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Charles de Montalembert

Von Alexander Baumgartner

Aus Anlass des 200. Geburtstages von Montalembert veröffentlichen wir seinen Lebensabriss, den Alexander Baumgartner in Wetzer und Welte's Kirchenlexikon oder Encyklopädie der katholischen Theologie und ihrer Hülfswissenschaften, zweite Auflage in neuer Bearbeitung, unter Mitwirkung vieler katholischen Gelehrten, begonnen von Joseph Cardinal Hergenröther, fortgesetzt voni Dr. Franz Kaulen, Achter Band, Freiburg im Breisgau 1893, Spalten 1817-1828 veröffentlicht hat. Baumgartner gibt als Geburtsdatum den 29. Mai an, was mit den Angaben der Academie française auf deren Website übereinstimmt. Doch am häufigsten wird der 15. April angegeben (LThK, The Catholic Encyclopedia, Encyclopedia Britannica). Friedrich Heyer dagegen gibt im BBKL den 15. Mai an, die englische und portugiesische Wikipedia den 18. März.

Montalembert, Charles Forbes de Tryon, Graf von, Pair von Frankreich, Akademiker, als Kammerredner, Publizist und Historiker verdienstvoller Vorkämpfer für kirchliche und politische Freiheit, war geboren zu London am 29. Mai 1810 und starb zu Paris am 13. März 1870 als letzter männlicher Sprosse eines alten, angesehenen Adelsgeschlechts in Poitou. Sein Großvater, Marc-René, starb 1800 als französischer General. Der Vater, Graf René, schloß sich 1792 dem Emigrantenheere Condé’s an, trat nach dessen Auflösung in englische Dienste und kämpfte in Ägypten, Indien und Spanien; bei der zweiten Restauration nach Frankreich zurückgekehrt, ward er 1819 in den Pairsstand erhoben, dann Gesandter in Stuttgart und seit 1826 in Stockholm, wo er bis zum Sturze Karls X. blieb. Seine Gattin war eine katholische Engländerin aus der Familie Forbes, deren Stammherr als Earl of Granard dem britischen Oberhause angehört.

Der junge Karl erhielt seine erste Erziehung durch den mütterlichen Großvater in echt katholischem, englischem Familiengeist, kam dann für einige Zeit in das Pensionat Fulham bei London, begleitete die Eltern nach Paris und Stuttgart, wo er zum Englischen das Deutsche lernte, und vollendete endlich seine Studien an den Collegien Bourbon und Sainte-Barbe in Paris. Die Vorlesungen Rio’s und Cousins wirkten sehr anregend auf ihn ein, die ersten mit entscheidendem, lebenslangem Erfolg. Im Herbst 1828 besuchte er die Eltern in Stockholm, wo ihn der Aumonier der dortigen Kronprinzessin (der spätere Missionsbischof) L. Studach in das Studium der deutschen Philosophie (besonders Schellings, Baaders und Zimmers) einführte. Schon hier beschäftigte er sich mit dem Plan, eine Geschichte Irlands zu schreiben und in Frankreich ein echt katholisches Journal zu gründen. Die Erkrankung einer Schwester führte ihn 1829 nach Frankreich zurück. Im folgenden Sommer und Herbst (1830) bereiste er Irland und lernte hier den ausgezeichneten Bischof Doyle von Kildare und den Befreier Irlands, Daniel O’Connell, persönlich kennen.

Bei einem solchen Wanderleben, unter den verschiedenen sich widersprechenden Einflüssen, war eine strenge, einheitliche Schulung nicht möglich; aber der hochbegabte Jüngling erwarb sich nicht nur eine ungewöhnliche Frühreife des Urteils und des Charakters, sondern auch eine staunenswerte Fülle von Kenntnissen auf den verschiedenartigsten Gebieten: Sprache, Literatur, Kunst, Geschichte, Politik und Philosophie. Besonders fühlte er sich zur parlamentarischen Beredsamkeit hingezogen; seine Lieblinge wurden die großen irischen Redner Burke, Grattan, O’Connel. Schon als Student improvisierte er an einsamen Waldplätzen feurige Angriffe auf das Ministerium. Mit aller Begeisterung eines ritterlichen jugendlichen Gemüts schwärmte er für Freiheit gegen Absolutismus und Bürokratie, für die katholischen Iren und Polen gegen ihre Unterdrücker, für die korporative Gesellschaftsgliederung des Mittelalters gegen den modernen Einheitsstaat, für die fromme mittelalterliche Kunst gegen den halbheidnischen Prunk der Renaissance, für die katholische Kirche gegen Gallicanismus und Voltairianismus. Vermochten ihm auch seine enzyklopädischen Kenntnisse in der neuern Philosophie keine rechte Klarheit zu gewähren, so besaß er doch einen festen Halt an dem tiefen, religiösen Glauben, in dem er auferzogen war, und den er, mitten unter den ungläubigen jungen Parisern, unter Verlockungen und Gefahren aller Art, unversehrt bewahrte. Eine heilige Kommunion galt ihm mehr als alle Vergnügungen, und an dem eiteln Genußtreiben der Pariser Gesellschaft empfand er solchen Ekel, daß er sich ganz davon zurückzog, um sich desto eifriger dem Studium und der vielseitigen Lektüre zu widmen. Aus seinen Jugendbriefen spricht eine tiefe Frömmigkeit, eine jungfräuliche Reinheit, jugendliche Begeisterung für alles Große und Schöne, männlicher Ernst und eine seltene Reife (Lettres à un ami de Collége 1827-1830, herausgeg. von Léon Cornoudel, Paris 1873, benutzt v. E. Speil, Aus Montalemberts Jugendleben, Würzburg 1876).

