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Fellays Vortrag in Bahia: verfehlte Theologie

Von P. Franz Prosinger

Der Generalobere der Priesterbruderschaft St. Pius X., Bischof Bernard Fellay, hielt am 7. Juli 2010 einen Vortrag in Bahia/Brasilien in spanischer Sprache.

Zunächst wird das Zweite Vatikanische Konzil in der üblichen Schwarz-weiß-Malerei „entlarvt“. Die Theologen, die unter dem Pontifikat Pius´ XII. zensuriert worden sind – bei Fellay undifferenziert „verurteilt“ -, wurden während des Konzils rehabilitiert und gar zu Konzilstheologen. Also, so lautet die Folgerung, stelle das Konzil einen Bruch mit der Tradition dar.

Was ist dazu zu sagen? Zunächst gilt es, die unterschiedliche Gewichtung der Äußerungen kirchlicher Dikasterien zu unterscheiden. De Lubac zum Beispiel wurde von seinem Orden, der Societas Jesu, ein Lehrverbot auferlegt, weil man ihn der nouvelle theólogie zurechnete (was Lubac immer von sich gewiesen hat). John Courtney Murray S.J. wurde von Kardinal Ottaviani im Jahr 1954 gemaßregelt, er solle nicht mehr über das Thema der Religionsfreiheit publizieren. Auch die Veröffentlichungen von Karl Rahner S.J. wurden besonders beargwöhnt – von „Verurteilungen“ kann keine Rede sein. Yves-Marie-Joseph Congar O.P. wurde von 1954 bis 1956 ein Lehr- und Schreibverbot auferlegt, weil man im Vatikan seine Positionen, mit denen er sich in der Bewegung der Arbeiterpriester engagierte, als extrem ansah. Auch hier wurden keine Bücher zensiert oder theologische Thesen verurteilt.

Aber selbst wenn ein Buch auf den Index gekommen wäre, so wäre dies kein unfehlbarer Akt des kirchlichen Lehramtes. Die Feinde Fénelons drängten mit politischem und finanziellem Einfluß in Rom auf eine Verurteilung seiner Werke, erreichten aber „nur“ eine eingeschränkte Zensur. Die ersten – wirklich noch harmlosen – Werke Joseph Wittigs kamen auf den Index durch den Neid seiner Kollegen an der theologischen Fakultät in Breslau.

Die Maßregelungen der genannten Theologen durch das damalige Heilige Offizium unter Kardinal Ottaviani können nicht ausgespielt werden gegen die Äußerungen des Kirchlichen Lehramtes, wie sie etwa in den Dogmatischen Konstitutionen des Zweiten Vatikanums durch die Unterschrift des Papstes, die überwältigende Mehrheit der Bischöfe (einschließlich Mons. Lefébvres) und die feierliche Verkündigung stattfanden. Daß die genannten Theologen schon vor und während des Konzils zu besonderer Anerkennung gelangten, muß nicht als Bruch interpretiert werden, ist aber doch Zeichen einer Entwicklung, die man zunächst als neuen Aufbruch ansehen kann. Der dann schon während und vor allem nach dem Konzil einsetzende Abbruch an Lehre, Liturgie und Spiritualität muß wiederum gesondert betrachtet werden. Natürlich waren im neuen Aufbruch bereits Ansätze für den Abbruch, aber es gab in der Trennung der Konzilstheologen in die beiden Lager um die Zeitschriften Concilium und Communio auch große Unterschiede, die es zu beachten gilt. Wer nur die beiden Kategorien „Modernisten“ und „Traditionalisten“ kennt, versteht die Situation nicht.

Worum ging es? Zunächst um einen Aufbruch aus der alten Handbuchtheologie, der schon Jahrzehnte vor dem letzten Konzil einsetzte. In den 50-Jahren betonte Joseph Pieper in seinen Büchern und Vorträgen, daß es eine „Fälschung (sei), eine von der Theologie abgetrennte `aristotlisch-thomistische Philosophie´ für die philosophische Weltansicht des Thomas von Aquin auszugeben“ (Noch nicht aller Tage Abend, München 1979, S. 296). Insbesondere ließ die alte Handbuchtheologie eine Klärung der Beziehung von Natur und Übernatur vermissen. Der Versuch Lubacs in seinem Buch Surnaturel im Jahr 1946 wurde von Professor Scheffczyk bei seinen Vorlesungen in unserem Seminar in Wigratzbad zunächst als positiver Ansatz gewertet, dann aber auch kritisiert und durch einen – meines Erachtens – besseren Versuch ergänzt. Selbstverständlich bewegen sich all diese theologischen Reflexionen innerhalb des vom kirchlichen Lehramt vorgegebenen Rahmens, vor allem der Gnadenlehre des Konzils von Trient – an der nachkonziliären Revolution haben weder Lubac noch Scheffczyk irgendeinen Anteil.

