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Themen68er |
Die Verantwortung des Episkopats für das Glaubensgut Am 21. Dezember 1984 hat Papst Johannes Paul II. in seiner Weihnachtsansprache an die Kardinäle und die Römische Kurie mit leidenschaftlichen Worten den Episkopat an seine Verantwortung zum Schutz des Glaubensgutes erinnert. Es scheint, dass diese Worte bei einem Teil der Bischöfe in den Wind gesprochen wurden, wenn man etwa an die Analysen des Kanonisten Prof. Dr. Georg May denkt, der immer wieder nachgewiesen hat, wie aufgrund der Nachlässigkeit der zuständigen Hirten Falschlehrer das Glaubensgut verfälschen. Die Medien ihrerseits haben dazu beigetragen, die Aufgabe der Glaubenskongregation zu diskreditieren, den Glaubenspräfekten als Panzerkardinal darzustellen und so zu erreichen, dass die vom Papst erwähnte Änderung der Verfahrensweise in Richtung Persönlichkeitsschutz der zu maßregelnden Theologen in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen wurde, so dass sich bis heute der diffamierende Vorwurf inquisitorischer Härte halten konnte, obwohl in Wirklichkeit das Gegenteil der Fall ist: Noch nie ist das Recht der Gläubigen auf eine unverfälschte Glaubensverkündigung so mit Füßen getreten worden, während Häretiker mit Samthandschuhen angefasst oder gar hofiert werden. In diesem Zusammenhang muss auch die besondere Verantwortung unterstrichen werden, die der ganze Episkopat - “zusammen mit Petrus und unter Petrus” - hinsichtlich des “depositum fidei” hat, des Glaubensschatzes, den Christus seiner Kirche anvertraut hat, damit er unverkürzt bewahrt und die Unterweisung an alle Generationen der Menschen zu allen Zeiten weitergegeben wird. Wie sollten uns dabei nicht die ungewöhnlich eindrucksvollen Worte Jesu in den Sinn kommen, mit denen er im Augenblick seiner Rückkehr zum Vater von den Aposteln Abschied nahm? Sie enthalten eine genaue Weisung: “Mir ist alle Macht gegeben im Himmel und auf der Erde. Darum geht zu allen Völkern und machte alle Menschen zu meinen Jüngern ... und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe” (Mt 28,18 ff.). Alles! Kein Teil des überkommenen Glaubensgutes darf beiseitegelegt, entstellt oder vernachlässigt werden. Dessen eingedenk, richtet der Apostel Paulus an seinen Schüler Timotheus den kategorischen Imperativ: “Verwahre, was die anvertraut ist!” (1 Tim 6,20) und schärft ihm ein: “Verkünde das Wort, tritt dafür ein, ob man es hören will oder nicht, weise zurecht, tadle, ermahne, in unermüdlicher und geduldiger Belehrung” (2 Tim 4,2). Jeder Zeitabschnitt der Geschichte ist in der Tag der Versuchung ausgesetzt, “die gesunde Lehre nicht mehr zu ertragen” und “sich nach eigenen Wünschen immer neue Lehrer zu suchen, der Wahrheit nicht mehr Gehör zu schenken, sondern sich Fabeleien zuzuwenden” (vg. 2 Tim 4,3 f.). Auch unsere Zeit ist dieser Versuchung ausgesetzt. Darum obliegt den Hirten und Führern des Volkes Gottes heute ein ganz bestimmte Pflicht, nämlich: die wahre Lehre des Evangeliums gegen alles zu verteidigen, was sie trübt und entstellt. Sicher, wir müssen imstande sein, das, was unsere Generation an Gutem zum Ausdruck bringt, anzuerkennen und anzunehmen, um es “zu reinigen, zu kräftigen und zu heben”. Das Konzil hat uns daran erinngert (vgl. Lumen gentium, Nr. 13). Wir müssen aber auch mit Mut das zurückweisen, was das Zeichen des Irrtums und der Sünde an sich trägt, was wesentliche Bedrohung für das Leben und die Moral des Menschen in sich schließt und was ingeheim gelenkt oder mit unverblümtem Zwang in der Gesellschaft sich ausbreitet und ein Anschlag auf die Würde der Person und auf die unverzichtbaren Rechte der einzelnen und der Völker ist. Die Kirche hat die Pflicht zu wachen, um die Unversehrtheit des Glaubens und der katholischen Lehre zu verteidigen und vor hinterhältigen Verfälschungen zu warnen. Genau das ist ihr aufgetragen, und sie kann nicht darauf verzichten. Der Hl. Stuhl kommt seinerseits dem Auftrag, das Glaubensgut zu fördern und zu schützen, vor allem