ (Cicero de officiis 3, 30). Von dieser Sittenregel losgelöst, würde jener Grundsatz im zwischenstaatlichen Leben den ewigen Kriegszustand zwischen den verschiedenen Nationen bedeuten. Im innerstaatlichen Leben verkennt er, Nützlichkeits- und Rechtserwägungen miteinander verquickend, die grundlegende Tatsache, daß der Mensch als Persönlichkeit gottgegebene Rechte besitzt, die jedem auf ihre Leugnung, Aufhebung oder Brachlegung abzielenden Eingriff vonseiten der Gemeinschaft entzogen bleiben müssen.” Enyzklika Divini redemptoris Am 19. März 1937 wurde die Enyzklika Divini redemptoris gegen den Kommunismus veröffentlicht. Gegen Ende schreibt Papst Pius XI.: “Um den von allen ersehnten ‘Frieden Christi im Reiche Christi’ (Enzyklika Ubi arcano, 23. Dez. 1922) bald herbeizuführen, stellen Wir die große Aktion der katholischen Kirche gegen den atheistischen Weltkommunismus unter den Schutz des mächtigen Schirrnherrn der Kirche, des heiligen Joseph.” Mit brennender Sorge II Am 21. März 1937 wurde in den katholischen Kirchen die gegen den Nationalsozialismus gerichtete Enzyklika Mit brennender Sorge verlesen. Es war damals der Palmsonntag. Von den Bischöfen und den gläubigen deutschen Katholiken wurde die Enzyklika begeistert aufgenommen, während etwa 100.000 "moderne" Katholiken, die der Kirche vorwarfen, nicht mit der Zeit zu gehen, 1937 aus ihr austraten. Michael Kardinal von Faulhaber gab die Anweisung: “Herkunft, Inhalt und Bedeutung dieser Botschaft verlangen, dass jeder Geistliche für einen vollen Besuch der nachmittägigen oder abendlichen Andacht Sorge trage, die Verlesung bestens vorbereite und das Beste an gutem Willen und Kraft für einen gutverständlichen und sinngemäßen Vortrag aufbiete” (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Matthias-Grünewald-Verlag, Mainz, Reihe A (Quellen), Bd. 26 (1978), Ludwig Volk, Akten Kardinal Michael von Faulhaber, 1917-1945, S. 311, zitiert in: P. Anselm Reichhold OSB, Die deutsche katholische Kirche zur Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945) unter besonderer Berücksichtigung der Hirtenbriefe, Denkschriften, Predigten und sonstigen Kundgebungen der deutschen katholischen Bischöfe, EOS Verlag Erzabtei St. Ottilien 1992, S. 127). Am 22. März schrieb Faulhaber an Papst Pius XI.: “Mir war es eine seelische Freude, am Vormittag in 30 Minuten, am Abend in 70 Minuten in meinem Dom das Rundschreiben selber zu verlesen und in Kürze ein Glaubensbekenntnis und ein Gebet um Erhaltung des Glaubens anzuschließen. Das Volk lauschte mit größter Aufmerksamkeit. Die Sonderdrucke wurdenden Verteilern aus der Hand gerissen, weil alle ein Exemplar mitheimbringen wollten. Leider hat die hiesige Polizei viertausend Sonderdrucke versiegelt ‘sichergestellt’ und für den Verkauf verboten. Wir müssen uns wohl auf Nachspiele gefaßt machen” (ebd.). Hitler und das ganze nationalsozialistische Regime tobte. Das Rundschreiben wurde als hochverräterischer Angriff eingestuft. Reichskirchenminister Hans Kerrl verbot am 23. März “Druck, Vervielfältigung und Vertreibung des Rundschreibens in jeder Form”. An den Druckereien nahm man Rache. Reichhold schreibt dazu: Außerdem rächte sich Hitler an der Kirche durch die Anordnung vom 6. April 1937, die Sittlichkeitsprozesse gegen die Kirche wiederaufzunehmen. Als ersten von fünf Schritten, um die Kirche dem nationalsozialistischen Staat gefügig zu machen, nannte er die Beseitigung des Zölibats. Firmissimam constantiam Am 28. März 1937 erschien die Enzyklika Papst Pius’ XI. Firmissimam constantiam über die Lage der vom freimaurerischen Regime verfolgten Kirche in Mexiko. Zusammen mit den Enzykliken Mit brennender Sorge und Divini Redemptoris bildet sie die Antwort des kirchlichen Lehramtes auf die Ideologie totalitaristischer Staaten. Der Verfolgung der Katholiken in Mexiko ist heute ein Tabuthema dergestalt, dass Filme wie Cristiada boykottiert werden. |
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