Mit 20 Jahren, eben aus Irland zurückgekehrt, trat er in die Redaktion des von Lamennais gegründeten Avenir und griff vereint mit ihm und dessen Freunden das Unterrichtsmonopol der Universität an. Um dem Angriff noch größern Nachdruck zu geben, eröffnete Montalembert im Verein mit Lacordaire und dem Grafen de Cour am 9. Mai 1831 eine Freischule mit Berufung auf Art. 69 und 70 der neuen Charte. Die Regierung ließ die Schule alsbald schließen und stellte die Gründer vor Gericht. Da Montalembert durch den Tod seines Vaters inzwischen den Pairstitel geerbt, kam der Fall (26. September 1831) vor die Pairskammer. Montalembert wurde zu einer Geldbuße verurteilt, aber seine glänzende Verteidigungsrede trug seinen Namen in alle Welt hinaus und versetzte dem herrschenden Staatsschulsysteme einen nachhaltigen Stoß.

Bedauerlich war nur, daß sich in diesen Triumph die verhängnisvollen philosophischen und politischen Irrungen Lamennais‘ (s. d. Art.) mischten. Als dieser in Toulouse verurteilt wurde und nach Rom appellierte, begleitete ihn Montalembert im November mit Lacordaire in die ewige Stadt und verharrte daselbst, bis ihnen Kardinal Pacca nach zwei Monaten die Rückkehr nach Frankreich nahelegte. Der päpstliche Entscheid (die Enzyklika Mirari vos vom 15. August 1832) traf Montalembert mit Lacordaire vereint in München; auf Bitte Lacordaire’s wurde sofortige Unterwerfung erklärt und die Fortsetzung des Avenir definitiv aufgegeben. Allein Lammenais unterwarf sich innerlich nicht, sondern zog sich grollend nach La Chesnaye, dem Sitz der von ihm gegründeten Schule, zurück. Nach vielen fruchtlosen Bemühungen, ihn zur Pflicht zurückzuführen, verließ ihn Lacordaire am 11. Dezember 1832 für immer; Montalembert aber harrte nicht nur jetzt bei ihm aus, sondern blieb auch auf seiner Seite, als in den folgenden zwei Jahren der Trotz Lamennais‘ sich verschärfte und seine offene Empörung durch die Paroles d’un Croyant (April 1834) seine durchgreifende Verurteilung (in der Encyklica Singulari nos vom 25. Juni 1834) hervorrief. Noch jetzt bedurfte es der größten Anstrengungen Lacordaire’s, um den von unklarem Freiheitsdusel befangenen Montalembert endlich von dem nunmehr zum Apostaten gewordenen unglücklichen Lamennais loszureißen und ihn zu bewegen, daß er (8. Dezember 1834) von Pisa aus seine vollständige Unterwerfung unter die zwei päpstlichen Entscheide erklärte. (Näheres in d. Artt. La Mennais, Lacordaire, Liberalismus. Vgl. Hist.-pol. Bl. XL, 1857, 487-501. 564-585.)

Zu voller philosophischer Klarheit über das Verhältnis von Freiheit und Auktorität in allen ihren verschiedenen religiösen und politischen Beziehungen gelangte Montalembert auch durch diese schmerzlichen und kritischen Erfahrungen nicht. Zeitlebens hielt er deshalb an einer zum Teil sehr wohl begründeten, zum Teil aber auch überschwänglichen, der Mißdeutung fähigen Begeisterung für die Sache der Freiheit fest, die er selbst in dem Wahlspruch eines alten Polen formulierte: J’ai aimé la liberté plus que tout au monde et la religion catholique plus que la liberté même.

