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Themen68er |
Zum Streit um den päpstlichen Amtsverzicht Von P. Engelbert Recktenwald Wilhelm Imkamp hat an Can 332 § 2 des CIC, also des kirchlichen Gesetzbuches, erinnert, in dem die Möglichkeit eines päpstlichen Amtsverzichts ausdrücklich vorgesehen ist: “Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, daß der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, daß er von irgendwem angenommen wird” (Gerade im Rücktritt ...) Zurecht stellt er deshalb fest, dass es sich dabei “weder um einen beispiellosen Vorgang noch um einen Vorgang, der vom Kirchenrecht nicht vorgesehen wäre”, handelt. Deshalb ist die reißerische Titulierung desselben als “absoluter Bruch mit Tradition und Praxis der Kirche” auf katholisches.info irreführend. Die Gründe und Gegengründe, die für oder gegen die lebenslängliche Ausübung des obersten Hirtenamtes sprechen, sind aus kirchenrechtlicher und theologischer Sicht deshalb letztlich Konvenienzgründe, also Gründe der Angemessenheit, und nicht solche, die sich zwingend aus den Glaubenswahrheiten ergeben. Obwohl die erwähnte Feststellung Imkamps zutreffend ist, war der Amtsverzicht eine so seltene Ausnahme, dass man in der Praxis nicht damit gerechnet hat. Der Vorteil seiner faktischen Tabuisierung liegt darin, dass der Papst durch Rücktrittsforderungen nicht erpresst werden kann. In dem Moment, wo der Amtsverzicht nicht als ein außerordentlicher Vorgang, sondern als normale Option erscheint, wird das Verbleiben im Amt rechtfertigungsbedürftig. Damit ist dem Spiel der Medien und dem Kesseltreiben diffamierender Theologen Tür und Tor geöffnet. Müssen in Zukunft statt Politiker nun auch Päpste wegen Plagiatsvorwürfen zurücktreten? Eher wohl werden sie unter Druck gesetzt, weil sie nicht den Vorstellungen der Küngs und der Altherren der Kirche von unten entsprechen. Unlogisch dagegen ist das Vorgehen Roberto de Matteis, der den Amtsverzicht Benedikts in den Kontext einer progressiven Theologie stellt, nach der dem Papst nur noch “ein ‘Ehren-‘ oder ‘Liebesprimat’, aber nicht der Regierung und der Jurisdiktion” zukomme. Gerade ein bloßer Ehrenprimat ist mit der Lebenslänglichkeit des Papstamtes selbst bei Abbau der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit weitaus kompatibler als der Jurisdiktionsprimat, wie er laut Erstem und Zweitem Vatikanum dem Papst tatsächlich zukommt. Eine senile Queen von England tut niemandem weh, ein seniler Papst wäre in der heutigen Zeit für die Kirche eine Katastrophe. Zurecht hat Martin Mosebach auf die chaotischen Verhältnisse hingewiesen, die die eingeschränkte Regierungsfähigkeit Johannes Paul II. verursachte. “Niemand hatte genauer als der damalige Kardinal Ratzinger erlebt, wie dem kranken Pontifex die Übersicht entglitten war, wie er sich mehr und mehr von seiner Umgebung bestimmen ließ” (Er will kein Chaos hinterlassen, in der FAZ). Geradezu ärgerlich ist es, wenn Mattei solche Bedenken mit dem Hinweis auf den Beistand des Heiligen Geist zerstreuen will und damit implizit Papst Benedikt mangelndes Vertrauen auf denselben unterstellt. Wenn der Heilige Geist bei Johannes Paul die krankheitsbedingte Unfähigkeit nicht kompensiert hatte, dann nicht aus einem Versagen gegenüber der Matteischen Theologie, sondern weil die Gnade die Natur bekanntlich voraussetzt. Das Mindeste, was man von jedem anständigen Katholiken erwarten kann, ist, dass er die Erklärung Papst Benedikts XVI. über die Motive seiner Entscheidung ernst nimmt. Und dann verbietet sich jede Unterstellung anderer Motive wie etwa mangelndes Gottvertrauen oder Flucht vor dem Kreuz. Papst Benedikt hat es bei seinem Vorgänger und bei sich selber erlebt, dass die Öffentlichkeit bei allem zur Schau getragenen Verständnis für das Alter dennoch die volle Einsatzbereitschaft des Papstes erwartet und unbarmherzig urteilt und verurteilt, sobald sie ein vorgebliches Versäumnis entdeckt. Natürlich gibt es auch Helden der Logik wie Knut Wenzel, katholischer Fundamentaltheologe in Frankfurt, die aus dem jetzigen Amtsverzicht des Papstes Kapital für eine Auffassung des Papsttums schlagen wollen, die mit der kirchlichen Lehre nicht mehr vereinbar ist: Wenn Wenzel auf lange Sicht sogar eine Abwahl des Papstes für möglich hält, dann widerspricht dies dem Grundsatz, dass es über dem Papst in der sichtbaren Kirche keine Instanz mehr gibt, von der er gerichtet werden kann - ein Grundsatz, der sich aus dem Dogma vom Jurisdiktionsprimat ergibt und etwa mit der Zurückweisung des Konziliarismus mehrfach von der Kirche herausgestellt wurde. Die Frage, ob der Papst von einer Möglichkeit Gebrauch macht, die mit der kirchlichen Lehre kompatibel und vom Kirchenrecht ausdrücklich vorgesehen ist, ist keine Frage der Theologie, sondern der Klugheit. “Aber die Welt, die sich so schnell verändert, wird heute durch Fragen, die für das Leben des Glaubens von großer Bedeutung sind, hin- und hergeworfen. Um trotzdem das Schifflein Petri zu steuern und das Evangelium zu verkünden, ist sowohl die Kraft des Körpers als auch die Kraft des Geistes notwendig, eine Kraft, die in den vergangenen Monaten in mir derart abgenommen hat, daß ich mein Unvermögen erkennen muß, den mir anvertrauten Dienst weiter gut auszuführen”, hat Papst Benedikt am 11. Februar erklärt. Der Papst ist eben nicht nur Vater, sondern auch Steuermann. Wenn der Vater hinfällig wird, kann er auf die Pflege durch die Familie hoffen; wenn der Steuermann dagegen ausfällt, wird es für das Schiff gefährlich. Es wirkt in meinen Augen unglaubwürdig, wenn Theologen wie Mattei, die sonst immer von der außerordentlichen Krise der Kirche sprechen, nun plötzlich keine Ausnahmesituation anerkennen wollen. Stürmische Zeiten machen einen voll leistungsfähigen Steuermann noch nötiger als sonst. Fast jeder Blick in die Kirchengeschichte zeigt, wie sehr das Wohlergehen der Kirche von der klugen und kraftvollen Ausübung des obersten Hirtenamtes abhängt. Mattei dagegen reduziert das ernste Problem der Diskrepanz zwischen Anforderung und Können auf die Frage des Wohlbefindens: “Das physische Wohlbefinden war nie ein Kriterium der Kirchenregierung.” So einfach kann man es sich machen. Ich zolle Papst Benedikt XVI. bei allem Bedauern über seinen Amtsverzicht meinen höchsten Respekt, dass er es sich nicht so einfach gemacht hat. Markus Reder: Aufbruch zum Wesentlichen. Ein Rückblick auf das Pontifikat Benedikts XVI. |
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