Ebenso deutlich ist auch der Aufbruch in der katholischen Bibelwissenschaft während der 50er und 60er Jahre. Voraus ging der peinliche Modernismus-Verdacht und eine vorübergehende Abberufung aus Jerusalem (ohne förmliche Lehrverurteilung) gegen den großen Exegeten Marie-Joseph Lagrange, dessen Seligsprechungsprozeß läuft. – Kürzlich hat Maurice Gilbert S.J. aus Anlaß des hundertjährigen Bestehens des Päpstlichen Bibelinstituts in Rom dessen Geschichte publiziert. Als ersten Rektor ernannte der hl. Pius X. mit P. Fonck S.J. einen verbissenen Gegner von P. Marie-Jospeh Lagrange O.P., dem Gründer der École Biblique in Jerusalem. Gedacht war das Bibelinstitut als defensives Bollwerk gegen die neueren Forschungen, d.h. das, was wir heute als wissenschaftliche Exegese ansehen. Aber schon unter dem Rektorat von P. Agostino Bea war vielen Bischöfen das Biblicum suspekt und sie kritisierten Pius XI. wegen seiner öffentlichen Unterstützung desselben. Zur Krise kam es, als Don Franceso Spadafora, Mons Antonino Romeo und Kardinal Ernesto Ruffini die beiden Professoren Stanislas Lyonnet und Max Zerwick öffentlich angriffen und diesen durch das hl. Offizium von 1962 bis 1964 ein Lehrverbot auferlegt wurde. Kardinal Ruffini gehörte zur selben Zeit zusammen mit Erzbischof Lefébvre zu den wichtigsten Männern im internationalen Coetus Patrum, der Gruppe der Konservativen während des Konzils.

Wer etwa die Lehre des Konzils von Trient über den Sühnopfercharakter exegetisch begründen will, wird bei Lyonnet (De peccato et redemptione) die allerbesten Argumente finden. Freilich wird seinen Gegnern die kleine Schrift über Gesetz und Freiheit bei Paulus weniger gefallen haben, da sie selbst von einer legalistischen Religionsauffassung betroffen waren. Spadafora lebte noch bis 2007 und schrieb in der mit der Priesterbruderschaft St. Pius X. verbundenen Zeitschrift sìsì nono, die noch kürzlich vom Kampf von Mons. Romeo und Spadaforas gegen den „Verrat des Päpstlichen Bibelinstituts“ schrieb, da Lyonnet angeblich mit der korrekten Übersetzung von Röm 5,12 aus dem Griechischen dem Konzil von Trient widersprochen hatte (Lyonnet zeigte ganz klar, daß auch ohne den Vulgatatext die Lehre der Erbsünde aus Adam in Röm 5,12 folgt). Kurzum: für einen konservativen, aber wissenschaftlich arbeitenden Exegeten kann inzwischen gar kein Zweifel bestehen, daß Lyonnet und nicht Spadafora im Recht war.

Aber auch wenn jemand die alte Handbuchtheologie und den Vulgatatext als beste Grundlage der Exegese verteidigt, so müßte er immer noch nachweisen, daß durch die Neuorientierung und den theologischen Aufbruch tatsächlich auch in den endgültig promulgierten Text des Konzils ein Widerspruch zum verbindlichen Lehramt der Kirche gelangt wäre. Mit Texten hat sich Fellay in seinem zweistündigen Vortrag überhaupt nicht auseinandergesetzt. Im Stil Mons. Lefébvres zitierte er einige Male Kardinal Ratzinger bzw. Papst Benedikt aus dem Gedächtnis, aber nicht in dessen, sondern in seiner eigenen Terminologie. Was dabei herauskam, sind sicher nicht die Gedanken des Papstes (z. B. zu „alter“ und „neuer Messe“, oder der Erlaubnis der Messe durch das Motu Proprio).