Sein Hauptbestreben aber blieb darauf gerichtet, die Sache der katholischen Religion so weit als nur eben möglich mit der Sache der Freiheit zu verschmelzen, was die politische Konstellation der zwei nächsten Jahrzehnte in hohem Grade ermöglichte, was aber den hochgesinnten Grafen in seiner letzten Lebenszeit abermals in schwierige und kritische Kollisionen mit den Forderungen des Autoritätsprinzips bringen sollte.

Eine mächtige Hebung seiner religiösen und kirchlichen Gesinnung suchte und fand er vorläufig im Studium der mittelalterlichen Geschichte, als dessen erste Frucht er 1836 sein erstes größeres Werk Das Leben der hl. Elisabeth von Thüringen, veröffentlichte. Im Geiste Rio’s und mit dem feinfühligsten Verständnis widmete er sich zugleich dem Studium der mittelalterlichen Kunst und erhob von 1833 an wiederholt seine Stimme gegen den „Vandalismus“, der durch Mangel an Verständnis, Vernachlässigung, Stilmengerei, geschmacklosen Restaurationen und Neubauten die schönsten Denkmäler mittelalterlicher Kunst mit Verfall und Untergang bedrohte. Er erklärte in meisterhafter Weise Geist, Charakter und Wert dieser Werke, widerlegte die gegen dieselben herrschenden Vorurteile, regte zu ihrem Studium und zur Neubelebung des Geistes an, aus dem sie hervorgegangen, und unterstützte in Wort und Schrift alle dahin zielenden Bestrebungen Rio’s, Viollet-Leducs, Didrons u. A. Eine Sammlung seiner verschiedenen Aufsätze und Reden über diesen Gegenstand erschien 1839 unter dem Titel Du Vandalisme et du Catholicisme dans l’art, und trug nicht wenig dazu bei, eine der fruchtreichsten Bewegungen des Jahrhunderts, das Wiedererblühen eines echt christlichen Kunstsinnes, weit über die Grenzen Frankreichs hinaus, zu fördern.

Inzwischen hatte er 1835 das erforderliche Alter erreicht, um den ihm vererbten Sitz in der Pairskammer einzunehmen, und er griff hier sofort die infolge des Fieschi-Attentats erlassenen Ausnahmegesetze (die sog. Septembergesetze) mit jugendlichem Ungestüm an. „In den höchsten offiziellen Regionen war man ernstlich auf den Eintritt dieses ‚Jesuiten im kurzen Rock‘ in die Verhandlungen gespannt. Seine Nachbarn in der Pairskammer gemahnten ihn mitleidig, daß die Zeit vorüber sei, wo man mit Frömmigkeit seinen Weg in der Welt machen könne; die Presse und das große Publikum überschütteten ihn mit Spott und Angriffen und mit der stets sich wiederholenden Anklage der Heuchelei. Er indes trat unerschrocken all diesen Angriffen entgegen“ (de Riancey). Er verband die feinste französische Sprachfertigkeit und Redegewandtheit mit einem eisernen Ernst und Fleiß, jugendliches Feuer mit gediegenem, scharfem Urteil, französische Lebendigkeit mit dem kernigen Wesen eines Engländers oder Deutschen.

Ausgerüstet mit den vielseitigen Kenntnissen, ein gewinnender ritterlicher Charakter, eine unermüdliche Arbeitskraft und ein geborener Redner, wurde er bald eine der angesehensten und einflußreichsten Persönlichkeiten der Pairskammer. „Ohne die großen politischen und moralischen Eroberungen unseres Jahrhunderts zu verschmähen, war dieser junge, in London geborene französische Edelmann mit 25 Jahren für das katholische Frankreich und Europa, was Edmund Burke in vollem Mannesalter und Ruhmesglanz für England war: der gewaltigste Gegner der antichristlichen Politik“ (de Hauleville). Er bewies den hochmütigen Erben der französischen Revolution, daß das Mittelalter weit mehr Freiheit und eine viel gesündere Freiheit besessen, als die vielgepriesenen Freiheiten, deren sie sich rühmten; daß diese kirchliche, korporative und individuelle Freiheit des Mittelalters aus der christlichen Zivilisation hervorgegangen sei, und daß nur auf Grund der katholischen Prinzipien wahrhaft freie politische Institutionen geschaffen und erhalten werden könnten. Von diesem Standpunkt aus suchte er den Radikalen wie den liberalen Doktrinären das bezaubernde Schlagwort der „Freiheit“ zu entreißen, es gewissermaßen zu katholisieren und im Namen der Freiheit vorab der Kirche jene Freiheit der Aktion zu erkämpfen, der sie zur Erfüllung ihrer göttlichen Mission bedarf.

