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Die Bischofsweihen von 1988

Am 16. Juni 1988 veröffentlichte der Heilige Stuhl folgende Bekanntmachtung. Sie ist entnommen dem Buch Der Apostolische Stuhl 1988. Ansprachen, Predigten und Botschaften des Papstes. Erklärungen der Kongregationen. Vollständige Dokumentation; hg. vom Sekretariat der Deutschen  Bischofskonferenz in Zusammenarbeit mit der Redaktion des deutschsprachigen L'Osservatore Romano; Libreria Editrice Vaticana, Verlag J. P. Bachem, Köln, S. 1829-1834.

Bekanntmachung des Hl. Stuhls vom 16.6.1988

Seine Exellenz, Msgr. Marcel Lefebvre, Gründer der Bruderschaft vom Hl. Pius X., hat am Mittwoch, dem 15. Juni 1988, seine Entscheidung öffentlich kundgetan, am 30. Juni diesen Jahres zur Weihe von vier Bischöfen, die von ihm auserwählt sind, voranzuschreiten ohne den notwendigen priesterlichen Auftrag.

Nachdem der Heilige Stuhl mit tiefem Schmerz diese Haltung schismatischer Natur zur Kenntnis genommen hat, hält er es für seine Pflicht, hier zur geeigneten Kenntnis der Bischöfe und ihrer Gläubigen die folgenden Information vorzulegen:

1. Nach der Apostolischen Visitation bei der Priesterbruderschaft St. Pius X., die von Kardinal Gagnon ausgeführt worden war (November - Dezember 1987), hat der Heilige Vater in seinem Brief vom 8. April 1988 an Kardinal Ratzinger, den Präfekten der Kongregation für die Glaubenslehre, deutlich seinen Wunsch zum Ausdruck gebracht, man möge alles, was möglich ist, tun, um den Bekundungen der Verfügbarkeit entgegenzukommen, die Alt- Erzbischof Lefebvre zu beweisen schien, um so zu einer Lösung zu gelangen, die es der Bruderschaft erlauben würde, einen rechtmäßigen Platz in der Kirche zu erlangen in voller Gemeinschaft mit dem Apostolischen Stuhl. Zu diesem Ziel fanden vom 12. bis 15. April 1988 Begegnungen statt zwischen theologischen und kanonistischen Experten der Kongregation für die Glaubenslehre und der Bruderschaft. Der zufrieden stellende Verlauf dieser Besprechung erlaubte es, am 4. Mai eine neue Begegnung zusammenzurufen mit persönlicher Teilnahme von Kardinal Ratzinger und Alt-Erzbischof Lefebvre, an deren Ende ein Protokoll erstellt wurde, das von beiden Seiten am 5. Mai unterzeichnet wurde. Dieses Dokument, auf der Basis eines gemeinsamen Einverständnisses vereinbart und dazu bestimmt, als Grundlage für das Werk der Versöhnung zu dienen, mußte noch der Prüfung und der endgültigen Entscheidung des Papstes unterbreitet werden.

2. Das Protokoll vom 5. Mai 1988 umfaßte eine Erklärung lehrmäßiger Art und den Entwurf einer juridischen Anordnung ebenso wie Maßnahmen, die dazu bestimmt waren, die kanonische Lage der Bruderschaft und der Personen, die mit ihr verbunden sind, zu ordnen.

Im ersten Teil des Textes erklärte Msgr. Lefebvre in seinem Namen und im Namen der Priesterbruderschaft Pius X.:

1. Treue zu versprechen der katholischen Kirche und dem Papst in Rom, dem Haupt des Bischofskollegiums;

2. die Lehre anzunehmen, die in Nr. 25 der Dogmatischen Konstitution Lumen gentium des II. Vatikanums enthalten ist über das kirchliche Lehramt, und die Zustimmung, die ihm geschuldet ist;

3. sich unter Vermeidung jeder Polemik zu einer Haltung des Studiums und der Kommunikation mit dem Heiligen Stuhl zu verpflichten bezüglich der Punkte, die vom II. Vatikanum gelehrt werden, oder der späteren Reformen, die ihnen nur schwer mit der Tradition vereinbar schienen;

4. die Gültigkeit der Messe und der Sakramente anzuerkennen, die mit der erforderlichen Intention gefeiert werden und entsprechend den Riten der Editiones Typicae, die von Paul VI. und von Johannes Paul II. promulgiert worden sind;

5. zu versprechen, die allgemeine Disziplin der Kirche und die kirchlichen Gesetze zu achten, besonders jene, die im Codex Iuris Canonici von 1983 enthalten sind, unbeschadet der besonderen Disziplin, die der Bruderschaft durch Partikulargesetz gewährt wird.

