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Licht aus, Gewissen an!

Von P. Engelbert Recktenwald

“Wir müssen der Gewissensentscheidung der Braut- und Eheleute in der Verkündigung und in der Pastoral mehr Raum geben. Es ist gewiss die Aufgabe der Kirche, das Gewissen der Gläubigen zu bilden, aber das Gewissensurteil der Personen kann nicht ersetzt werden.” Das meinte Kardinal Marx in seinem Wortbeitrag zur Familiensynode am 14. Oktober 2015.

Eine Aufwertung der Gewissensentscheidung wäre dann am Platz, wenn wir es heute in weiten Teilen mit einer Unterschätzung der Bedeutung und Rolle des individuellen Gewissensurteils zu tun hätten. Das Gegenteil ist der Fall. Eine große Mehrheit der Katholiken hat kein Problem damit, sich unter Berufung auf das eigene Gewissen über die verbindliche Lehre der Kirche hinwegzusetzen, z.B. in Fragen der künstlichen Empfängnisverhütung oder vorehelichem Geschlechtsverkehr. Das Problem ist nicht ein mangelndes Ernstnehmen des Gewissens, sondern der kirchlichen Lehre.

Bei genauerem Hinsehen könnte man den Eindruck gewinnen, dass dem Gewissen die Rolle eines Ersatzerlösers zugewiesen wird. Einem recht gebildeten Katholiken ist klar: Vergebung der Sünden kann ich nur erlangen, wenn ich meine Sünden bereue und umkehre. Der Dieb muss aufhören zu stehlen, der Betrüger muss aufhören zu betrügen und der Ehebrecher muss aufhören, die Ehe zu brechen. Wenn Letzteres schwierig ist, weil die ehebrecherische Verbindung durch eine Zivilehe institutionalisiert wurde und aus ihr Kinder hervorgegangen sind, für die man Verantwortung trägt, besteht die Umkehr darin, fortan wie Bruder und Schwester zusammen zu leben. Es kann vorkommen, dass sich ein Paar damit überfordert fühlt. Wenn es im Moment seine Kräfte übersteigt, dann sollten sie die Enthaltsamkeit trotzdem als Fernziel anvisieren und bis dahin ernsthaft und beharrlich um die nötigen Gnaden beten. Es ist klar, dass diese Gnaden, die einem die Kraft zu solchem Leben geben, ohne Gebet nicht zu haben sind, andererseits aber langfristig auch nicht ausbleiben, wenn man darum betet und sich nach Kräften bemüht, nach den Geboten Gottes zu leben. Bis dann Letzteres wirklich gelingt, gilt es, die Spannung zwischen Ist- und Soll-Zustand auszuhalten und sich ehrlich als Sünder vor Gott zu bekennen.

Doch genau davon sind jene, die nun auf einschlägige Weise den Gewissensbegriff bemühen, weit entfernt. Bei ihnen ist das Gewissen wie ein Deus ex machina, der sie von der Notwendigkeit der Umkehr erlöst. Statt Reue und Umkehr ist es nun das individuelle Gewissensurteil, das sie von der Sünde befreit. Die Sünde wird nicht durch göttliches Erbarmen verziehen, sondern kraft eigenen Gewissensspruches als nichtexistent erklärt. Nicht die Sünde wird vor den Richterstuhl Gottes gestellt, sondern die kirchliche Lehre vor den Richterstuhl des eigenen Gewissens. Nicht eigene Umkehr, sondern Reform der Lehre stehen auf der Agenda, um Ist- und Soll-Zustand wieder in Übereinstimmung zu bringen.

Es fehlt nicht an theologischen Weihen für diesen Umsturz der Ordnung. Wie sich das anhört, können wir z.B. einer Besprechung des Buches von Andreas Wollbold über die Pastoral mit wiederverheirateten Geschiedenen entnehmen. Die Besprechung erschien in der einst renommierten Jesuitenzeitschrift Stimmen der Zeit (Oktober 2015, S. 718 f) und stammt aus der Feder von Hiltrud Schönheit, Vorstandsmitglied des Katholikenrats der Region München. Sie lehnt eine Seelsorge ab, die “Betroffene gegen ihr Gewissen zum Einhalten von Kirchennormen” drängt. Während das Zweite Vatikanische Konzil noch lehrte, dass das Gewissen sich am göttlichen Gesetz auszurichten und deshalb auf das kirchliche Lehramt zu hören habe (Gaudium et Spes, Art. 50), dreht sich hier das Verhältnis um: Dem Gewissen wird die Funktion zugewiesen, sich das Lehramt vom Hals zu halten. Das Gewissen wird zu einer richterlichen Instanz, kraft derer sich der Einzelne selber von Schuld freispricht und das entgegengesetzte Urteil der Kirche zurückweist. Es hört auf, ein Erkenntnisorgan zu sein, das dazu berufen ist, die moralische Wahrheit zu erkennen, die ihm erst durch das Lehramt in aller Deutlichkeit aufleuchtet. Das Gewissen gegen das Lehramt auszuspielen, läuft auf die Empfehlung hinaus, das Licht auszuschalten, damit das Auge besser sehen kann.