Mit zündender Beredsamkeit verteidigte er 1837 das Besitzrecht der Kirche gegen einen Gesetzesvorschlag, der das Grundeigentum der Erzdiözese Paris konfiszierte. Noch mächtiger und weit über die Grenzen Frankreichs hinaus wirkten die ausgezeichneten Reden, in welchen er 1844 und 1845 gegen die Akademiker Villemain, Cousin und Guizot die kirchliche Freiheit überhaupt (13. und 14. Januar 1845), dann speziell die Freiheit des Unterrichts (26. August 1844) und die Freiheit der religiösen Orden (die Jesuiten miteingeschlossen) (26. April 1844; 11. Juni 1845) verteidigte. In einer dieser Reden, die man als „katholisches Manifest“ bezeichnete, sagte er u. a.: „In diesem Frankreich, das gewohnt ist, nur Leute von Geist und Herz hervorzubringen, sollten wir Katholiken allein, ganz allein uns zu Tröpfen und Feiglingen herabwürdigen lassen? Wir sollten uns für so verkommene, für so entartete Söhne unserer Väter halten, daß wir unsere Vernunft an den Rationalismus, unser Gewissen an die Universität, unsere Freiheit und Würde in die Hände dieser Advokaten überantworten müßten, deren Haß gegen die Freiheit der Kirche nur der völligen Unkenntnis ihrer Rechte und Dogmen gleichkommt?... Ich sage im Namen der Katholiken wie ich, im Namen der Katholiken des 19. Jahrhunderts: Mitten in einem freien Volke wollen wir keine Heloten sein; wir sind die Nachkömmlinge der Martyrer, wir zittern nicht vor den Nachkömmlingen Julians des Apostaten. Wir sind die Söhne der Kreuzfahrer, wir werden nicht zurückweichen vor den Söhnen Voltaire’s“ (Discours du 16 avril 1844).

Bemerkenswert für die Lauterkeit seiner kirchlichen Anschauungen ist die folgende Stelle, durch die er in der Rede vom 13. Januar 1845 die Notwendigkeit völliger Unabhängigkeit der Kirche begründet: „Wir sind keine starken Geister, sondern schwache Geister. Bevor wir Pairs, Abgeordnete, Wähler und Bürger sind, glauben und fühlen wir, daß wir Christen und Sünder sind, und daß wir es nötig haben, von anderen als uns selbst, von den von Gott hierfür eingesetzten Bischöfen und Priestern Heilung, Trost und Verzeihung zu erlangen. Durch unsern Glauben verpflichtet, in allem, was das Gewissen und den Glauben betrifft, uns der kirchlichen Auktorität gelehrig zu unterwerfen, haben wir deshalb ein höchstes und unverjährbares Interesse, daß diese Auktorität sich uns in der ganzen Majestät ihrer göttlichen Unabhängigkeit darstelle. Wäre dem anders, könnten die Katholiken voraussetzen, daß diejenigen, welche sie als Führer, Berater, Lehrer und Meister ihres geistlichen Lebens betrachten, im Grunde nur die Werkzeuge, Diener, wenn Sie wollen, Kreaturen einer bloß menschlichen Macht wären, so wäre ihr Vertrauen sofort zerstört, die Wurzel ihres Gehorsams durchschnitten, und sie würden die untreuen, servilen Hirten verlassen, die sie notwendig unvermerkt zu einer neuen Auflage des englischen Schismas hinlenken müßten.“

Kein religiöses, kein kirchliches Interesse stand ihm fern. Durch seine ausgedehnte Korrespondenz stand er mit hervorragenden Katholiken aller Länder (in Deutschland z. B. mit den beiden Görres und Reichensperger), auch der entlegensten Missionsländer, in Beziehung, und mit der praktischen Gewandtheit eines Engländers wußte er sich über die Lage der ganzen katholischen Welt Informationen zu verschaffen. Am wärmsten schlug sein ritterliches Herz aber immer für die Bedrängten und Unterdrückten. Begeistert sprach er in der Kammer 1845 für die in den Kolonien mißhandelten Neger und für die Christen in Syrien, 1846 und 1847 für die Polen, 1847 für die katholischen Kantone der Schweiz. Nach der gewaltsamen Überwältigung der letzten äußerte er mit Recht (14. Januar 1848): „Was auf der anderen Seite des Jura auf dem Spiele stand, das waren nicht die Jesuiten, nicht die Kantonalsouveränität, das war die Ordnung, der europäische Friede, die Sicherheit Frankreichs und der Welt. Das wurde vor unserer Tür, an unseren Grenzen besiegt, erstickt, zermalmt von Menschen, die nichts mehr begehren, als die Fackel der Zwietracht, des Krieges und der Anarchie nun auch über den Jura und die Alpen zu schleudern.“

