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PID: Für 97% tödlich! 2007 kamen auf einen Embryo, der es nach einer PID bis zur Geburt schaffte, 33,7 Embryonen, die der PID zum Opfer fielen. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr. Manfred Spieker nach Auswertung des repräsentativen Datenmaterials der European Society of Human Reproduction and Embryology (ESHRE), der Berufsvereinigung der Reproduktionsmediziner, bei dem 40.713 Embryonen erfasst wurden. Mit anderen Worten: Für über 97% der Embryonen endet die PID tödlich. Dazu Spieker: “Die Daten der ESHRE zeigen das dramatische Ausmaß der Selektion. Die Diagnostik hat nie den Zweck einer üblichen medizinischen Diagnostik, nämlich dem diagnostizierten Patienten eine angemessene Therapie zukommen zu lassen, sondern immer den Zweck einer Fahndung nach Embryonen mit bestimmten Krankheitsdispositionen zum Zweck der Selektion und Tötung. Mit dem ärztlichen Heilauftrag hat die PID nichts zu tun.” Die fünfzehnseitige Studie Spiekers Präimplantationsselektion und Demokratie. Die blinden Flecken der PID-Diskussion erschien im Sammelband Peter Schallenberg, Rainer Beckmann (Hg.), Abschied vom Embryonenschutz? Der Streit um die PID in Deutschland, Köln 2011 und ist auch im Internet erreichbar. Der PID-Sündenfall Eine Vorreiterrolle zur Aufweichung des Lebensschutzes spielte dieses Mal der Bundesgerichtshof. Er hatte vor einem Jahr, am 6. Juli 2010, in einem Urteil die PID für zulässig erklärt. Unter dem Titel Der rechtspolitische PID-Sündenfall setzt sich in der Tagespost vom 7. Juli 2011 der Jurist Dr. Rainer Beckmann mit diesem Urteil auseinander. Das Urteil widerspricht demnach dem Embryonenschutzgesetz, das im Paragraf 1, Absatz 1, Nummer 2 ohne Ausnahme verbietet, “menschliche Eizellen zu einam anderen Zweck als der Herbeiführung einer Schwangerschaft ... künstlich zu befruchten.” Der Urteilsbegründung wirft Beckmann als gravierendsten Mangel vor, den Unterschied zwischen Spermien und Embryonen in ihrem grundrechtlichen Status nicht zu berücksichtigen. Denn aus der Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Selektion der Samenzellen zuläßt, folgert der Bundesgerichtshof, dass demnach auch eine Embryonenselektion im Sinne des Gesetzgebers sein müsse. “Ohne den geringsten tatsächlichen Anhaltspunkt wird dem Gesetzgeber unterstellt, er wolle mit dieser Vorschrift zum Ausdruck bringen, dass es eine grundsätzliche Berechtigung gebe, die Belastungen eines Lebens mit einem behinderten Kind nicht nur durch die Verhinderung der Zeugung solchen Nachwuchses, sondern auch durch seine nach der Zeugung erfolgende Beseitigung zu ‘vermeiden’.” Doch lassen sich die Überlegungen Beckmanns noch um einen wichtigen Aspekt ergänzen: Die inkriminierte Rechtsprechung zeigt, wie sehr die Zulassung der In-Vitro-Fertilisation auf die Öffnung der Büchse der Pandora hinausläuft und wie sehr die Kirche Recht hatte, im Namen der Menschenwürde die IVF zu verurteilen. Durch dieselbe wird das menschliche Individuum zu einem Produkt technischer Machbarkeit. Ist diese Vorstellung im allgemeinen Bewusstsein erst einmal etabliert, fällt es zunehmend schwerer, dem weiteren technischen Zugriff einen Riegel vorzuschieben. Die gegenwärtige Entwicklung und die gestrige Bundestagsabstimmung, die das Embryonenschutzgesetz zugunsten der Ermöglichung der PID lockert, beweisen es. Salami-Ethik Ich bin ein Gegner der bewussten Selektion durch den Menschen nach willkürlich aufgestellten Kriterien. Die Gefahr ist, dass man am Ende die Fragen nach dem Designerbaby und dem Retterbaby nicht mehr zurückweisen kann. Das Risiko besteht, dass die PID