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Diesen Beitrag gibt es - leicht geändert - auch als Hörbeitrag auf soundcloud.

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"Man glaubt, die Kirche halte nur aus Starrheit an ihren Normen fest, und dies verstoße gegen jene Barmherzigkeit, die uns Jesus im Evangelium vorlebt. Die harten Forderungen Jesu, sein Wort: ”Gehe hin und sündige nicht mehr!“ werden übersehen. Oft zieht man sich auf das persönliche Gewissen zurück, vergißt aber, daß dieses Gewissen das Auge ist, welches das Licht nicht aus sich selber besitzt, sondern nur, wenn es zur authentischen Quelle des Lichtes hinblickt."

Diese Worte richtete der hl. Papst Johannes Paul II. am 18. November 1980 in Fulda an die deutsche Bischofskonferenz.


Amoris laetitia: ein Paradigmenwechsel?

Schriftlich gibt es diesen Beitrag auf der Seite über Amoris Laetitia.


Über bischöfliche Entschuldigungen

Im Bericht vom 20. Oktober 2015 über die synodalen Beratungen zum dritten Teil des Instrumentum laboris in der deutschsprachigen Gruppe heißt es:

“An dieser Stelle war uns ein Bekenntnis wichtig: Im falsch verstandenen Bemühen, die kirchliche Lehre hochzuhalten, kam es in der Pastoral immer wieder zu harten und unbarmherzigen Haltungen, die Leid über Menschen gebracht haben, insbesondere über ledige Mütter und außerehelich geborene Kinder, über Menschen in vorehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften, über homosexuell orientierte Menschen und über Geschiedene und Wiederverheiratete. Als Bischöfe unserer Kirche bitten wir diese Menschen um Verzeihung.”

Es ist zwar an sich immer gut, sich für Fehler zu entschuldigen, doch hätte ich es für angemessener gehalten, es für Fehler der Gegenwart statt der Vergangenheit zu tun. Aufgrund meiner pastoralen Erfahrung der vergangenen drei Jahrzehnte meine ich, dass eher eine Entschuldigung angebracht gewesen wäre für das vielfache bischöfliche Versäumnis, die unverfälschte Vermittlung der kirchlichen Lehre in der Ehevorbereitung wie auch in der sonstigen Glaubensverkündigung sicherzustellen. Wie oft etwa habe ich von jungen Erwachsenen, die den Glauben neu entdeckten, die Klage gehört, dass sie von ihrem Pfarrer oder Religionslehrer nie über katholische Lehrpunkte wie die Sündhaftigkeit z.B. des vorehelichen Geschlechtsverkehrs oder über den Wert Keuschheit aufgeklärt worden seien, weder auf der Kanzel noch im Beichtstuhl, und sich deshalb betrogen fühlen. Eine Entschuldigung für Fehler der Vergangenheit bei gleichzeitigem Verschweigen der Versäumnisse der Gegenwart hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack. Der Vorgang ist vergleichbar mit dem Verhalten einer Feuerwehr, die einen halbherzigen Einsatz bei der Bekämpfung einer gewaltigen Feuersbrunst zeigt und sich dann für Fälle entschuldigt, in denen sie in übertriebenem Einsatz zu viel Wasser verbraucht habe. Das komme nicht mehr vor. Wie beruhigend!