Die ganze Schwarz-weiß-Malerei gipfelt in dem Satz, daß „wir erst anerkannt werden, wenn wir alles akzeptieren, was modern bzw. modernistisch ist“. Bischof Williamson schrieb kürzlich, daß ein Dialog gar nicht stattfinde, sondern nur zwei Monologe, da man mit den Theologen der Kommission des Vatikans gar nicht sprechen könne. Da ich zumindest drei dieser Theologen kenne, weiß ich, daß die Dialogunfähigkeit sicher nicht auf deren Seite liegt. Außerdem sind sie bekannt für ihre Treue zur überlieferten Lehre der Kirche.

Nach Fellay ist Benedikt XVI. ein wandelnder Widerspruch: konservativ im Herzen, aber modernistisch im Kopf. In einer Mischung von Empörung und Mitleid werden Positionen beurteilt, die zuvor einseitig und primitiv dargestellt worden sind. Es ist rührend zu sehen, wie man uns Bayern noch ein Herz zutraut, das an der Tradition hängt, aber nicht genügend Verstand, um den Modernismus abzuwehren. Dabei täte es den Anhängern der alten Handbuchtheologie, die einen Rationalismus im Bereich der Natur und einen Irrationalismus im Bereich der Übernatur vertreten – ganz extrem bei Richard Williamson - gut, den Regensburger Vortrag über die Beziehung von Vernunft und Glauben gut zu studieren.

Geradezu populistisch wurde Fellay, als er sich darüber amüsierte, daß die Exkommunikation aufgehoben, aber die volle Kommunion nicht vorhanden sein soll. Dabei könnte ihn jeder Kirchenrechtler aufklären, daß die Aufhebung der äußeren Strafe noch keine Regulierung der kirchlichen Eingliederung eines Bischofs bedeutet (ähnlich wie bei der Aufhebung der Exkommunikation des Patriarchen von Konstantinopel). Vor allem aber sollte das Dogma des Konzils von Trient geglaubt werden, daß es keine Bischöfe geben kann bzw. darf, die nicht rechtmäßig geweiht und in legitimer Weise gesandt sind (DS 1777) – der Kontext spricht von der Autorität des Pontifex Romanus (DS 1778). Ein Eventueller Sendungsauftrag zur erlaubten Sakramentenspendung könnte ja erst als Ergebnis des stattfindenden Dialogs über die Differenzen in der Glaubensauffassung erfolgen. Die Aufhebung der Exkommunikation sollte ein Entgegenkommen sein, um die geplanten Gespräche zu erleichtern – aber die Polemik Fellays schlägt daraus nur Kapital, um sich vor den eigenen Anhängern zu bestätigen.

Die Aussage Bischof Galaretas, man wünsche für die nächsten 10 Jahre kein Übereinkommen mit Rom, wird durch den Vortrag Fellays bestätigt. Man sieht in der „Kirche“ seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil nicht mehr die wahre Kirche Christi und hält die Päpste seit Paul VI. für Gefangene modernistischer Ideen. Wenn man bei youtube die Stichworte „Fellay“ und „Freimaurer“ eingibt, dann kann man eine Aufnahme sehen, in der Bischof Fellay in zwar ruhiger und sympathischer Weise, aber doch auf dem Niveau alter Betschwestern über die Besetzung des Vatikans durch die Freimaurer spekuliert: „Man kann es zwar nicht beweisen, aber ich glaube schon...“

Über die Piusbruderschaft

Über die letzten Entwicklungen der Piusbruderschaft


Konzil der Kirche oder Verschwörung der Feinde?

Von P. Franz Prosinger

Gegenüber dem differenzierten Verbindlichkeitsgrad kirchlicher Texte – qui bene distinguit, bene docet! – setzt die Priesterbruderschaft St. Pius X. ihr „entweder – oder“, „ja oder nein“ und erwartet offensichtlich eine Verurteilung der Irrtümer des Konzils (gemeint ist das Zweite Vatikanische Konzil) durch die Kirche.