Im zweiten Teil des Textes war über die kanonische Versöhnung der Personen hinaus im wesentlichen folgendes vorgesehen:

1. Die Priesterbruderschaft St. Pius X. würde errichtet als Gesellschaft des Apostolischen Lebens päpstlichen Rechtes mit Statuten, die nach Norm der cann. 731-746 des CIC approbiert werden, und darüber hinaus würde sie ausgestattet mit einer gewissen Exemtion bezüglich des öffentlichen Kultes, der Seelsorge und der apostolischen Tätigkeit, wobei Rechnung getragen wird den cann. 679-683;

2. es würde der Bruderschaft die Erlaubnis gegeben, die liturgischen Bücher zu benutzen, die bis zur nachkonziliaren Reform im Gebrauch waren;

3. um die Beziehungen mit den verschiedenen Dikasterien der römischen Kurie und mit den Diözesanbischöfen zu koordinieren, wie auch um eventuelle Probleme und Streitpunkte zu lösen, würde vom Heiligen Vater eine römische Kommission eingesetzt, die zwei Mitglieder der Bruderschaft umfaßt und mit den nötigen Vollmachten versehen wäre;

4. schließlich wurde unter Berücksichtigung der besonderen Situation der Bruderschaft dem Heiligen Vater die Bitte unterbreitet, einen Bischof zu ernennen, der unter ihren Mitgliedern ausgewählt wurde, der aber normalerweise nicht der Generalsuperior zu sein bräuchte.

3. Am 6. Mai schrieb Msgr. Lefebvre jedoch an Kardinal Ratzinger, indem er darauf bestand, ohne die freie Vollmacht des Papstes zu berücksichtigen, die im Protokoll anerkannt war, daß die Bischofsweihe eines Mitgliedes der Bruderschaft, die von ihm vorgesehen war, am 30. Juni stattfinden könne, und er fügte noch hinzu, daß, wenn die Antwort negativ sein sollte, er sich im Gewissen verpflichtet sehe, gleichwohl diese Weihe vorzunehmen. Kardinal Ratzinger antwortete ihm unmittelbar, indem er ihn aufforderte, dieses sein Vorhaben zu überdenken, da es im Gegensatz stehe zum Protokoll, das am Tag vorher unterzeichnet worden war.

4. Schließlich trafen sich beide Würdenträger ein zweites Mal in Rom am Dienstag, dem 24. Mai. Bei dieser Begegnung teilte Kardinal Ratzinger Msgr. Lefebvre mit, daß der Heilige Vater geneigt sei, entsprechend den Kriterien und dem gewohnten Verfahren der Kirche einen Bischof zu ernennen, der mitten aus der Bruderschaft ausgewählt sei, und zwar in der Weise, daß seine Weihe am 15. August 1988 zum Ende des Marianischen Jahres stattfinden könnte, aber unter der Bedingung, daß der Gründer der Bruderschaft an ihn eine wirkliche Bitte um Versöhnung richte auf der Basis des bereits unterzeichneten Protokolls und daß er sich seiner Entscheidung unterordne bezüglich der Weihe eines Bischofs. Seinerseits legte Msgr. Lefebvre zwei Briefe vor, gerichtet an den Heiligen Vater und an Kardinal Ratzinger, in denen er auf dem Datum des 30. Juni bestand, und er legte wieder seine vorhergehende Forderung vor, drei Bischöfe zu ernennen, um das Leben und die Aktivität der Bruderschaft zu garantieren; er verlangte darüber hinaus, der Bruderschaft die Mehrheit der Mitglieder der künftigen römischen Kommission zuzugestehen. Zu diesem Zeitpunkt entschied man beiderseits, eine Pause des Nachdenkens einzulegen.

