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Der Aufstand gegen das Lehramt.
Dargestellt an einem Beispiel

Von P. Engelbert Recktenwald

Getroffene Hunde bellen. Selten ist der Öffentlichkeit so ad oculos vordemonstriert worden, wie zutreffend die Beschreibung des Zustandes der Theologie ist, die in der römischen »Instruktion über die kirchliche Berufung des Theologen" vom Mai 1990 gegeben wurde. Die Instruktion analysiert in ruhigem und nüchternem Ton jene "Dissens" genannte "öffentliche Oppositionshaltung gegen das Lehramt der Kirche", wie sie seit Jahren von vielen Theologen praktiziert wird. Und wie auf Kommando geben uns dieselben Theologen, ob sie nun Elmar Klinger, Peter Neuner oder Karl-Heinz Weger heißen, die Bestätigung der römischen Analyse, indem sie quer durch alle Medien, von Publik-Forum bis zur FAZ, in den Chor heiliger Entrüstung über die Instruktion einstimmen. Der Patient bestätigt durch seinen Protest die Diagnose.

Daß es aber um mehr geht als um die verletzte Eitelkeit einiger Theologen, ist inzwischen endgültig sichtbar geworden an der Kritik, die Dietmar Mieth, katholischer Professor für Moraltheologie in Tübingen, in der August-Doppelnummer der Zürcher "Orientierung. Katholische Blätter für weltanschauliche Information" gegen die Instruktion vorgebracht hat. Was auf dem Spiel steht, ist nicht mehr und nicht weniger als der unverkürzte katholische Glaube an die Kirche.

Greifen wir die entscheidende von Mieth abgelehnte Passage aus der Instruktion heraus. Sie scheint auf den ersten Blick ein peripheres Detailproblem anzusprechen, besitzt aber in Wirklichkeit eine Schlüsselfunktion für das Verständnis der Eigenart dessen, was man das Lehramt der Kirche nennt.

In Nr. 34 der "Instruktion" heißt es: "Gewiß ist es eine der Aufgaben des Theologen, die Texte des Lehramtes korrekt zu interpretieren, und es stehen ihm dafür hermeneutische Regeln zur Verfügung. Dabei gilt der Grundsatz, daß die Unterweisung des Lehramtes - dank des göttlichen Beistands - auch abgesehen von der Argumentation gilt, die zuweilen von einer besonderen Theologie übernommen ist, deren sie sich bedient."

Was ist hier ausgesagt? Aufgabe des Lehramtes ist die Darlegung des geoffenbarten Glaubensgutes. Die Quellen des Glaubens sind Schrift und Tradition. Das Lehramt greift auf diese Quellen zurück. Es kann selber nichts Neues hinzuerfinden. Seine Funktion ist eine unterscheidende: es unterscheidet das, was authentisch in den Quellen der göttlichen Offenbarung vorhanden ist, von dem, was im Laufe der Zeit immer wieder von außen als Fremdkörper in Lehre und Leben der Kirche einzudringen droht. Es unterscheidet zwischen göttlichem und menschlichem Wort, zwischen Wahrheit und Irrtum. Damit es dabei selber keinem Irrtum unterliegt, hat Christus seine Kirche mit dem Charisma der Unfehlbarkeit beschenkt. Denn eine mögliche Verwechslung von göttlichem und menschlichem Wort durch die Kirche hätte Rückwirkung auf die Eigenart des Glaubens: er wäre nicht mehr göttliche Tugend, sondern menschliche Meinung. Wer aber stirbt schon für eine Meinung? Die Martyrer wären keine Glaubenshelden, sondern Fanatiker gewesen.