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Auf diesen Kommentar erhielt ich wenige Tage später ich folgende zustimmende Reaktion von der 28jährigen Anna Diouf:
“Aus vollem Herzen d'accord. Ich spreche so oft mit Leuten, oft gerade mit denen, die von der Kirche ansonsten wenig oder nichts wissen, die sagen, dass ihnen noch nie jemand die kirchliche Lehre erklärt hat, und die sich wünschen, jemand hätte sie ihnen rechtzeitig nahe gebracht. Viele von uns "Schafen" würden sich freuen, wenn unsere Hirten uns nicht ständig ins Dornengestrüpp rennen ließen. Klar, es ist unangenehm, hören zu müssen, dass das, was man tut (und für gut und richtig hält), nicht gut ist, aber wie viel bitterer ist es, wenn es einem später selbst auffällt!”


Offene Leugnungen und unglaubwürdige Beschwichtigungen

“Eine zivile Zweitehe sollte nicht einfach als fortdauernder Ehebruch verurteilt, sondern je nach Situation auch als verantwortungsvoller Neuanfang bewertet werden”, so heißt es in einer Resolution der Delegierten des Familienbundes der Katholiken. Gerhard Stumpf hat in der Februar-Ausgabe des FELS darauf aufmerksam gemacht. Dass es tatsächlich um das katholische Verständnis der Ehe und ihrer Unauflöslichkeit geht, zeigt ein Interview mit dem Moraltheologen Eberhard Schockenhoff aus dem Jahr 2011. Er hält das Eheverständnis, aufgrund dessen eine zivile Zweitehe als vom Sakramentenempfang ausschließender Ehebruch bewertet werden müsse, für überholt (wofür, wie könnte es anders sein, das Zweite Vatikanum bemüht wird). Warum eine, wie er es nennt, “personale Eheauffassung” etwas an der Unauflöslichkeit der Ehe und der sich daraus ergebenden Beurteilung einer Zweitehe ändert, bleibt sein Geheimnis. Tatsache ist jedenfalls, dass solche Wortmeldungen deutlich machen, dass allen Gegenbeteuerungen zum Trotz die katholische Ehelehre auf dem Spiel steht. Das Interview wurde von der Verlagsgruppe Bistumspresse verbreitet, zu der die Kirchenzeitungen von Hamburg, Hildesheim, Leipzig, Mainz und Osnabrück gehören.

Fazit: Solange nicht solche Angriffe auf die Ehelehre der Kirche von den zuständigen Hirten unterbunden werden, bleiben Beteuerungen etwa von Kardinal Kasper, die Lehre von der Unauflöslichkeit der Ehe werde durch seine Vorschläge zur Kommunionzulassung “wiederverheirateter” Geschiedener nicht in Frage gestellt, unglaubwürdig.


Die einzige Sünde

Skeptisch über die Gesprächsführung des Kurienkardinals [Lorenzo Baldisseri, Generalsekretär der Bischofssynode 2014 zum Thema Familie] im Plenum [der internationalen Konferenz katholischer Laienbewegungen, die vom 22. bis 24. Januar 2015 auf Einladung des Päpstlichen Familienrats in Rom stattgefunden hat] äußerte sich auch Maria Madise, die Vorsitzende des US-Familienverbandes “Voice of the Family”. Dieser habe den Eindruck hinterlassen, dass “die einzige Sünde heute darin besteht, das zu verteidigen, was die Kirche immer gelehrt hat.”

Aus dem Artikel Bewegungen wollen Ehelehre beibehalten von Regina Einig, Tagespost vom 29. Januar 2015.


Westliche Dekadenz nicht exportieren!

‘Neu’ an der Außerordentlichen Synode war, dass sich der afrikanische Katholizismus als ein Hauptfaktor für die Gestaltung der Zukunft des Katholizismus auf der Welt erwiesen hat. Die afrikanischen Synodenväter waren unter den Anführern derer, die die Vorschläge Kaspers hinterfragten. Und sie argumentierten mit Nachdruck, dass sich die christliche Auffassung der Ehe in ihren Kulturen vor allem für die Frauen als eine befreiende Kraft gezeigt habe. Sie schlugen auch – implizit oder explizit – vor, dass Bischöfe, die sterbende Ortskirchen repräsentierten, die westliche Dekadenz nicht in den Südteil der Welt exportieren sollten, wo der Katholizismus exponentiell gewachsen sei, indem die Wahrheiten des Evangeliums mitfühlend, aber auch kompromisslos verkündigt werden. Das erforderte Mut, und zwar nicht nur, weil sich die Afrikaner damit der Anklage aussetzten, kulturell rückständig zu sein (oder, wie es Kardinal Kasper wenig elegant formulierte, „Tabus“ zu unterliegen). Es erforderte auch Mut, weil ein großer Teil der Kirche in Afrika Geld von deutschen katholischen Hilfswerken erhält, die dank der Kirchensteuer über beträchtliche Mittel verfügen und sehr großzügig sind.