5. Auf Anweisung des Heiligen Vaters antwortete Kardinal Ratzinger Msgr. Lefebvre am 30. Mai. Dieser Brief beinhaltete folgende Bemerkungen:

a) daß sich für die römische Kommission, eine Einrichtung des Heiligen Stuhls zum Dienst an der Bruderschaft mit beratendem Charakter von dem Augenblick an, da die Entscheidungen definitiv in der Zuständigkeit des Papstes seien, die Frage nach einer Mehrheit nicht stelle, und daß man sich an die Grundsätze halten müsse, die im Protokoll vom 5. Mai festgelegt seien;

b) daß es für die Weihe eines Bischofs notwendig sei, daß Msgr. Lefebvre darauf verzichte, einen am 30. Juni zu weihen "mit oder ohne Einwilligung von Rom" und daß er sich in vollem Gehorsam der Entscheidung des Heiligen Vaters unterordne, dessen Bereitschaft ihm im übrigen bekannt war.

6. Am 2. Juni schickte Msgr. Lefebvre dem Heiligen Vater folgenden Brief:

Econe, den 2. Juni 1988
Heiliger Vater,

die Besprechung und Unterredung mit Kardinal Ratzinger und seinen Mitarbeitern haben, obwohl sie in einer Atmosphäre der Höflichkeit und Liebe stattgefunden haben, uns überzeugt, daß der Augenblick einer freien und wirksamen Zusammenarbeit noch nicht gekommen war.

In der Tat, wenn jeder Christ bevollmächtigt ist, die zuständige Autorität der Kirche darum zu bitten, daß man ihm seinen Taufglauben bewahre, was soll man dann von den Priestern, den Ordensmännern und Ordensfrauen sagen?

Um unseren Taufglauben unversehrt zu bewahren, haben wir uns dem Geist des II. Vatikanums und den Reformen, die es angeregt hat, entgegensetzen müssen...

Der falsche Ökumenismus, der am Ursprung aller Erneuerung des Konzils steht, in der Liturgie, in den neuen Beziehungen von Kirche und Welt, in der Auffassung von der Kirche selbst, führt die Kirche zu ihrem Untergang und die Katholiken zum Abfall vom Glauben (Apostasie).

Da wir dieser Zerstörung unseres Glaubens uns radikal entgegensetzen, und da wir entschlossen sind, in der traditionellen Lehre und Disziplin der Kirche zu bleiben, besonders in dem, was die Priesterausbildung und das Ordensleben betrifft, spüren wir die absolute Notwendigkeit, kirchliche Autoritäten zu haben, die unsere Besorgnisse teilen und uns helfen, uns gegen den Geist des II. Vatikanums und den Geist von Assisi zu wappnen.

Deswegen bitten wir um mehrere Bischöfe, die in der Tradition ausgewählt sind und um die Mehrheit der Mitglieder in der römischen Kommission, um uns gegen jede Kompromittierung zu schützen.

Da man es ablehnt, unsere Gesuche in Erwägung zu ziehen, und da es offenkundig ist, daß das Ziel dieser Versöhnung keineswegs dasselbe ist für den Hl. Stuhl wie für uns, halten wir es für ratsamer, günstigere Zeiten für die Rückkehr Roms zur Tradition abzuwarten.

Deshalb werden wir uns selbst die Mittel geben, um das Werk fortzuführen, das die Vorsehung uns anvertraut hat. Mittel, die uns zugesichert sind durch den Brief seiner Eminenz Kardinal Ratzinger vom 30. Mai, daß also die Bischofsweihe nicht gegen den Willen des Hl. Stuhles ist, da sie für den 15. August zugestanden worden ist.

Wir werden fortfahren zu beten, daß das moderne Rom, verseucht vom Modernismus, wieder das katholische Rom wird und seine 2000jährige Tradition wiederfindet. Nehmen Sie entgegen, Heiliger Vater, den Ausdruck meiner sehr ehrerbietigen und kindlich ergebenen Gefühle in Jesus und Maria.

Msgr. Marce! Lefebvre
Em. Erzbischof - Bischof von Tulle
Gründer der Bruderschaft Pius X.