Aufgabe der Theologie ist es, die Vorgaben des Lehramtes, also die Wahrheitsaussagen der göttlichen Offenbarung, in ihrem inneren Zusammenhang immer mehr zu erhellen und so das Verständnis des Geoffenbarten in seiner inneren Logik so weit wie möglich zu fördern. Ihre Funktion ist also eine begründende: sie macht das Geglaubte plausibel. Theologie ist Glaube, der das Verständnis sucht, "fides quaerens intellectum" (hl. Anselm von Canterbury). Selbstverständlich kann dieser Verstehensprozeß dort, wo das Geglaubte wegen seines Mysteriumscharakters einer letzten rationalen Auflösung widersteht, nie soweit getrieben werden, daß er das Glauben in Wissen umwandelt. Der Glaube bleibt der Theologie immer vorgegeben, die Quelle des Glaubens ist die Offenbarung in Schrift und Tradition, ihre Stimme das lebendige Lehramt der Kirche. Diese unhintergehbare Vorgegebenheit des Glaubens und damit des Lehramtes bleibt aber auch dort bestehen, wo es sich um natürliche Wahrheiten handelt, also um solche, die an sich auch bereits dem natürlichen Licht der Vernunft zugänglich sind. Das bedeutet für die Theologie: Sie kann diese Wahrheiten, z.B. des natürlichen Sittengesetzes, rational begründen, aber deshalb dennoch sich nicht zu einer Kontrollinstanz gegenüber dem Lehramt aufwerfen.

Genau dies ist die Pointe jener Passage der Instruktion. Wenn das Lehramt über die ihm wesentlich zukommende Aufgabe des Unterscheidens hinaus auch eine Begründung gibt für seine Aussagen, dann ist dies, salopp ausgedrückt, eine zusätzliche »Serviceleistung«, die aber gerade deshalb nicht vom besonderen Amtscharisma der Unfehlbarkeit gedeckt ist. Als solche bleibt sie den Regeln der Theologie unterworfen. Sie kann einer bestimmten theologischen Schule entnommen sein und von einer anderen Schule kritisiert werden. Die Glaubensaussage selber aber ist in ihrer inneren Wahrheit nicht von der besonderen Art der Begründung abhängig. Sie ruht auf einem ganz anderen Fundament: auf dem göttlichen Beistand, der das Lehramt in seiner für die Kirche lebensnotwendigen Aufgabe vor jedem Irrtum bewahrt.

Tatsächlich ist hier der Glaube gefordert: der Glaube an Christus und daran, daß er die Macht hat, die von ihm gestiftete Kirche als Fortsetzerin seiner Sendung vor jedem Verrat an derselben zu bewahren. Gibt man diesen Glauben auf, so hat das natürlich unabsehbare Konsequenzen: Dann ist die Kirche für alles, was sie aussagt, begründungspflichtig, und zwar in einem rationalphilosophischen Sinne. Ihre Lehre ist nicht mehr wert als die Argumente, die hic et nunc für sie angeführt werden. Das aber bedeutet die Leugnung des Lehramtes überhaupt. Dann ist der Papst bloß ein Theologe unter anderen. Wenn die Aussagen des Lehramtes abhängen von der mitgelieferten Begründung, dann gibt es keinen Unterschied zur Theologie. Dann ist das Lehramt in Rom irgendeine theologische Schule wie jede andere auf der ganzen Welt auch. Dann ist Rom nicht mehr als Tübingen. Dann gilt das Wort von Professor Wojtyla nicht mehr als das von Professor Mieth.

Genau das aber ist der Punkt, auf den die Kritik Mieths an der Instruktion hinausläuft. Er selber bringt oben erwähntes Zitat aus der Instruktion und schreibt dann tatsächlich: "Mit anderen Worten: Wenn man die fehlende Stichhaltigkeit der Argumentation jener 'besonderen Theologie' als Theologie nachweist, gilt das Ergebnis dieser Argumentation dennoch. Wozu braucht es dann noch Theologie?"

Es geht eben gerade nicht um irgendeine »besondere Theologie«, sondern um das göttlich gestiftete Lehramt. Wenn dessen Spruch tatsächlich nichts anderes wäre als das »Ergebnis« irgendeiner Argumentation, dann wäre es freilich genauso hinterfragbar und kritisierbar wie die Meinungsäußerung jedes beliebigen Theologen. Wozu bräuchte es dann aber noch ein Lehramt? Hier wird deutlich: Es geht letztlich um den Glauben an die Kirche.