George Weigel in seinem Artikel Die afrikanische Stunde über die letzte Bischofssynode, in der Tagespost vom 7. Februar 2015.


Hedonistische Moral als Lehrmeister?

Noch befremdlicher ist die Feststellung von Bischof Bode, die den Eindruck vermittelt, wir hätten jetzt neben Schrift und Tradition noch eine dritte Glaubens- und theologische Erkenntnisquelle, nämlich die Lebenswirklichkeit des heutigen Menschen: die Grundfrage sei, ob nicht nur Schrift und Tradition, “sondern auch die Realität von Menschen und der Welt” Quellen der theologischen Erkenntnis seien. Ist der Bischof wirklich der Meinung, das kirchliche Lehramt, das nach dem Zweiten Vatikanum die Aufgabe hat, Schrift und Tradition unversehrt zu bewahren, sollte bei einer Zeit und Gesellschaft in die Lehre gehen, die dem Glauben längst entfremdet millionenfache Abtreibung duldet und in der eine völlig hedonistische und utilitaristische Moral tonangebend, ja allgemein anerkannt und praktiziert wird?

Der Philosoph Prof. Dr. Walter Hoeres in einem Leserbrief, Tagespost vom 5. März 2015

Vgl. dazu meine Glosse


Zauberformel “Gradualität”

Manche Bischöfe und Kardinäle meinen, die Ehelehre müsse sich der Realität der Menschen anpassen, indem man Analogien zwischen der sakramentalen Ehe und anderen Lebensgemeinschaften anerkennt. „Gradualität“ lautet die Zauberformel. Doch das eine ist die Gradualität des Weges zur sakramentalen Ehe, das andere eine Gradualität des Gesetzes. Ein solches hatte schon der heilige Johannes Paul II. in seiner Homilie zur Familiensynode von 1988 zurückgewiesen. Das göttliche Gesetz der Unauflöslichkeit der Ehe ist kein Ideal, das es in Zukunft zu erreichen gilt. Das Jawort, welches sich Mann und Frau bei der kirchlichen Feier der Trauung geben, ist mehr als der „Wunsch nach Unverbrüchlichkeit und Ausschließlichkeit ihrer Liebe“ (Neues Gotteslob Nr. 604,1) – als ob mit dem möglichen Sterben der Liebe auch das sakramentale Eheband sterben würde. Aufgrund des göttlichen Gesetzes der Unauflöslichkeit der Ehe kann es neben einer bestehenden sakramentalen Ehe keine kirchliche anerkannte Ehe geben.

Der Theologe Prof. Dr. Helmut Hoping in seinem Artikel Die Wahrheit des Glaubens finden. Über die Prinzipien theologischer Erkenntnis – Anmerkungen zur Forderung nach einem Paradigmenwechsel, erschienen in der Tagespost vom 26. März 2015.


Glaubensmangel als Weg zur hl. Kommunion?

Im Jahr 2011 glaubten nur 13 Prozent der Katholiken an die Auferstehung der Toten, teilt uns Bernhard Meuser in seinem Tagespost-Artikel Warum uns eine gefühlte Auferstehung nicht rettet mit (Ausgabe vom 4. April 2014). Wenn der Glaube, wie seit kurzem selbst von höchster kirchlicher Stelle zur Diskussion gestellt wird, zur Gültigkeit der Eheschließung notwendig wäre, dann müsste man aus diesem Befund folgern, dass die meisten Ehen unter Katholiken ungültig seien. Folgt daraus wirklich, dass man infolge der dadurch möglich gewordenen Eheannullierungen wiederverheirateten Geschiedenen leichter den Zugang zum Kommunionempfang ermöglichen könnte? Müsste nicht umgekehrt die Unerlaubtheit des Kommunionempfangs auf die meisten Katholiken ausgedehnt werden? Oder gehört der Glaube seit neuestem nicht mehr zur notwendigen Disposition für den Kommunionempfang?


Synode: Welcher Pessimismus?

Paul Badde berichtet von der Familiensynode in Rom (4. bis 25. Oktober 2015), dass sich die Synodenväter darum bemühten, nicht in eine “eher pessimistische Wahrnehmung unserer Gesellschaft zu verfallen.” Ich dagegen würde mich freuen, wenn einige Synodenväter ihre pessimistische Sicht der katholischen Ehelehre ablegen würden.