Bezüglich dieses Briefes ist es nötig, die absolute Unbegründetheit der Argumentation von Msgr. Lefebvre hervorzubringen, wo er im Gegensatz zu all dem, was im Protokoll vom 5. Mai angenommen worden war, seine radikale Polemik gegen das II. Vatikanum wieder aufnimmt und behauptet, daß die Bischofsweihe dem Willen des Heiligen Stuhles nicht entgegengesetzt wäre. Im Blick auf diesen letzen Punkt ist es deutlich - wie aus dem Protokoll hervorgeht -, daß die vorgesehene Bischofsweihe erst hätte stattfinden können nach dem formellen Akt der Versöhnung und im Rahmen der umfassenden kanonischen Lösung, und daß die Auswahl des Kandidaten ebenso wie seine Ernennung der freien Entscheidung des Papstes vorbehalten sind. Unter Beachtung dieser Voraussetzungen wurde das Datum des 15. August 1988 angegeben. Da nun der Brief von Msgr. Lefebvre ausdrücklich den Prozeß der Versöhnung unterbricht, ist es klar, daß eine von ihm vollzogene Bischofsweihe dem Willen des Heiligen Stuhles entgegengesetzt wäre.

7. Mit Datum vom 9. Juni hat der Heilige Vater Msgr. Lefebvre den folgenden Brief geschickt:

Seiner Exzellenz
Msgr. Marcel Lefebvre
Em. Erzbischof - Bischof von Tulle

Mit großer und tiefer Betrübnis habe ich von Ihrem Schreiben vom 2. Juni Kenntnis genommen.

Da ich einzig und allein von der Sorge um die Einheit der Kirche in der Treue zur offenbarten Wahrheit geleitet bin - vordringlichste Pflicht des Nachfolgers des Apostels Petrus -, hatte ich im vergangenen Jahr eine Apostolische Visitation der Priesterbruderschaft St. Pius X. und ihrer Werke angeordnet, die von Kardinal Edouard Gagnon durchgeführt wurde. Es folgten Gespräche, zunächst mit Experten der Kongregation für die Glaubenslehre, dann zwischen Ihnen und Kardinal Joseph Ratzinger. Im Verlauf dieser Gespräche waren Lösungen erarbeitet, angenommen und von Ihnen am 5. Mai unterzeichnet worden: Sie erlaubten der Priesterbruderschaft Pius X., in der Kirche in voller Gemeinschaft mit dem Pontifex maximus - dem Hüter der Einheit in der Wahrheit - zu bestehen und zu wirken. Der Apostolische Stuhl seinerseits verfolgte in diesen Gesprächen mit Ihnen nur ein Ziel, diese Einheit im Gehorsam gegenüber der göttlichen Offenbarung zu fördern und zu wahren, die durch das Lehramt der Kirche überliefert und ausgelegt wird, insbesondere in den einundzwanzig Konzilen, von Nizäa bis zum II. Vatikanum.

In dem Schreiben, das Sie an mich gerichtet haben, scheinen Sie all das in den vorhergehenden Gesprächen Erreichte zu verwerfen, da Sie darin deutlich Ihre Absicht kundtun, "sich selbst die Mittel zur Weiterführung Ihres Werkes zu verschaffen", insbesondere in-dem Sie in Kürze ohne apostolischen Auftrag eine oder mehrere Bischofsweihen vornehmen wollen; dies steht in offenkundigem Widerspruch nicht nur zu den Vorschriften des kanonischen Rechts, sondern auch zu dem am 5. Mai unterzeichneten Protokoll und den Hinweisen zu diesem Problem, die in dem Brief enthalten sind, welchen Kardinal Ratzinger Ihnen auf meine Bitte hin am 30. Mai geschrieben hat.

Mit väterlichem Herzen, aber auch mit dem ganzen Ernst, den die gegenwärtigen Umstände verlangen, ermahne ich Sie, ehrwürdiger Bruder, von Ihrem Vorhaben Abstand zu nehmen, das - wenn es durchgeführt wird - sich nur als ein schismatischer Akt erweisen kann, dessen unvermeidliche theologische und kirchenrechtliche Folgen Ihnen bekannt sind. Ich fordere Sie inständig auf, in Demut zum vollen Gehorsam gegenüber dem Stellvertreter Christi zurückzukehren.

Ich fordere Sie nicht nur dazu auf, ich bitte Sie darum durch die Wunden unseres Erlösers .Jesus Christus, im Namen Jesu Christi, der am Abend vor seinem Leiden für seine Jünger gebetet hat: "Alle sollen eins sein" (loh 17,21).

Mit dieser Bitte und dieser Aufforderung verbinde ich mein tägliches Gebet zu Maria, der Mutter Christi.