Es würde zu weit führen, auf alle Kritikpunkte Mieths einzugehen. Nur auf einen sei noch hingewiesen, weil er signifikant ist für die Gesinnung, aus der heraus die Kritik an der Instruktion geübt wird.
Bei der Frage, worin der "Glaubenssinn" der Gläubigen besteht, versucht Mieth, das Zweite Vatikanum gegen die Instruktion auszuspielen. Mieth wirft der Instruktion vor, daß nach ihr nur dann eine Auffassung zum Glaubenssinn gehöre, wenn sie mit der Kirchenlehre übereinstimme.(1) Nach der Konzilskonstitution "Lumen gentium" aber falle darunter eine allgemeine Übereinstimmung von den Bischöfen bis zu den Laien. Daß aber genau im nächsten Satz das Konzil die "Leitung des heiligen Lehramtes" herausstellt, verschweigt Mieth. Es heißt dort: "Durch jenen Glaubenssinn nämlich, der vom Geist der Wahrheit geweckt und genährt wird, hält das Gottesvolk unter der Leitung des heiligen Lehramtes, in dessen treuer Gefolgschaft es nicht mehr das Wort von Menschen, sondern wirklich das Wort Gottes empfängt (vgl. 1 Thess 2,13), den einmal den Heiligen übergebenen Glauben (vgl. Jud 3) unverlierbar fest" (Lumen gentium, 12).

Wir haben es hier wieder mit dem typischen Fall einer Vorgehensweise zu tun, die inzwischen sattsam bekannt ist: Man reißt eine Aussage des letzten Konzils aus dem Zusammenhang, um sie gegen eine Verlautbarung des gegenwärtigen Lehramtes auszuspielen, obwohl dieselbe genau das wiedergibt, was in unmittelbarem Zusammenhang dazu das Konzil selber sagt. Da man damit rechnen kann, daß die wenigsten Leser sich die Mühe machen, den Konzilstext selber nachzulesen, ist der Weg frei, zum moralischen Vernichtungsschlag gegen Rom auszuholen. Im Falle Mieth ist es der unerhörte Vorwurf, die römische Instruktion mache sich einer "unmerklichen Verschiebung der Begriffe" schuldig, um eine Aussage zu erreichen, "die man aus strategischen Gründen erreichen will". Dann schließt er die süffisante Frage an: "Was sollen davon wissenschaftliche Theologen halten, die mit einer solchen theologischen Argumentation ja doch wohl überzeugt werden sollen?"

Der Geist, der aus der verbissenen Kritik Mieths an der römischen Instruktion spricht, ist nicht mehr der Geist des Glaubens an die Kirche und der Ehrfurcht vor ihrem Wort. Werden in diesem Geist die zukünftigen Theologen und Priester ausgebildet?

Anmerkung:
(1) vgl. dazu die Ausführungen Scheebens

Der Artikel erschien zuerst 1990 im FELS, danach im Sammelband Engelbert Recktenwald, Harter Geist und weiches Herz. Zehn Essays wider die Selbstentmündigung der Christen, Lauerz 1996


Ad tuendam fidem

Am 18. Mai 1998 erließ Papst Johannes Paul II. das Apostolische Schreiben Ad tuendam fidem (Zum Schutz des Glaubens), in dem er eine Lücke im Codex Iuris Canonici (CIC) wie auch im Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium schloß. Diese Lücke bezog sich auf die Aufzählung jener Lehren, die die Kirche vorlegt. Bis dahin waren nur die Dogmen berücksichtigt und jene Lehren, die noch nicht in einem endgültigen Akt verkündet wurden. Dazwischen gibt es noch jene Wahrheiten, die zwar nicht Dogma, also unmittelbar im göttlichen Offenbarungsgut enthalten sind, aber dennoch schon von der Kirche endgültig vorgelegt wurden.

In der Professio fidei (Glaubensbekenntnis, das z.B. der Pfarrer vor der Amtsübernahme abzulegen hat) werden diese Wahrheiten auf folgende Weise beschrieben: “Mit Festigkeit erkenne ich auch an und halte an allem und jedem fest, was bezüglich der Lehre des Glaubens und der Sitten von der Kirche endgültig vorgelegt wird”. Dazu schreibt der Papst in Ad tuendam fidem: “Dafür gibt es allerdings keinen entsprechenden Canon in den Codices der katholischen Kirche. Dieser Absatz der Professio fidei ist jedoch von größter Bedeutung, da er sich auf die mit der göttlichen Offenbarung notwendigerweise verknüpften Wahrheiten bezieht. Diese Wahrheiten, die bei der Erforschung der katholischen Glaubenslehre eine besondere Inspiration des Heiligen Geistes für das tiefere Verständnis einer bestimmten Wahrheit über Glaube oder Sitten durch die Kirche zum Ausdruck bringen, sind aus historischen Gründen oder als logische Folge mit der Offenbarung verknüpft.”