mit Hilfe der Kongregation für die Glaubenslehre nach. Bekanntlich wurde nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil die Verfahrensweise, an die das Dikasterium sich bei der Überprüfung von Personen und Schriften hält, die seinem Urteil unterbreitet werden, etwas abgeändert in der Absicht, den betreffenden Personen Bürgschaft zu bieten: Der Schutz der Wahrheit, zu dem die Kirche die heilige und unverzichtbare Verpflichtung hat, wird ja nicht erreicht, wenn die Würde und die Rechte der Personen irgendwie übergangen werden. Wer die Dinge mit vorurteilsloser Objektivität betrachten will, wird, auch im Licht jüngster Ereignisse, anerkennen müssen, dass das genannte Dikasterium sich bei seinen Interventionen stets von strengen Kriterien der Achtung vor den Personen leiten läßt, mit denen es in Beziehung tritt. Es wäre zu wünschen, dass die letzteren eine ebenso achtungsvolle Haltung gegenüber dem Dikasterium einnähmen, wenn sie sich gelegentlich über dessen Handlungsweise privat oder öffentlich äußern. Und ein gleiches Prinzip sollte auch für jedes Glied des Gottesvolkes gelten, da dieses Dikasterium sich keine andere Aufgabe stellt, als das höchste Gut, das der Christ besitzt, nämlich seinen echten und unversehrten Glauben, vor drohendem Schaden zu bewahren. Die schweren Verpflichtungen der Bischöfe Die Bischöfe sind in Gemeinschaft mit dem Stuhl Petri “Zeugen der katholischen Wahrheit” und “authentische, d. h. mit der Autorität Christi ausgerüstete Lehrer” (Lumen gentium, Nr. 25). Diese Beziehung zu dem Glaubensgut, das der Kirche von Chrstus anvertraut wurde, damit sie es hüte und verkündige, ist die Quelle der schweren Verpflichtungen, die das bischöfliche Amt kennzeichnen. Papst Johannes Paul II. am 26. Januar 1985 in seiner Ansprache an die Bischöfe Venezuelas in Caracas während seiner Pastoralreise nach Lateinamerika (26. Januar bis 6. Februar 1985; aus: Der Apostolische Stuhl 1985, S. 290 f. Ein vergeblicher Mahnruf an die Kardinäle Am 22. Februar 2001 schrieb Papst Johannes Paul II. einen persönlichen Brief an die deutschen Kardinäle, in dem er sie unter anderem dazu ermahnte, sich für eine glaubenstreue Priesterausbildung einzusetzen. Wie die zwischenzeitlichen Ereignisse zeigen, war die Mahnung vergeblich. Anlass des Briefes war die Ernennung von vier Deutschen zu Kardinälen im Konsistorium vom 21. Februar. Es handelte sich um Walter Kasper, Leo Scheffczyk, Joachim Johannes Degenhart und Karl Lehmann. Wir bringen einen Ausschnitt aus dem Brief: Der vollständige Brief ist auf der Internetpräsenz des Heiligen Stuhls dokumentiert. Ja, wir kennen das Ziel! In der Predigt gehe ich auf die umstrittene Frage ein, ob uns bekannt ist, wer Gott ist und was er von uns erwartet. Die Antwort des hl. Paulus aus der Lesung ist eindeutig.
Den kirchlichen Apparat revolutionieren Der Papst machte keinen Hehl daraus, dass die Rahmenbedingungen für die Neuevangelisierung in der heutigen Gesellschaft nicht günstig sind. Vorherrschend sei eine Weltlichkeit, die die Seelen verforme und das Bewusstsein für die Wirklichkeit ersticke. Franziskus sagte aber auch klar, wer in dieser Lage vorangehen und neue Furchen ziehen müsse: die Bischöfe als treue Lehrer der Kirche. „Wie ein treu sorgender Vater“ müssten sie allen Multiplikatoren des Glaubens helfen, die Treue zur Kirche und zum Lehramt zu bewahren. Würde man das jetzt wörtlich nehmen, hätte das zu bedeuten, dass die Bischöfe wahnsinnig viel zu tun hätten. Denn den Strukturen und Trägern kirchlicher Einrichtungen, den Akademien und Bildungshäusern, den katholischen Verbänden und Dachorganisationen wieder die Treue zum Lehramt beizubringen, hieße, den kirchlichen Apparat in Deutschland zu revolutionieren. Guido Horst im Artikel Die Stunde der Bischöfe, in der Tagespost vom 24. November 2015, zur Ansprache von Papst Franziskus an die deutschen Bischöfe bei ihrem Ad-Limina-Besuch am 20. November 2015. Entmachtung der Bischöfe Es bleibt festzuhalten, dass die Entmachtung der einzelnen Bischöfe durch einen