Pessimismus zum Zweiten

„Unser Zirkel bittet, nicht zu sehr in eine Überbewertung der eher pessimistischen Wahrnehmung unserer Gesellschaft zu verfallen.“ Alles, nur bitte bloß keinen Pessimismus! Das ist immer wieder erstaunlich an diesen kirchenoffiziellen Orientierungstexten. Während sich alle Welt längst an den Modernisierungsschäden abarbeitet, die Dialektik der Aufklärung voll internalisierend, während also das säkulare Zeitalter schon lange runter ist vom flachen Seinsoptimismus, entdeckt die Kirche die „Lebenswirklichkeit“ als heilige Größe, die als „Stimme Gottes“ in einem nicht näher bezeichneten hermeneutischen Verhältnis zu hören sei. Ein merkwürdiges Übersprungsdenken von Norm und Wirklichkeit springt hier ins Auge. Jedes säkulare Regelsystem setzt die Differenz von Norm und Wirklichkeit voraus. Nur das kirchliche Regelsystem scheint dieser Differenz jetzt nicht mehr zu trauen, sofern es das real existierende Leben zur Heilsquelle erklärt.

Christian Geyer in der FAZ (online am 12. Oktober) in seinem Kommentar Bitte alles Anstößige zur Ehe nur implizit ins Schlussdokument! zur offiziellen (auf der Vatikan- und DBK-Website veröffentlichten) Stellungnahme (vom 9. Oktober) des deutschen Sprachzirkels unter den Synodenteilnehmern zum Arbeitsdokument (Instrumentum laboris) der Synode. Zur Entdeckung der Lebenswirklichkeit als Stimme Gottes vgl. meine Glosse Nr. 12.


Die Sprache der Zahlen

1970 wurden laut Statistischem Bundesamt Wiesbaden 1.047.737 Kinder geboren, davon waren 75.802 nichtehelich, das sind 7,23 %. 2014 betrug die Zahl der nichtehelich geborenen Kinder 250.091 bei 714.927 Geburten insgesamt, das macht 34,98 %.

Wie wichtig wäre auf dem Hintergrund dieses Niedergangs eine deutsche Bischofskonferenz gewesen, die mitgeholfen hätte, die Familiensynode zu einer selbstbewussten Offensive für Ehe und Familie zu machen, zu einem Augenöffner für deren Wert! Statt dessen kam in der Öffentlichkeit durch die unselige Fixierung auf das angeblich ungelöste Problem der Kommunionzulassung “wiederverheirateter” Geschiedener hauptsächlich nur an, wie schwer es der Kirche falle, sich von einer angeblich unbarmherzigen zu einer barmherzigen zu verwandeln. Welch vertane Chance, die Gewissen wachzurütteln!


George Weigel über die Jugendsynode

"Und noch einen zweiten Punkt hat bisher nur Weigel so prominent hervorgehoben: Die faktische damnatio memoriae von Papst Johannes Paul II. durch die völlige Nicht-Erwähnung von dessen Person und Lehre. Kein Papst der Neuzeit habe so sehr die Jugendlichen angesprochen wie der Pole, keiner habe sich auch so umfassen für eine moderne katholische „Theologie des Leibes“ eingesetzt wie Karol Wojtyła – doch im Schlußdokument der doch eigentlich diesem Thema gewidmeten Synode komme Johannes Paul II. überhaupt nicht vor. Ebenso wenig wie in anderen Dokumenten dieses Pontifikats, das anscheinend davon ausgehe, die Kirche unter dem Einfluß eines neuartigen Geistes der Unterscheidung und der Offenheit völlig neu schaffen zu können – losgelöst nicht nur von der Tradition, sondern auch von der Heiligen Schrift, wie Weigel unter Verweis auf die unsäglichen Thesen des Papstanbeters Rosica befürchtet."

Aus dem Bericht von Summorum Pontificum über die kritischen Analysen der Jugendsynode durch Erzbischof Anthony Fisher von Sydney und George Weigel.
Vom 3. bis zum 28. Oktober 2018 tagte die Ordentliche Versammlung der Bischofssynode zum Thema „Die Jugendlichen, der Glaube und die Berufungsunterscheidung“, die sog. Jugendsynode.


Über die Unauflöslichkeit der Ehe

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