Der Papst schließt nun diese Lücke, indem er anordnet, dass in Canon 750 des CIC ein zweiter Paragraph eingefügt wird, der diese Wahrheiten berücksichtigt. Er lautet: “Fest anzuerkennen und zu halten ist auch alles und jedes, was vom Lehramt der Kirche bezüglich des Glaubens und der Sitten endgültig vorgelegt wird, das also, was zur unversehrten Bewahrung und zur getreuen Darlegung des Glaubensgutes erforderlich ist; daher widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche, wer diese als endgültig zu haltenden Sätze ablehnt.”

Canon 1371 fordert, dass derjenige, der eine solche Lehre hartnäckig ablehnt und nach Verwarnung durch den Apostolischen Stuhl oder den Ordinarius nicht widerruft, mit einer gerechten Strafe belegt werden soll.

Zu dieser Art von Lehren gehört z.B. die von Papst Johannes Paul II. endgültig vorgelegte Lehre, dass die Kirche keine Frauen zu Priestern weihen kann. Es ist bekannt, wie sehr diese Lehre auf Widerstand stößt, z.B bei den Unterzeichnern des Luzerner Manifests vom 28. Oktober 2006.

Hatte Ad tuendam fidem praktische Konsequenzen? Wurde irgendwann einmal ein Theologe, der die Lehraussage des Papstes über die Priesterweihe der Frau nicht akzeptiert, mit einer gerechten Strafe belegt?

Der renommierte Kanonist Prof. Dr. Georg May schrieb in seiner Studie Die Sendung der Kirche (Köln 1999): “Der Heilige Stuhl hat in den letzten Jahren gewichtige Dokumente zur Erhaltung und zum Schutz von Verfassung, Ordnung und Glauben der Kirche ausgehen lassen. Ich erinnere an die Instruktion zu einigen Fragen über die Mitwirkung der Laien am Dienst des Priesters vom 15. August 1997, an das Motu proprio Ad tuendam fidem vom 18. Mai 1998 und an das Motu proprio Apostolos Suos [über die theologische und juristische Natur der Bischofskonferenzen] vom 21. Mai 1998. Diese Papiere sind notwendig und nützlich. Aber Papiere sind tot, wenn sie nicht mit Leben erfüllt werden. Sie werden mit Leben erfüllt, wenn ihre Bestimmungen durchgeführt werden. Daran fehlt es weit. Die zahllosen Erlasse des Heiligen Stuhles, die in den letzten Jahrzehnten erschienen sind, fanden in weitestem Umfang keine Beachtung, vielmehr offenen Widerstand. (...) Weisungen, deren Übertretung sanktionslos hingenommen wird, werden zum Gespött. Man möchte dem Heiligen Stuhl zurufen: Der Worte sind genug gewechselt, nun laßt uns Taten sehen” (S. 106).


Keine Grenze ihrer Freiheit

Die Theologie teilt ferner die kirchliche Gestalt des Glaubens; ihr Licht ist das Licht des glaubenden Subjekts, der Kirche. Das schließt einerseits ein, dass die Theologie im Dienst des Glaubens der Christen steht, sich demütig der Bewahrung und der Vertiefung des Glaubens aller, vor allem der Einfachsten widmet. Außerdem betrachtet die Theologie, da sie vom Glauben lebt, das Lehramt des Papstes und der mit ihm verbundenen Bischöfe nicht als etwas, das von außen kommt, als eine Grenze ihrer Freiheit, sondern im Gegenteil als eines ihrer inneren, konstitutiven Elemente, weil das Lehramt den Kontakt mit der ursprünglichen Quelle gewährleistet und folglich die Sicherheit bietet, aus dem Wort Christi in seiner Unversehrtheit zu schöpfen.

Aus der Enzyklika Lumen fidei von Papst Franziskus


Zu lange geschwiegen

Zu lange ist in Deutschland von bischöflicher Seite geschwiegen worden, hat man das katholische Sakramentsverständnis nicht mehr gelehrt und nicht mehr erläutert, dass die Kirche eine göttliche Stiftung ist, deren Natur man nicht auf dem Altar einer säkularisierten Theologie opfern kann, die sich dank deutschem Idealismus, Relativismus und einem guten Schuss Luthertum längst von den Fleischtöpfen der Offenbarung abgewandt hat.

Aus: Guido Horst, Eine Strategie muss her, Tagespost vom 23. Juli 2020.


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