Nach der Februarrevolution von 1848 ließ sich Montalembert im Departement du Doubs, wo seine Familie begütert war, als Kandidat für die konstituierende Versammlung aufstellen und wurde als Letzter der betreffenden Wahlliste mit 22.000 Stimmen gewählt. Sein Ansehen war ein so bedeutendes, daß sich Louis Napoleon als Präsidentschaftskandidat in einem offenen Schreiben an ihn wandte, um mit ihm den Klerus und die treuen Katholiken für sich zu gewinnen, indem er erklärte, „daß die weltliche Souveränität des Papstes auf’s Innigste verbunden sei mit dem Glanze der Religion und mit der Freiheit und Unabhängigkeit Italiens.“

In der Nationalversammlung stand Montalembert im Allgemeinen zur Rechten und stimmte gegen die Verbannung Orleans, pflichtete aber in mehreren wichtigen Fragen der Linken bei; so erklärte er sich gegen erneute Kautionspflicht der Zeitungen, gegen die Fortdauer des Belagerungszustandes während der Beratungen der Konstituante und gegen die öffentliche Belangung von Louis Blanc. Er wirkte entscheidend für die Intervention in Italien und für die Expedition, welche Pius IX. wieder nach Rom zurückführte. In erhabener Weise betonte er dabei die moralische Gewalt des Papsttums: „Was war das Resultat dieses Kampfes zwischen Napoleon und Pius VII.? Eine große Schwäche, eine große Abnahme der allgemeinen Achtung für den großen Kaiser und schließlich eine große Niederlage. Denn was hier das Schwerstwiegende ist, was jedweden, auch den voreingenommensten Geist frappieren muß, auch denjenigen, der den Anschauungen am wenigsten zugänglich sein mag, die man bei mir vielleicht augenblicklich als die vorherrschenden annimmt: das ist nicht nur der Mißkredit und die Verachtung, welche, früh oder spät, diejenigen treffen, welche gegen den heiligen Stuhl ankämpfen, sondern die Niederlage! Ja, es ist die gewisse, bemerken Sie es wohl, die gewisse Erfolglosigkeit! Und warum ist die Erfolglosigkeit gewiß? Beachten Sie es wohl! Weil der Kampf zwischen dem heiligen Stuhl und Ihnen oder jedem Andern, der gegen denselben antreten will, ein Kampf mit ungleichen Kräften ist. Und seien Sie überzeugt, diese Ungleichheit ist nicht für Sie, sondern gegen Sie. Sie haben 500.000 Mann, Flotten, Kanonen, alles, was materielle Macht bieten kann. Das ist wahr. Und der Papst hat nichts von alledem, aber er hat etwas, was Sie nicht haben: eine moralische Macht, eine Herrschaft über die Gewissen und über die Seelen, auf welche Sie keinen Anspruch machen können, und diese Herrschaft ist unvergänglich!“

Wie diese Bemühungen für die Befreiung des Papstes und die Wiederherstellung der weltlichen Herrschaft, so sah Montalembert jetzt endlich auch den langjährigen Kampf mit Erfolg gekrönt, den er an der Spitze der Katholiken für die Freiheit des Unterrichts geführt hatte. Noch am 11. Januar 1850 votierte zwar die Nationalversammlung ein Gesetz, welches die Lehrer an Volksschulen der unbeschränkten Willkür der Regierung preisgab, aber schon drei Tage später wurde ein Gesetzesentwurf über das gesamte Unterrichtswesen eingebracht, den der frühere Unterrichtsminister Falloux ausgearbeitet hatte, und der im Ganzen auf dem Grundsatz der Unterrichtsfreiheit beruhte. Derselbe stieß auf großen Widerspruch seitens der Anhänger des Universitätsmonopols und aller sonstigen kirchenfeindlichen Elemente. Besonders Victor Hugo brachte alle die alten Vorwürfe wider Kirche und Geistlichkeit wieder zur Sprache. Thiers kam indes den Forderungen Montalemberts und der Katholiken entgegen, und man gelangte zu einem Kompromiß, der zwar nicht allen Wünschen der letzteren entsprach, aber doch der Kirche einen Teil der erstrebten Freiheit und ihres berechtigten Einflusses auf dem Gebiete des Unterrichts zurückgab.