Lieber Bruder, lassen Sie es nicht zu, daß das Jahr, welches in ganz besonderer Weise der Muttergottes gewidmet ist, ihrem mütterlichen Herzen eine neue Wunde zufügt.

Aus dem Vatikan, 9. Juni 1988
Johannes Paul PP. II.

8. Zusammenfassend ist es nicht überflüssig zu unterstreichen, daß bei allen Stufen des Prozesses, der oben beschrieben worden ist, der Papst dauernd auf dem laufenden gehalten worden ist und selbst die grundlegenden Richtlinien der Position des Apostolischen Stuhles gegeben hat. Darüber hinaus sind - und zwar immer auf seine Anordnung - die Kardinalpräfekten der Dikasterien und die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen, die mehr mit dem Problem der Versöhnung mit der Bruderschaft St. Pius X. zu tun hatten, genau vom Kardinalpräfekten der Kongregation für die Glaubenslehre unterrichtet worden.

Falls Msgr. Lefebvre tatsächlich zu den vorher angekündigten Bischofsweihen schreiten sollte, indem er so den Bruch mit dem Apostolischen Stuhl besiegelt, würden schwere kirchenrechtliche Konsequenzen erfolgen: den davon Betroffenen wurde ein "Monitum" geschickt, wie es von der kirchlichen Gesetzgebung vorgesehen ist.

Indem der Hl. Stuhl diese Bemerkungen zur Information vorlegt, hat er auch die dringende Sorge, den Mitgliedern der Bruderschaft und den Gläubigen, die mit ihr verbunden sind, einen eindringlichen Appell zukommen zu lassen, daß sie ihre Position überdenken und mit dem Stellvertreter Christi vereint bleiben wollen, indem er ihnen zusichert, daß alle Maßnahmen ergriffen werden, um ihre Identität in der vollen Gemeinschaft der katholischen Kirche zu garantieren.

Ende der Bekanntmachung des Hl. Stuhls vom 16.6.1988


Geplatzte Einigung

Am 5. Mai 1988 unterschrieben Erzbischof Marcel Lefebvre und Joseph Kardinal Ratzinger, Präfekt der Glaubenskongregation, ein Einigungsprotokoll als Ergebnis monatelanger Verhandlungen. Doch das Misstrauen und die Furcht, in eine Falle geraten zu sein, ließen den Erzbischof nicht los, und so kündigte er am Tag darauf in einem Brief an Kardinal Ratzinger an, am 30. Juni auf eigene Faust Bischöfe zu weihen. Ohne seine Unterschrift formell zurückgezogen zu haben, machte er damit die gerade errungene Einigung zu einer Farce. Die Gründer der Petrusbruderschaft machten diese Einigung zur Grundlage ihrer Gründung. Da der Erzbischof seine Unterschrift ausdrücklich im Namen aller Mitglieder seiner Gemeinschaft, der Priesterbruderschaft St. Pius X., gegeben hatte, bedeutete dies nichts anderes, als das vom Erzbischof begonnene Werk der Einigung fortzusetzen und zu vollenden.

So sehr das Schwanken des Erzbischofs in diesem Fall bedauerlich war, so verständlich ist ein solches Schwanken in schwierigen Entscheidungen. Es bedeutet an und für sich das Gegenteil ideologischer Verhärtung. So hätte man erwarten können, dass er einfach interessiert abwartet, wie sich die Neugründung entwickelt, um herauszufinden, ob seine ursprüngliche Entscheidung die richtige war. Stattdessen stilisierte er die Frage zu einer kirchlichen Prinzipienfrage und gab an seine Gemeinschaft die Losung aus, die Petrusbruderschaft und das denselben Weg gegangene Benediktinerkloster Le Barroux wie Schismatiker anzusehen.

Andererseits äußerte er die Zuversicht, dass die Piusbruderschaft schon nach etwa fünf Jahren so stark sein werde, dass sie von einer neuen Position der Stärke aus wieder Verhandlungen mit Rom in Angriff nehmen könne.

Dieses Schwanken des Erzbischofs ist der Grund, warum sich heute in der Piusbruderschaft sowohl Befürworter wie Gegner einer Einigung mit Rom auf ihn berufen können. Beide Seiten beanspruchen für sich, die authentische Linie des Erzbischofs fortzusetzen und der Gegenseite Verrat am Geist des Erzbischofs vorwerfen zu können.


Mein letzter Brief an Erzbischof Lefebvre

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