Wenn dabei der verschiedene Charakter der Texte nicht unterschieden wird, etwa der Pastoralen Konstitution über Kirche und Welt, der Erklärung zur Religionsfreiheit (näherhin der Lehre über die Aufgaben des Staates), oder der Dogmatischen Konstitution über die Kirche, vielmehr „das Konzil“ als pauschale Größe genommen wird, dann muß natürlich der geringste Irrtum das Ganze in Frage stellen. Joseph Ratzinger konnte die Pastoralkonstitution als inspiriert vom Geist der Kennedy-Ära kritisieren und doch als Papst Benedikt auf den Texten des Zweiten Vatikanums als Grundlage der Neu-Evangelisierung bestehen, Martin Rhonheimer kann in „Dignitatis Humanae“ eine geänderte Auffassung vom Staat und doch die überlieferten Prinzipien gewahrt sehen, aber Berhard Fellay sieht nur die Alternative, das Konzil annehmen oder ablehnen zu müssen. Dabei hat er in einem Punkt recht: es geht um die Voraussetzung, daß das von Papst Johannes XXIII. einberufene und von Papst Paul VI. abschließend approbierte Konzil ein Konzil der Kirche war. Erst auf dieser Grundlage läßt sich dann differenzieren, inwieweit die Texte mehr oder weniger verbindlich sind. Die Hermeneutik setzt dann einen kirchlichen Rahmen voraus, der teils im göttlichen Glauben, teils im kirchlichen Glauben verpflichtet, jedenfalls in dem Respekt gegenüber Christus und seiner Kirche, und der Präsumtion – der vorausgesetzten Vermutung - des rechten Verstehens.

Umgekehrt ist die Präsumtion, wenn „das Konzil“ eine Verschwörung der Feinde der Kirche war. Dann muß nämlich präsumiert werden, daß die guten Texte des Konzils nur als Falle für die dummen, unkritischen Katholiken geschrieben sind, um das Gift der Zerstörung um so wirksamer werden zu lassen. Nun könnte man meinen, daß diese Ansicht von den Kreisen um Richard Williamson vertreten wird und eine Trennung innerhalb der Bruderschaft hier klären könnte. Aber das tatsächliche Gift der Verschwörungstheorien hat längst auch den sogenannten gemäßigten Teil erfaßt. Auf diesem Youtube-Video ist zu hören, wie auch Bischof Fellay die Weltverschwörung der Freimaurerei zur Zerstörung der Kirche im Vatikan am Werk sieht, wo angeblich vier Logen für die dort tätigen Prälaten eingerichtet seien. Wenn Bischof Fellay in seiner jüngsten Ansprache vom 8. Dezember zwar positiv das „Zugeständnis“ anerkennt, daß das Konzil kritisiert werden darf, aber beklagt, daß dies nur unter der Voraussetzung der Annahme des Konzils geschehen kann, so geht es eben darum: War das Zweite Vatikanische Konzil das XXI. Ökumenische Konzil der Kirche oder eine Verschwörung ihrer Feinde? Das ist kein politisches Problem, sondern als ein sogenanntes factum dogmaticum eine Frage der Kirchenzugehörigkeit. Joseph Ratzinger sagte als Präfekt der Glaubenskongregation am 13. Juli 1988 vor den Bischöfen Chiles: "Das Zweite Vatikanische Konzil gegen Mgr. Lefebvre als gültig (válido) und in der Kirche bindend (vinculante) zu verteidigen, ist und bleibt auch in Zukunft eine Notwendigkeit."

So spitzt sich die Frage nach dem letzten Konzil zu: Wo ist die Kirche? Gelten die Prärogativen der Infallibilität und der Indefektibilität noch? Ist die Kirche nur eine Organisation, deren wesentlichen Elemente, die gültigen Sakramente, man sich selbst herausnehmen kann, wenn bei den anderen etwas schief läuft? Oder ist die Kirche der fortlebende Christus, der Weinstock, der eine geheimnisvolle Leib, die Braut Christi, ein innerer Organismus, welcher auch durch so manche Krisen hindurch wieder aufleben kann? Gilt die Verheißung, daß die Pforten der Unterwelt die auf Petrus gegründete Kirche nicht überwältigen werden?

Während im Jahr 1988, in der Frage der Annahme des Protokolls vom 5. Mai und der Bischofsweihen vom 30. Juni, noch endzeitliche Spekulationen umgingen, wonach in außerordentlichen Zeiten auch außerordentliche Gesetze gelten würden, sollte man mittlerweile sich der Frage nach der Zukunft der Kirche bzw. unserer Existenz in der real existierenden Kirche nüchterner stellen.


Über den Verrat am Konzil

Der Streit um das Konzil

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