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Wiederverheiratete Geschiedene Von Prof. Dr. Robert Spaemann Dieser Text wurde im August 2014 auf firstthings in englischer Übersetzung veröffentlicht. Eine deutsche gekürzte Rückübersetzung durch Dr. Christof Gaspari erschien in der Zeitschrift Vision 2000 und auf kath.net. Ich habe dank des Autors die Möglichkeit, hier den deutschen Originaltext ungekürzt zu veröffentlichen. Die Scheidungsziffern in modernen westlichen Gesellschaften sind katastrophal. Sie zeigen, dass die Ehe aufgehört hat, als eine neue, gegenüber den Ehepartnern selbständige Entität betrachtet zu werden, eine Entität, zu deren Auflösung jedenfalls der Wille eines der beiden Ehepartner nicht genügt. Dass auch der Konsens beider nicht genügt, und auch nicht der Wille einer Kirchenversammlung oder eines Papstes, weil der Mensch nach den Worten Jesu nicht trennen kann, was Gott verbunden hat das ist katholische Lehre. Das christliche Verständnis des richtigen Lebens beansprucht zwar, maßgebend für alle Menschen zu sein. Aber schon die Jünger Jesu waren über die Worte ihres Meisters schockiert: Wer mag denn dann noch heiraten?! Das bedeutet: Der christliche Way of Life steht inzwischen dem in der Welt herrschenden entgegen. Die Kirche in den westlichen Ländern wird nolens volens zu einer Gegengesellschaft, und ihre Zukunft hängt nun vor allem davon ab, dass sie als Salz der Erde nicht schal und von den Leuten zertreten wird. Die Schönheit der Botschaft erschließt sich nur, wenn sie nicht verwässert wird. Die Versuchung, sie zu verwässern, wird heute begünstigt durch die beunruhigende Tatsache, dass die Scheidungsrate unter Katholiken fast ebenso groß ist wie in säkularen Milieus. Da stimmt offenbar etwas nicht. Es ist gegen alle Vernunft, zu glauben, dass alle zivilrechtlich geschiedenen und wiederverheirateten Katholiken ihre Überzeugung von der Unauflöslichkeit während ihrer Ehe fundamental in ihr Gegenteil verkehrt haben. Vernünftig ist die Annahme, dass sie bereits bei der Eheschließung gar nicht das klare Bewusstsein hatten, nun die Brücken hinter sich für alle Zeit, das heißt bis zu ihrem Tod, abzubrechen, sodass für sie eine zweite Heirat als Alternative gar nicht existierte. Und daran ist leider die katholische Kirche nicht unschuldig. Die christliche Ehevorbereitung stellt heute den Brautleuten die Konsequenz einer kirchlichen Trauung sehr oft nicht klar vor Augen. Sonst würden nämlich viele Paare auf eine kirchliche Trauung verzichten. Für andere dagegen wäre eine gute Ehevorbereitung Anstoß zu einer Bekehrung. Der Gedanke ist faszinierend, dass die Verbindung eines Mannes mit einer Frau in die Sterne geschrieben ist und niemand sie von dort herunterholen kann, „in bösen Tagen so wenig wie in guten“. Dieses Bewusstsein ist eine wunderbare und beglückende Kraftquelle, wenn es um die Bewältigung von Ehekrisen und um die Wiederbelebung der alten Liebe geht. Stattdessen wird innerhalb der Kirche, auch von Kardinälen und Bischöfen, eine Alternative erwogen und empfohlen, die einer Kapitulation vor dem säkularen Mainstream gleichkommt. Heilmittel des Ehebruchs soll nämlich nicht mehr Reue, Verzicht und Vergebung sein, sondern Zeit und Gewohnheit. Zeit und Gewohnheit soll ein ehebrecherisches Konkubinat unter der Hand verwandeln in eine gottgefällige