für immer mehr Fälle angewandt wird. Wir leben in einer Welt der Salami-Ethik, wo Stückchen für Stückchen abgeschnitten wird. Heute werden 95 Prozent der Kinder mit Down-Syndrom abgetrieben. Frank Ulrich Montgomery, seit dem 2. Juni 2011 Präsident der Bundesärztekammer, in seiner Antwort auf die Frage Warum sind Sie persönlich gegen die PID? im Interview mit der FAZ am 26. Juni 2011 Nicht hinnehmbar Das menschliche Leben beginnt mit der Vereinigung von Ei- und Samenzelle. Wenn ich jetzt anfange, selbst zu entscheiden, welches Leben lebenswert ist und welches nicht, mache ich mich zum Herrn über Leben und Tod. Jedes menschliche Leben ist von Gott geschaffen und schützenswert. PID ist nicht hinnehmbar, weil Menschen bestimmen, was lebenswert ist und was nicht lebenswert ist. Damit dürfen wir gar nicht erst anfangen. Erzbischof Robert Zollitsch am 3. Juli 2011 in seiner Stellungnahme gegen jede Kompromissformel in Sachen PID, im Interview mit Ludwig Ring-Eifel von der KNA. PID: Das Abstimmungsverhalten der Parteien Am 7. Juli 2011 wurde der Gesetzesentwurf der Abgeordneten Ulrike Flach (FDP), Peter Hintze (CDU), Dr. Carola Reimann (SPD), Dr. Petra Sitte (Die LINKE), Jerzy Montag (Bündnis 90/ Die GRÜNEN) und weiterer Abgeordner, der in bestimmten Fällen die Präimplantationsdiagnostik (PID) zum Zweck der Selektion und anschließenden Vernichtung behinderter Embryonen erlaubt, vom Bundestag mit 326 von 594 abgegebenen Stimmen angenommen. 260 Abgeordnete stimmten dagegen, 8 enthielten sich, 26 gaben ihre Stimme nicht ab. Ungültige Stimmen gab es keine. Von der CDU/CSU stimmten 154 gegen den Gesetzesentwurf, 70 dafür, 3 enthielten sich. 10 stimmten nicht ab, darunter Familienministerin Dr. Kristina Schröder. Von der SPD stimmten 36 dagegen, 103 dafür bei 1 Enthaltung und 6 nicht abgegebenen Stimmen. Von der FDP stimmten 5 dagegen, 87 dafür, einer stimmte nicht ab. Von den LINKEN stimmten 29 dagegen, 39 dafür, 2 enthielten sich, 6 stimmten nicht ab. Von Bündnis 90/Den GRÜNEN stimmten 36 dagegen, 27 dafür bei 2 Enthaltungen und 3 nicht abgegebenen Stimmen. In diesem PDF-Dokument, das auf der Website des Deutschen Bundestags zur Verfügung steht, kann man sich über das Abstimmungsverhalten jedes Abgeordneten informieren. Zu den CDU-Abgeordneten, die für den Gesetzesentwurf stimmten, gehören Dr. Ursula von der Leyen, Erika Steinbach und Katharina Reiche. Letztere hatte sich schon in der Frage der embryonalen Stammzellen vehement für eine Lockerung des Embryonenschutzes zugunsten der Forschungsfreiheit eingesetzt. Von den neun Mitgliedern des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, die Mitglieder des Bundestags sind, stimmten alle gegen den Entwurf außer Dr. Barbara Hendricks (SPD). Das ZdK hatte sich am 19. November 2010 mit großer Mehrheit für ein PID-Verbot ausgesprochen. Interessant dürfte auch die Tatsache sein, dass bei wachsender Kinderfreundlichkeit die Ablehnung der PID zunimmt: Unter den 81 Abgeordneten, die drei Kinder haben, bilden die PID-Befürworter nur noch eine knappe Mehrheit von 42 (bei 38 Gegenstimmen). Unter jenen Abgeordneten, die vier oder mehr Kinder haben, überwogen die Gegner der PID: 16 votierten für den jetzt angenommenen Gesetzesentwurf, 24 dagegen (3 stimmten nicht ab). PID: Rolle rückwärts Wie eine Monstranz trägt man seit Langem die zugegebenermaßen wohlklingende Formulierung vor sich her, dass man im Zuge einer Schwangerschaft „das Kind nicht gegen die Mutter schützen“ könne. Aber dass man dann einem ungeborenen Kind außerhalb des Mutterschoßes mehr Rechte gewähren müsse als einem von der Mutter umschlossenen, leuchtete den Berufsrichtern