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Wahrheitsverbot

Ein Gesetz also, das nicht Recht schafft, sondern Opfer generiert; ein in sich dysfunktionales Gesetz. Sicher: Die Rechtsprechung muss zuweilen Konstruktionen schaffen. Hier aber richtet sich die Konstruktion gezielt gegen die Wirklichkeit. Wir können unser Geschlecht nicht selbst bestimmen. Mit Bedacht lautet denn auch der vollständige Name des Gesetzes lediglich „Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag“. Was aber soll ein solcher Eintrag bewirken? Wer blaue Augen hat, und in seinem Personalausweis „braun“ eintragen lässt, hat dadurch seine Augenfarbe nicht verändert. Man kann auch nicht die Schwerkraft per Gesetz abschaffen und dann Menschen verurteilen, die dennoch stürzen. In dieser Massivität ist die Abkehr von der Wirklichkeit ein Novum in der deutschen Gesetzgebung, und eine fatale Weichenstellung für die Zukunft.
Mit dem Offenbarungsverbot, das unter Strafe stellt, wenn das eigentliche und biologische Geschlecht einer Person absichtlich offengelegt wird, nachdem sie sich gültig einem anderen Geschlecht zugeordnet hat, ist dieser Schritt endgültig vollzogen: Wer die Realität benennt, begeht ein Verbrechen.

Aus: Anna Diouf, Selbstbestimmungsgesetz: Ein Gesetz gegen die Wirklichkeit tritt in Kraft, TE vom 31. Oktober 2024.

Zum Thema: Meine Predigt Selbstannahme oder Geschlechtsumwandlung?


Das Selbstbestimmungsgesetz als Angriff auf die Psychotherapie

Das Selbstbestimmungsgesetz verstärkt das Verbot von Konversionstherapien, in dem sich die „Transsexuellen“ reingemogelt hatten: Es sagt uns Therapeuten, dass wir nicht mehr genau hinschauen dürfen, wenn jemand kommt und sagt: Ich fühl mich im falschen Geschlecht. Ich darf noch nicht einmal mehr die Frage stellen, warum das so ist oder woher das kommt, denn das könnte als Konversionstherapie gedeutet werden. Aber wir Psychotherapeuten interessieren uns nun einmal für den Menschen und dafür, wie er so geworden ist, wie er ist. Das Gesetz ist damit auch ein Angriff auf unser psychotherapeutisches Handwerk. Es wird von uns erwartet, dass wir dem Gefühl unserer Klienten, im falschen Körper zu sein und ihrem Wunsch, das Geschlecht zu wechseln, fraglos zustimmen. Damit nimmt man uns unser therapeutisches Handwerk weg, denn Therapie kann so nicht mehr stattfinden. Ich kann es aber nicht zulassen, dass unser Beruf so missbraucht wird und man uns zwingt, zu Co-Abhängigen einer gefährlichen und wirren Transideologie zu werden.

Die Psychotherapeutin Ingeborg Kraus im Interview „Unser Beruf wird missbraucht“ mit Franziska Harter, Tagespost im Mai 2024.

Weitere Meldungen zum Thema


Das Kindeswohl in Gefahr

Der Staat hat die Verpflichtung, das Wohl seiner Kinder zu beachten. Noch haben die Eltern das Recht, ein Kind davon abzuhalten, sich tätowieren zu lassen. Ihre Geschlechtsteile entfernen zu lassen, was einen erheblich tieferen Eingriff bedeutet und der im Gegensatz zu Tattoos nicht reversibel ist, soll dem Kind aber auch gegen den Willen der Eltern erlaubt sein. Und: Das Selbstbestimmungsgesetz wird zum Fremdbestimmungsgesetz, wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes bestimmen, welches Geschlecht es haben soll.

Aus: Lothar Christian Rilinger, „Eine Transfrau ist eine Frau. Punkt!“ – Wirklich?, auf kath.net am 15. Mai 2024.

Weitere Infos zum Thema


Männliche Gewalt

Die Gewalt gegen Körper geht vielmehr umgekehrt von den transgenderideologischen Ärzten und Kliniken aus, die Kinder im Rahmen einer vermeintlichen „Geschlechtsumwandlung“ sterilisieren und verstümmeln. Was also gewaltigen „Aufwand“ erfordert und selbst dann noch scheitert, ist nicht das Verbleiben im biologischen Geschlecht, sondern dessen „Umwandlung“. Genau diese Gewalt und die Sorge um das Kindewohl war übrigens einer der Hauptmotive für unseren Beitrag in der Welt und für das Dossier gegen die Falschberichterstattung des ÖRR über Biologie und Transsexualismus/Genderdysphorie. Wie berechtigt diese Sorge ist, zeigt sich daran, dass andere Länder gegen die „affirmative Therapie“ hart durchgreifen und die britische Genderklinik Tavistock geschlossen wird und sich auf eine Klagewelle gefasst machen kann.
Ebenso geht die Gewalt zudem von männlichen Straftätern aus, die sich, wie bereits vorgekommen, dank „Self-ID“ in Frauen umdeklarieren und in Frauengefängnissen weitervergewaltigen. Strick jedoch erklärt die Sorge, das sich der Transgenderideologie unterwerfende „Selbstbestimmungsgesetz“ könne Kinder und Frauen gefährden, kurzerhand zu einem „Fantasma.“ Vielleicht sollte er die von Tavistock „behandelten“ reumütigen Kinder und die von „Transfrauen“ vergewaltigten Frauen einmal fragen, wie die das sehen, bevor ausgerechnet er aus dem eigenen transgenderideologischen Phantasien heraus andere mit dem Stein der „Menschenfeindlichkeit“ bewirft.

Aus: Uwe Steinhoff, Zweigeschlechtlichkeit als „Letztwahrheit“


Ist den Synodalen klar, was sie Kindern antun?

Immer mehr junge Detransitionierer melden sich mit zerstörten Körpern und einer verzweifelten Frage zu Wort: „Warum hat mir damals niemand widersprochen? Warum hat mir niemand gesagt, dass ich mit meinem Körper genau richtig bin?“ Genau das – einen „Transitionswunsch“ infrage stellen – dürfen Psychotherapeuten aufgrund des Konversionsverbots in Deutschland nicht. Genau das Konversionsverbot, das der synodale Text zur geschlechtlichen Vielfalt mit Zähnen und Klauen verteidigt. (...) Ist den Synodalen eigentlich klar, was sie Kindern und Familien antun, wenn die Kirche ins gleiche Horn bläst?

Aus: Franziska Harter, Selbstbestimmungsgesetz meets Kirche, Tagespost vom 15. September 2022

Weitere Meldungen zum Synodalen Weg

Meine Predigt über den Synodalen Weg

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