Beziehung, auf die von der Kirche der Segen Gottes herabgerufen wird. Dann ist es natürlich nur konsequent, auch homosexuelle Partnerschaften zu segnen. Hier liegt aber ein tiefer Irrtum. Die Zeit ist nicht schöpferisch. Sie stellt die Unschuld nicht wieder her. Die Zeit wirkt vielmehr immer im Sinn der Entropiezunahme. Alle Ordnungen der Natur werden der Entropie abgerungen und fallen ihr am Ende zum Opfer. Anaximander schreibt: Woraus die Dinge entstehen, dahinein vergehen sie auch, nach der Ordnung der Zeit. Schlimm ist es, wenn das Prinzip des Verfalls und des Todes schöngeredet wird, und wenn das allmähliche Absterben des Schuldbewusstseins verwechselt wird mit dem Schwinden der Schuld. Schon Aristoteles lehrte, dass eine zur Gewohnheit gewordene Sünde eine tiefere Depravation darstellt als ein einmaliger Fehltritt, der noch von Gewissensbissen begleitet ist. Das gilt vor allem im Fall des Ehebruchs, wenn durch ihn und durch seine Legalisierung neue Strukturen entstanden sind, die ohne Schmerzen und Gewaltsamkeit meist nicht wieder aufgelöst werden können. Thomas von Aquin spricht in solchen Fällen von „perplexitas“, das heißt von Situationen, aus denen man sich nicht befreien kann, ohne so oder so schuldig zu werden. So im Fall eines einmaligen Ehebruchs: Soll der Ehebrecher seinem Ehepartner den Ehebruch bekennen oder nicht? Wenn er bekennt, rettet er eventuell die Ehe und zerstört nicht dauerhaft das Vertrauensverhältnis durch eine Lüge. Wenn er die Wahrheit sagt, kann es aber auch sein, dass er die Ehe erst recht gefährdet. Beichtväter raten deshalb wohl oft vom Geständnis ab. Thomas von Aquin schreibt übrigens, dass man in eine solche perplexitas nicht ohne eigene Schuld gerät, was er als Strafe Gottes für die anfängliche Sünde betrachtet. Mitchristen in solchen Situationen beistehen, ihnen mit Empathie begegnen, sie der Solidarität der Gemeinde vergewissern, sind Werke der Barmherzigkeit. Die Spendung der Eucharistie aber ohne Reue oder ohne Beseitigung der irregulären Situation wäre eine Versündigung gegen das Sakrament, die heute sehr häufig ist. Warum haben die Liturgiereformer ausgerechnet sowohl am Gründonnerstag als auch an Fronleichnam aus dem Text der Lesung aus dem Korintherbrief über die Eucharistie die Pointe dieser ganzen Epistel gestrichen, in der vor dem „unwürdigen Empfang des Leibes Christi“ gewarnt wird: „Wer unwürdig isst und trinkt, der isst und trinkt sich das Gericht“? Wenn man sieht, wie Sonntag für Sonntag alle Messbesucher zur Kommunion gehen, so fragt man sich, ob die katholischen Gemeinden nur noch aus Heiligen bestehen? Aber noch ein Letztes, das eigentlich das Erste sein müsste: Die Kirche bekennt, dass sie im Umgang mit dem Kindesmissbrauch zu wenig die Opfer im Blick hatte. Das geschieht hier wieder. Wer redet eigentlich über die Opfer? Wer redet von der Frau mit vier Kindern, denen Ehemann und Vater weggelaufen ist? Sie wäre vielleicht bereit, ihn wieder aufzunehmen, und sei es aus Gründen der Versorgung. Aber er hat sich eine neue Familie zugelegt und denkt gar nicht an Rückkehr. Inzwischen ist Zeit vergangen. Der Ehebrecher möchte gern wieder zur Kommunion. Er ist bereit, ein Schuldbekenntnis abzulegen, nicht aber den Preis zu zahlen: künftige Enthaltsamkeit. Die verlassene Frau ist gezwungen, mit anzusehen, wie die Kirche