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Das Dogma von der Unauflöslichkeit der Ehe

“Wer sagt, die Kirche irre, wenn sie gelehrt hat und lehrt: Nach evangelischer und apostolischer Lehre (Mt 19, 6 ff; Mk 10, 6 ff; 1 Kor 7, 10 ff) könne wegen eines Ehebruchs des einen Ehegatten das eheliche Band nicht gelöst werden und beide, auch der unschuldige Teil, der keinen Anlaß zum Ehebruch gegeben hat, könne zu Lebzeiten des andern Ehegatten keine andere Ehe eingehen; und der Mann begehe einen Ehebruch, der nach Entlassung der ehebrecherischen Frau eine andere heirate, ebenso die Frau, die nach Entlassung des ehebrecherischen Mannes sich mit einem anderen vermähle, der sei ausgeschlossen.”

Das verkündete das Konzil von Trient auf seiner 24. Sitzung im November 1563 (hier zitiert nach Josef Neuner, Heinrich Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung, neubearbeitet vn Karl Rahner und Karl-Heinz Weger, 12. Auflage, Regensburg 1986, S. 473). Damit hat das Lehramt von seiner höchsten Autorität Gebrauch gemacht und die Unauflöslichkeit der Ehe als Dogma definiert. Schon Josef Kardinal Höffner berief sich 1971 auf diese Glaubenswahrheit, um Versuchen auf der Gemeinsamen Synode der deutschen Bischöfe entgegenzutreten, diese Glaubenswahrheit aufzulösen - Versuche, die bis heute andauern.

Wenn die Einrichtung des kirchlichen Lehramts überhaupt einen Sinn haben soll, dann nur, wenn es wenigstens in seinen höchstverbindlichen, unfehlbaren Entscheidungen ernst genommen wird. Manche moderne Theologen dagegen fühlen sich in den Fällen, in denen das Lehramt minder verbindlich spricht, nicht an seinen Spruch gebunden, wenn es aber von seiner höchsten Autorität Gebrauch macht, empören sie sich darüber, dass es die Diskussion unterbinde. Damit wird das Lehramt als solches ad absurdum geführt. Wie schon aus den Äußerungen Karl Rahners auf der genannten Synode hervorgeht, besteht bei solchen Theologen die Tendenz, das kirchliche Lehramt durch das der Theologen zu ersetzen: Er erinnerte Kardinal Höffner daran, dass die Bischöfe doch bei den Theologen ihre Theologie gelernt hätten. Der Zorn mancher deutscher Theologen auf Papst Benedikt XVI. hat nicht zuletzt darin ihren Grund, dass der Papst so frech ist, ihnen diesen Anspruch immer noch streitig zu machen und darauf zu beharren, dass die Theologen immer noch an die Vorgaben des Lehramts gebunden sind und nicht umgekehrt.


Scheidungsverbot: Hat Jesus sich geirrt?

Michael Karger bespricht in der Tagespost (Ausgabe vom 22. Oktober) die Stimmen der Zeit (10/2015) und macht auf die Ausführungen des Wiener Kirchenhistorikers Professor Rupert Klieber aufmerksam, der meint, dass das Scheidungsverbot und alle Aussagen Jesu zur Ehe nicht Jahrtausende im Blick hätten, sondern das sofort anbrechende Gottesreich ankündige, in dem nicht mehr geheiratet werde. “Damit”, so Karger, “will der Verfasser sagen, dass Jesus in der Erwartung der baldigen Endzeit lebte, und da er sich darin geirrt habe, sei auch das Scheidungsverbot hinfällig.”

Gehört es zur Barmherzigkeit, die theologische Ausbildung solchen Professoren anzuvertrauen? Und ist es glaubwürdig, zu beteuern, es gehe bei den einschlägigen Forderungen zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen nicht um eine Änderung der Lehre, wenn solche Lehren geduldet werden?

Siehe auch: Offene Leugnungen und unglaubwürdige Beschwichtigungen


Nicht Kirchengebot, sondern Gottesgesetz

Die Unauflöslichkeit der Ehe ist ein Gottesgesetz, kein Kirchengebot. Die Kirche ist an dieses Gesetz, das weder Änderungen noch Ausnahmen zuläßt, für immer gebunden. Kein Papst, kein Bischof und kein Konzil können einem Ehegatten zu Lebzeiten des anderen eine neue Eheschließung gestatten. Der heilige Paulus schreibt: “Nicht ich, sondern der Herr” befiehlt: “Die Frau soll sich vom Manne nicht trennen; wenn sie sich trennt, soll sie unverheiratet bleiben oder sich mit dem Manne aussöhnen; und der Mann soll die Frau nicht entlassen” (1 Kor 7, 10-11). Auch schuldlos Geschiedene bleiben vor Gott an ihre Ehe gebunden. Ihr oft schweres Leben ist ein tapferes Bekenntnis zur Unauflöslichkeit der Ehe.

Kardinal Joseph Höffner, Erzbischof von Köln, von 1976 bis 1987 Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, in seinem Hirtenwort Die christliche Ehe zum Familiensonntag 1978. Es ist also auch als Vorsitzender der DBK möglich, in aller Klarheit für die Unauflöslichkeit der Ehe einzustehen.


Bei 1978 stehengeblieben

Prof. Dr. Juan José Pérez-Soba, spanischer Moraltheologe am römischen Päpstlichen Institut Johannes Paul II., hat in einem Interview mit Regina Einig (Tagespost vom 12. März) zur Familienrede Kardinal Kaspers Stellung genommen. Er bemängelt, dass weder die Enzyklika Familiaris consortio (1981) noch das Schreiben der Kongregation für die Glaubenslehre über den Kommunionempfang von wiederverheirateten geschiedenen Gläubigen aus dem Jahr 1994 berücksichtigt wurden. Der Kardinal übergehe die von anerkannten Patrologen erwiesene Unhaltbarkeit der Thesen von Cereti über die altkirchliche Praxis, auf die er sich berufe. Nach Pérez-Soba ist Kardinal Kasper praktisch auf dem Forschungsstand von 1978 stehen geblieben. Konkret meint der Theologe zu den von Kardinal Kasper vorgeschlagenen Fällen, in denen wiederverheiratete Geschiedene zur Kommunion gehen dürften: “Dies wäre nicht nur mit der von Johannes Paul II. in Familiaris consortio verkündeten Pastoraltheologie unvereinbar, sondern auch mit der Tradition und der jahrhundertealten Lehre der Kirche. Es wäre also eine 'Neuheit', die somit über den pastoralen Bereich hinausgeht und gänzlich in den Bereich der Lehre eintritt. Der Herr Kardinal befürwortet eine andere Weise, das Eheband zu verstehen, die dieses in Wahrheit seines Inhaltes entleert. Es ist unmöglich, diese Sichtweise auf die Pastoral anzuwenden, ohne sich zuerst ihrer lehrhaften Bedeutung klar bewusst zu werden.”


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