Die neue Verfassung wollte Montalembert nicht rückhaltlos anerkennen, wurde aber doch vom Departement du Doubs und ebenso von dem der Côtes du Nord in die gesetzgebende Versammlung gewählt. Hier entfaltete er eine gesteigerte Tätigkeit und verteidigte namentlich das motu proprio des Papstes gegen Victor Hugo. Er war Mitglied der Kommission, welche das Gesetz zur Einschränkung des allgemeinen Stimmrechts beriet, das am 31. Mai von der Versammlung angenommen wurde und der sozialistischen Gefahr einen mächtigen Damm entgegenstellte. Lebhaft befürwortete er ein Gesetz zum Schutz der Sonntagsheiligung, das aber nicht durchging, und trug (Juni 1851) auf eine Verfassungsrevision an. Wiederholt verteidigte er den Präsidenten Louis Napoleon gegen unbegründete Angriffe und wurde nach dem Staatsstreich vom 2. Dezember 1851 unter Begünstigung der Regierung 1852 vom Departement du Doubs in das Corps législatif gewählt.

Wie er indes gegen die Verhaftung der Deputierten protestiert hatte, so fühlte er sich noch mehr durch das Dekret verletzt, welches die Güter der Orleans konfiszierte. Nach diesem premier vol de l’aigle steuerte Napoleon immer mehr dem Cäsarismus zu, mit welchem sich Montalemberts ganze Richtung nicht versöhnen ließ. Seine Schrift Des Intérêts catholiques au XIXe siècle (1852) enthüllt ebenso offen seinen Abscheu gegen die Revolution, aus welcher der neue Prätendent des Cäsarentums hervorgegangen, wie gegen den Absolutismus, den er nach dem Vorbilde seines größeren Ahnen zu erneuern im Begriffe stand, und entwickelt ein katholisch-freisinniges Programm, welches die Gelüste Napoleons nach jeder Richtung hin durchkreuzte. Ein vertraulicher Brief Montalemberts an Dupin, im welchem er die Unterwürfigkeit der Kammer gegen Napoleon auf’s Strengste verurteilte, wurde durch Indiskretion in Belgien veröffentlicht und veranlaßte die Kammer, gerichtliche Verfolgung gegen ihn anzuordnen. Diese unterblieb zwar, aber 1857 wurde Montalembert nicht wieder in die Kammer gewählt, und ihr glänzender Redner blieb ihr fürder entzogen.

War das für ihn ein harter Schlag, so wurde er noch peinlicher dadurch, daß sich im katholischen Lager selbst eine Spaltung vollzogen hatte, indem Louis Veuillot und dessen Anhänger sich dem siegreichen Napoleonismus unterwarfen, nur ein Teil der frühern Partei bei Montalembert aushielt (vgl. Hist.-pol. Bl. XLIII, 1859, 5. 6). Das Organ der ersten Richtung, wurde der Univers, den Veuillot 1848-1861 und nach zeitweiliger Unterdrückung wieder von 1867 an leitete; das Organ der anderen der Correspondant, den hauptsächlich Montalembert inspirierte und mit zahlreichen Beiträgen versah. Persönliches verschärfte den Gegensatz und trieb Montalembert weiter, als es mit den katholischen Grundsätzen und Interessen harmonierte, obwohl er sachlich mit seiner Abneigung gegen das napoleonische Regiment im Rechte war.

Da ihm die Pressegesetze eine direkte Kritik desselben [des napoleonischen Regiments] verwehrten, benutzte er die indische Debatte des englischen Parlaments, um durch das Lob englischer Verhältnisse indirekt die französischen zu tadeln (Un débat sur l’Inde au parlement anglais, Aufsatz im Correspondant, 25 Oct. 1858; vgl. Hist.-pol. Bl. LXIII, 137-163). Er wurde dafür gerichtlich belangt und verurteilt, aber die Strafe ward ihm vom Kaiser teilweise erlassen. Bald darauf verwickelte ihn ein Artikel über die römische Politik des Kaisers in einen neuen Prozeß.