den neuen Bund akzeptiert und segnet. An die Stelle der Formel „bis der Tod euch scheidet“ müsste die neue Formel treten, die im Ernst schon vorgeschlagen wird: „bis die Liebe eines der beiden erkaltet“. Das Verlassen des schuldlosen Partners wird noch zusätzlich von der Kirche abgesegnet. Die Ersetzung der Eheschließung durch einen Segnungsgottesdienst ist Augenwischerei und betrügt die Leute. Ungerechte Schwarzfahrerbehandlung P. Markus Christoph SJM sieht ein Stückchen Wahrheit in dem Vorwurf der Einseitigkeit, mit der man sich in der Frage der Kommunionzulassung auf die wiederverheirateten Geschiedenen fokussiert. Er vergleicht die Situation in seinem Artikel Schwarzfahrer an der Kommunionbank (in: Der Ruf des Königs, 3. Quartal 2014, S. 6-9) mit einem Zugschaffner der Deutschen Bahn, der nur Schwarzfahrer aus Nürnberg, nicht aber solche aus München belangt. Zurecht würden sich die Nürnberger ungerecht behandelt fühlen. Die Gerechtigkeit würde aber nicht dadurch hergestellt werden, dass alle Schwarzfahrer unbehelligt blieben. P. Christoph zählt dann weitere Gruppen auf, die sich ebenso wie der wiederverheirateten Geschiedenen selber vom Kommunionempfang ausgeschlossen haben: “Wer z.B. am Sonntag die hl. Messe aus eigener Schuld nicht besucht hat und noch nicht gebeichtet hat, kann die hl. Kommunion nicht empfangen (vgl. KKK 2181, CIC 1247). Oder wer beharrlich bezweifelt, dass Jesus von Maria als Jungfrau geboren wurde (vgl. KKK 499-501; 2089, CIC 1364 §1). Genauso wer dauerhaft leugnet, dass der Papst bestimmte Dinge für alle Zeiten und für alle Gläubigen unfehlbar erklären kann (vgl. KKK 891, 2089, CIC 1364 §1). Oder wer sich weigert zu glauben, dass es den Teufel und die Hölle gibt (vgl. KKK 291-395 bzw. 1033-1037, 2089, CIC 1364 §1). Kurz: Wer nicht den ganzen katholischen Glauben annimmt den ganzen, d. h. die Liste aller Glaubenssätze (vgl. KKK 2089, CIC 1364 §1) der kann nicht zur hl. Kommunion gehen. Doch nicht genug. Wer innerhalb der letzten Stunde etwas gegessen hat, der darf nicht zum Tisch des Herrn treten (CIC 919). Und auch wer seit Jahren nicht mehr gebeichtet hat, kann ebenfalls nicht die hl. Kommunion empfangen (KKK 2042). Genauso wer öfters am Freitag sein Freitagsopfer nicht gebracht hat (obwohl er wusste, dass die Kirche hier eine schwere Verpflichtung sieht, vgl. KKK 2043, CIC 1251), wer vorehelich zusammenlebt (z. B. KKK 2390) oder bewusst Masturbation praktiziert hat (KKK 2352), oder wer sich sonst irgendeiner schweren Sünde bewusst ist (KKK 1385)... in allen Fällen darf man die hl. Kommunion nicht empfangen. Genauso wie die wiederverheirateten Geschiedenen.” Leben und Lehre Ziel muss die Übereinstimmung mit dem Willen Gottes in Bezug auf die Ehe sein und nicht die Angleichung der christlichen Ehe an die gesellschaftlichen Standards. Mit anderen Worten: Die Kirche muss leben, was sie lehrt (die Unauflöslichkeit der Ehe), nicht lehren, was gelebt wird (Scheidung und Wiederverheiratung; die viel beschworene "Lebenswirklichkeit"). Aus dem sehr sachlichen und erhellenden Artikel von Weihbischof Marian Eleganti OSB zum Thema von Amoris laetitia Wider die Spaltung. Über die Rechtmäßigkeit einer zweiten Ehe kann nicht das subjektive Gewissen entscheiden, in der Tagespost vom 8. Februar 2018, S. 10. |
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