überwuchernden bürokratischen Apparat erheblichen Anlass zu Sorge gibt, wovor alsbald Johannes Paul II. in seinem Motu proprio “Apostolos suos” vom 21. Mai 1998 warnte. Diese Sorge ist umso schwerwiegender, als die Hirtengewalt des Bischofs unmittelbar göttlichen Rechtes ist. Aus: Walter Kardinal Brandmüller, “Wenn ein Apparat den Episkopat entmachtet” über Natur und Kompetenz der Bischofskonferenzen, in: Vatican-Magazin, August/September 2018, S. 40-47. Was ist die bischöfliche Aufgabe? Und vielleicht auch davon [wird der Papst überrascht sein], dass Diözesanbischöfe selbst nach jahrzehntelanger Vorlaufzeit nicht in der Lage sind, sie aus eigener Kompetenz theologisch trittsicher zu beantworten. Genau das wäre bischöfliche Aufgabe: ebenso geduldig wie verstehbar zu erklären, warum die Kirche für ihre Priester an der Lebensform Jesu festhält, warum sie sich nicht in der Lage sieht, Frauen die sakramentale Weihe zu spenden, warum der berechtigte Wunsch nach der Eucharistie als Quelle, Mitte und Höhepunkt kirchlichen Lebens beantwortet werden könnte durch einen Gebetssturm um Priesterberufungen, durch eine Intensivierung der Anbetung und der eucharistischen Frömmigkeit. Aus: Stephan Baier, Ein “Schwarzer Peter” für den Papst, in: Tagespost vom 22. November 2018. Es geht in diesem Artikel um die Entscheidung des Bischofs von Linz, die umstrittenen Wünsche seiner Diözesanen an den Papst weiterzuleiten, statt sie als Bischof im Sinne der Kirche zu beantworten. Vergifteter Boden Spätestens seit dem Essener Katholikentag und der Königsteiner und Mariatroster Erklärung war klar, dass die Mehrheit der selbstbewussten Bischöfe nördlich der Alpen bedenkenlos bereit war, sich über päpstliche Weisungen hinwegzusetzen und den Vertretern der Los-von-Rom-Theologie institutionellen Rückhalt in theologischen Fakultäten, Katholischen Akademien und Laiengremien zu bieten. Vor dem Hintergrund einseitiger Interpretationen der Liturgischen Bewegung und konzilsberauschter liturgischer Kreativität fiel die Liturgiereform auf bereits vergifteten Boden und entfaltet bis heute eine gefährliche Eigendynamik. Individualität und Mentalität bestimmen die Anwendung des Missale Romanum nicht selten stärker als die Texte selbst. Diese Haltung und nicht das Missale als solches ist heute der eigentliche Brandbeschleuniger der Glaubenskrise. Aus: Regina Einig, Drama mit Ansage, Leitartikel der Tagespost vom 28. März 2019 Zeuge des Evangeliums Der Bischof hat die Lehre der Kirche zu vertreten. Er stellt diese nicht zur Disposition. Ja, von einem Bischof erwarten wir noch immer auch und gerade heute , dass er nicht seine Privatideen verkündet oder geschmeidig sich gängigen Meinungen anpasst, sondern Zeuge des Evangeliums und Nachfolger der Apostel ist. Aus: Thorsten Paprotny, Der "Synodale Weg" eine Chance für die Neuevangelisierung? über den synodalen Weg. Nicht nur Koordinator Der Bischof ist der erste Lehrer des Glaubens, nicht der Koordinator einer Vielfalt von gutgemeinten Meinungen. Theologen, die zwar disziplinär über profunde Kenntnisse verfügen und in der Wissenschaft anerkannt sein mögen, sind genauso wie einfach gläubige Katholiken zum kirchlichen Gehorsam verpflichtet. Aus: Thorsten Paprotny, Vom Sinn des kirchlichen Gehorsams heute. Die Pflicht der Hirten Der von kalkuliertem Protest und Polemik bestimmte, durch die Kommunikationsmittel herbeigeführte Dissens steht im Widerspruch zur kirchlichen Gemeinschaft und zum richtigen Verständnis der hierarchischen Verfassung des Volkes Gottes. Im Widerstand gegen die Lehre der Hirten ist weder eine legitime Ausdrucksform der christlichen Freiheit noch der Vielfalt der Gaben des Geistes zu erkennen. In diesem Fall haben die Hirten die Pflicht, ihrem apostolischen Auftrag gemäß zu handeln und zu verlangen, daß das Recht der Gläubigen, die katholische Lehre rein und unverkürzt zu empfangen, immer geachtet wird. Der hl. Papst Johannes Paul II. in seiner Enzyklika Veritatis splendor. |
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