Von der Rednerbühne ausgeschlossen, fuhr er überhaupt fort, als Publizist zu allen bedeutenderen Fragen Stellung zu nehmen und insbesondere für die Freiheit der Kirche und der katholischen Völker weiterzukämpfen. Sein entschieden katholischer Standpunkt, sein weiter politischer Blick und die vollendete Meisterschaft der Form erhoben diese Schriften weit über das Niveau gewöhnlicher Gelegenheitsschriften und verschafften ihnen in der ganzen Welt Gehör, wenn auch nicht immer Zustimmung und Beifall. Hierher gehören: De l’Avenir politique de l’Angleterre (1856); Pie IX et Lord Palmerston (1856); Une nation en deuil, la Pologne en 1861 (1861); Le Père Lacordaire (1862); Le Pape et la Pologne (1864).

Großes Aufsehen, aber auch mannigfachen Widerspruch erregten die zwei Reden, die er am 20. und 21. August 1863 auf dem Katholikenkongreß zu Mecheln hielt, und worin er begeistert die belgische Verfassung mit ihren vier Freiheiten erhob: Les quatre grandes libertés que votre Constitution a données à la Belgique pour patrimoine et au monde pour exemple: la liberté d’enseignement, la liberté d’association, la liberté de la presse, la liberté des cultes: il n’y a pas une seule de ces libertés qui, aujourd’hui, comme en 1830, ne nous soient indispensables, à nous, à vous, à tous les catholiques des deux mondes. Tatsächlich waren es diese „vier Freiheiten“, auf deren Grundlage die katholische Kirche in England, Nordamerika und Holland freie Bahn zu ihrer Entwicklung erhalten hatte, und es gab kaum ein Land, wo die Katholiken dieselben nicht als Notbehelf und minus malus, unter Vorbehalt der korrekten Prinzipien, anrufen mußten, um für ihre Kirche jene Rechte zu erkämpfen, die sie ganz unabhängig von diesen „vier Freiheiten“ kraft göttlichen und historischen Rechtes besaß. Etwas anderes jedoch war es, diese „vier Freiheiten“, wie sie die Revolution von 1789 zum Prinzip erhoben, nicht als Auskunftsmittel in vorübergehendem Notstand, sondern als Idealprinzip und Grundlage aller weiteren politischen Entwicklungen zu bezeichnen. Soweit zu gehen, davon hätte den großen Vorkämpfer der Kirche schon die Verurteilung Lammennais‘ abmahnen müssen, sowie andere Entscheidungen der Päpste, welche bald der Syllabus vom 8. Dezember 1864 vereinigte. Es war klar genug, daß es sich hier nicht bloß um die Ansicht der „Jesuiten“ oder um eine „ultramontane“ Richtung, sondern um einen gewichtigen Schiedsspruch der Kirche selber handelte. Bei aller Ehrfurcht und Anhänglichkeit an die Kirche vermochte sich jedoch Montalembert von seiner schiefen Auffassung der Freiheit nicht loszumachen, um so weniger, als manche Bischöfe und hochangesehene Laien derselben beistimmten oder zuneigten mit der mehr oder minder ausgesprochenen Hoffnung, die katholische Kirche mit den sog. liberalen Anschauungen der modernen Welt auszusöhnen. Im Einverständnis mit Montalembert, Falloux, Albert de Broglie, Cochin u. a. reicht der belgische Staatsminister A. Dechamps sogar Pius IX. eine Denkschrift ein, um ihn von der, wie sie glaubten, inopportunen, d. h. für die augenblicklichen politischen Interessen bedenklichen Veröffentlichung des Syllabus und der ihn begleitenden Enzyklika abzuhalten.

Als das vatikanische Konzil eröffnet wurde, glaubte Montalembert seine Lieblingsidee noch ernstlicher bedroht, stellte sich auf Seite derjenigen, welche die Erklärung der päpstlichen Unfehlbarkeit um jeden Preis als inopportun verhindern wollten, und korrespondierte darüber namentlich mit dem liberalen Abbé Loyson. Er war über Sinn und Tragweite, Geschichte und praktische Bedeutung der Infallibilität in solchen Vorurteilen befangen, daß er noch am 28. Februar 1870 einen offenen Brief diktierte, der die Infallibilitätslehre, Papst und Konzil in der heftigsten, feindseligsten Weise angriff (abgedr. in den Acta und decreta ss. conc. recent., Collectio Lac. VII, Friburgi Brisg. 1890, 1385 sqq., deutsch in der Allgem. Zeitung Beil. Nr. 69 vom 10. März 1870). Aus dem Schreiben selbst geht hervor, daß persönliche Angriffe auf seine Freunde Dupanloup, Gratry u. A. ihn am meisten verbittert hatten; er wollte sie verteidigen gegen diesen „armen Klerus, der sich selbst eine so traurige Zeit bereitet, und den ich dereinst geliebt, verteidigt und geehrt habe, wie es noch niemand im modernen Frankreich getan hat“.