nicht ein. Und so wurde die „Gleichberechtigungsrolle rückwärts“ eingeübt. Weil ein behindertes Kind im Mutterleib nicht wirksam vom staatlichen Schutzmantel erfasst werde, könne man das auch nicht bei einem möglicherweise behinderten Kind in der Petrischale tun. So wird das Unrecht der Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib, die der Gesetzgeber schon lange duldet bzw. erlaubt und meist aus öffentlichen Kassen finanziert („rechtswidrig aber straffrei“ bei gesunden Kindern; „rechtmäßig“ bei behinderten Kindern, weil in solchen Fällen ohne wirkliche Prüfung eine medizinische Indikation angenommen wird) zur Norm auch für künstlich erzeugte Wunschkinder.Hartmut Steeb am 12. Juli 2011 auf TheEuropean Kommt jetzt die Spät-PID? Ich möchte meinem Kind nicht sagen müssen, dass es nur lebt, weil es im Reagenzglas gesund aussah - was mache ich mit dem Kind und vor allem, welche Ängste muss dieses Kind ausstehen, wenn es schwer krank wird oder einen Unfall hat und im Rollstuhl sitzt? Mache ich auf Spät-PID, indem ich mein Kind euthanasiere und seine Organe spende, damit es noch einen Nutzen hat? Alexandra Maria Linder im Vatican-Magazin August/September 2011 Barbarei Noch vor 30 Jahren gab es kaum eine Möglichkeit, Behinderungen vor der Geburt festzustellen. Das hat sich durch neue Methoden der Früherkennung grundlegend geändert. Die Zukunft genetisch behinderter Menschen entscheidet sich heute, bevor sie zur Welt kommen. Niemandem soll die rassistische oder eugenische Ideologie der Nazis unterstellt werden. Aber niemand sollte sich auch darüber hinwegtäuschen, dass unauffällig vor der Geburt eben das im Ergebnis geschieht, was den Nationalsozialisten bei ihrer eugenischen Politik vorschwebte. Die Euthanasieverbrechen in Hadamar erinnern uns daran, dass auch gebildete und aufgeklärte Menschen der Barbarei verfallen können. Widerspruch und Widerstand sind geboten, wenn eine Gesellschaft das Leben bestimmter Menschen als unwert propagiert und ihnen das Lebensrecht verweigert. Bischof Kamphaus von Limburg in seinem Hirtenbrief vom 2. Februar 2002. Mehr als 90% der Kinder, bei denen aufgrund einer Fruchtwasseruntersuchung Trisomie 21 (das Down-Syndrom) festgestellt wird, werden vor der Geburt getötet. Der Mensch als Wunschprodukt Für den autonomen Menschen ist das Kind kein Geschenk Gottes mit eigenen Menschenrechten, sondern ein „Produkt“, über dessen Herstellung (natürliche Zeugung oder künstliche Erzeugung im Labor), genetische Ausstattung und das menschliche Umfeld beim Aufwachsen (Anzahl und Geschlecht der Erziehungsberechtigten) jeweils entschieden wird. Dabei gibt es meist zahlreiche Varianten, die nicht nur technisch möglich sind, sondern auch in immer mehr Ländern legalisiert werden: „Mit Spermien- und/oder Eizelle der biologischen Eltern; mit Samen- und/oder Eizellspende Fremder und mit Samen- und/oder Eizellspende plus Austragung durch eine Leihmutter. Vor der Einsetzung in die Gebärmutter wird das Wunschkind oft mithilfe der Präimplementationsdiagnostik einer Qualitätsprüfung unterzogen, um Kinder mit unerwünschten Eigenschaften zu vermeiden und Kinder mit erwünschten Eigenschaften zum Leben zu verhelfen. Wenn es zu Mehrlingsschwangerschaften mit zu vielen Kindern kommt, werden diese ,reduziert‘, also abgetrieben.“ Die Herstellung des Produkts „Kind“ löst sich zunehmend vom natürlichen Prozess… Aus Stefan Luft, Der Kulturkampf erreicht sein Ziel, in der Tagespost vom 30. Dezember 2021. Es handelt sich um eine Rezension des Buches Die Neuerfindung des Menschen. Autorin des Buches ist Susanne Hartfiel. |
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