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Pro familia: Einbahnstraße in den Tod? Als “Einbahnstraße in den Tod” erfahren viele Frauen im Schwangerschaftskonflikt, die bei pro familia Hilfe suchen. Das berichtet die ALfA (Aktion Lebensrecht für Alle) in ihrer Zeitschrift Lebenszeichen (Nr. 91, Sommer 2011). Sie war mit einem Aufklärungsstand auf der Bildungsmesse didacta in Stuttgart vertreten und begegnete dort Betroffenen. “Eine junge Frau etwa erzählte, dass sie im Studium schwanger wurde. Sie wandte sich an ‘pro familia’, um zu erfahren, welche Hilfen sie für sich und ihr Kind in Anspruch nehmen könne. Stattdessen sei sie dort auf die Möglichkeit der Abtreibung verwiesen worden, was sie völlig schockiert habe.”ARD und Pro familia: lebensfeindlich In einem Interview, das Wolfgang Hering, der Leiter des Lebenszentrums - Helfer für Gottes Kostbare Kinder Deutschland und Organisator der inzwischen verbotenen Gehsteigberatung, der Tagespost gegeben hat (21. Juni 2011), nahm er zum Vorwurf Stellung, Bilder zerstückelter Embryonen zu verteilen: “Wir verteilen keine Bilder von zerstückelten Embryonen.” Es gäbe aber einen Flyer, auf dem ein lebender und ein toter Embryo dargestellt würden, und genau das, so lehre die Erfahrung, habe vielen Müttern geholfen, Klarheit zu gewinnen. Über die Hintergründe des Verbots in Freiburg berichtet Hering: “Es gab einen Brief des Pro-Familia-Chefs an den Oberbürgermeister und Beschwerden beim Ordnungsamt. Wir hatten der Stadt unsere Arbeit auch vorgestellt und mit Sicherheit den Eindruck hinterlassen, dass wir Frauen weder bedrängen noch schocken, wie dies die Presse fälschlicherweise darstellt.” An der Diffamierungskampagne, die schließlich zum Verbot der lebensrettenden Gehsteigberatung in Freiburg und München führte, beteiligte sich auch, wie berichtet, die ARD. Keine Hilfe Ich kann Ihnen versichern, dass Sie mir damit [mit dem Abbruch] keinen Gefallen getan haben. Ich war in einer sehr großen Notsituation. Ich hatte kein Geld und Probleme mit meinem Freund. Die Beratung bei Pro Familia war nicht so, dass man mir geholfen hätte einen Ausweg zu finden, sondern der Schein wurde mir, ohne dass ich danach gefragt hatte, “prophylaktisch” gegeben. Aus dem Brief einer Mutter an die beiden Ärzte einer Abtreibungspraxis, in der sie ihr Kind hatte abtreiben lassen, veröffentlicht in der Broschüre Erfahrungen nach Abtreibung. Betroffene Frauen und Männer berichten, hg. von Rahel e.V., September 2009. Jurist fordert Entzug der Anerkennung von Pro Familia Der Jurist Bernward Büchner, ehemaliger Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Freiburg, hat im Mai 2013 gefordert, Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, die wie Pro Familia für ein “Recht auf Abtreibung” eintreten, die staatliche Anerkennung zu entziehen. Denn die Proklamation eines Rechts auf Abtreibung widerspricht dem Grundgesetz, wie aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993, zu dessen zwanzigsten Jahrestag Büchner sich geäußert hat, hervorgeht: “Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. (...) Rechtlicher Schutz gebührt dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. Ein solcher Schutz ist nur möglich, wenn der Gesetzgeber ihr einen Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich verbietet und ihr damit die grundsätzliche Rechtspflicht auferlegt, das Kind auszutragen.” Gleichzeitig kritisiert Büchner das Beratungsschutzkonzept, das in jenem Urteil verkündet worden war. Es habe sich als schutzuntauglich erwiesen. Das Gericht hatte die Stärkung des Rechtsbewußtseins gefordert, das Beratungssystem hat das Gegenteil bewirkt, wie viele Äußerungen von pro familia beweisen. Büchner: “An dem vorausgesetzten Rechtsbewusstsein fehlt es jedoch vielfach, weil der ‘beratene’ Schwangerschaftsabbruch praktisch keine Unrechtsfolgen hat, vielmehr staatlich gefördert und in einem von den Ländern sicherzustellenden Netz von Einrichtungen angeboten wird.” Dass das Beratungsschutzkonzept letztlich eine Farce ist, wurde bereits im Augenblick seiner Geburt von vielen Lebensrechtlern vorausgesehen. Was würde man von einem solchen Konzept zum Schutz des Eigentums halten: Jeder Dieb müsste vor einem Wohnungseinbruch sich einer Beratung unterziehen, deren Folge die Straffreiheit für den nächsten Wohnungseinbruch wäre. Die geeigneten Einbruchswerkzeuge werden vom Staat bereitgestellt, die Kosten dafür erstattet. Ein weiterer Jurist Wenige Tage nach Bernward Büchner hat ein weiterer Rechtsexperte, nämlich Prof. Dr. Christian Hillgruber, der Öffentliches Recht in Bonn lehrt, in einem Interview mit der Tagespost vom 1. Juni 2013 Pro Familia in Frage gestellt, weil nach deren Selbstdarstellung entgegen der gesetzlichen Vorschrift offensichtlich keine zum Schutz des Lebens orientierte Schwangerschaftskonfliktberatung geleistet werde. Der Jurist Herbert Tröndle zum Thema: "Beratungsschutzkonzept" als semantisches Trugwort Pro Familia und die Folgen Über die Folgen einer bestimmten Art von Schulsexualunterricht berichtet der Rundbrief Nr. 120 des Freundeskreises Maria Goretti (Dezember 2017): In einem thüringischen Ort waren Mitarbeiter von "Pro Familia" in allen 4. Klassen tätig: kurz darauf kamen sie - ohne die Eltern zu informieren - auch in eine 3. Klasse. Nach uns zugegangenen Informationen kam darauf ein gerade neun Jahre alt gewordenes Mädchen mit folgenden Sätzen nach Hause - wir entschuldigen uns für die Ausdrucksweise: ‘Ein Kind kam mit zwei Geschlechtern auf die Welt, konnte sich entscheiden, ob es ein Junge oder Mädchen sein wollte, hat durch eine Tablette den Penis bekommen. Später hatte seine Freundin Krebs und konnte kein Kind bekommen. Sie wünschten sich so sehr ein Kind, dass sich der Mann eine befruchtete Eizelle in den Bauch machen ließ. Das Baby kam mit einem großen Schnitt aus dem Bauch heraus. - Mama, Kinder können auch schon Sex machen, sie brauchen nur eine Tablette zu nehmen. Kann ich in der Pubertät entscheiden, ob ich ein Junge oder ein Mädchen sein will?’” Außer dem Freundeskreis Maria Goretti engagiert sich auch die Demo für alle sehr engagiert und unterstützenswert gegen die Indoktrinierung der Kinder. |
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