Schon seit vier Jahren hatte eine schmerzliche, unheilbare Krankheit an ihm gezehrt, als er diesen Brief schrieb. In kirchenfeindlichen Kreisen wurde derselbe laut bejubelt. Als indes nach wenigen Tagen der Tod herannahte und die Gräfin Merode ihn fragte: „Was würden Sie tun, wenn das Konzil in Vereinigung mit dem Papste die Unfehlbarkeit definiert?“ da gab er in festem, überzeugungsvollem Tone die Antwort: „Nun denn, ich würde einfach glauben“ (Brief des Staatsministers Dechamps an P. Gratry vom 24. April 1871, nach dem Genter Journal Le Comte Public deutsch im Mainzer „Katholik“, 55. Jahrg., Mainz 1875, II, 286; Mme Craven, Le Comte de Montalembert, Paris 1873, 147). Im Frieden mit Gott und der Kirche entschlief der unerschrockene, opfermutige Vorkämpfer der katholischen Sache am 13. März 1870. Pius IX. ließ in der Kirche S. Maria del Transpontino ein feierliches Requiem für ihn halten und wohnte persönlich demselben bei.

Montalemberts Schriften
Mit dem Studium der Politik und ihrer Hilfswissenschaften verband Montalembert zeitlebens dasjenige der Geschichte, und zwar vorzugsweise der mittelalterlichen Geschichte. Seine glänzende schriftstellerische und oratorische Begabung verschafften ihm schon am 5. Februar 1852 einen Sitz in der französischen Akademie, obwohl er damals erst ein größeres Werk herausgegeben hatte.

Seine Hauptwerke sind:
1. Histoire de sainte Elisabeth de Hongrie, duchesse de Thuringe, Paris 1836, seither wiederholt aufgelegt, deutsch von J. Ph. Städtler, Aachen und Leipzig 1837 und sonst öfter; keine bloße Erbauungsschrift, sondern eine auf ernsten, kritischen Studien beruhende, streng historische Biographie, die beste und gründlichste, welche über die liebenswürdige Heilige überhaupt vorliegt, wenn auch über Einzelheiten ihres Lebens seither noch eingehendere Forschungen angestellt worden sind. Montalembert bewährt in diesem Buch seine allseitige Durchdringung des Mittelalters, seines Geistes und seiner Institutionen und hat gerade hierdurch bahnbrechend gewirkt.
2. Les Moines d’Occident depuis saint Benoît jusqu’à saint Bernard, 5 vols., Paris 1860-1867, 5e éd. 1874, dazu ein 6. und 7. (Schluß-) Band 1877, deutsch v. P. Karl Brandes O.S.B. u. J. Müller, Regensb. 1860-1878, 7 Bde., eine meisterhafte Apologie und Geschichte des Benediktinerordens, die aber nicht über die Zeit Bedas des Ehrwürdigen hinausreicht. Ihr Hauptverdienst liegt darin, auf Grund ausgedehnten Quellenstudiums die seichte moderne Auffassung des Ordenslebens zu widerlegen, die höchstens die wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Verdienste der Mönche anerkennt, ihre Tragweite für das religiöse und politische Völkerleben, für die gesamte christliche Zivilisation aber übersieht. Auch durch dieses Werk hat Montalembert weithin bahnbrechend gewirkt. Seine objektive, tiefreligiöse und darum hochideale Auffassung wird nur selten und durch aufdringliche Betonung seiner demokratischen Lieblingsideen und Seitenhiebe gegen Cäsarismus gestört. Die Darstellung ist von klassischer Schönheit (vgl. Hist.-pol. Bl. XLVII, 1861, 509-529). Die erhabenen Gestalten des hl. Benedikt, des hl. Gregor des Großen, des hl. Columban, des hl. Beda und der Gründer des Ordenslebens unter den Angelsachsen sind kaum von einem andern Historiker so treffend und anziehend geschildert worden. Die Einleitung allein schon ist eine gründliche Widerlegung der verschiedensten Einwürfe, die vor und seit Luther wider das monastische Ordensleben erhoben worden sind.

Die übrigen gesammelten Werke Montalemberts (Oeuvres, Par. 1861-1868, 9 vols.) umfassen:
1. seine ausgezeichneten Kammerreden, deren berühmteste bereits erwähnt wurden;
2. seine politischen Schriften, außer den schon angezogenen: Du Devoir des Catholiques dans la question de la liberté d’enseignement (1844); Quelques Conseils aux Catholiques etc. (1849); Pie IX et la France en 1849 et 1859 (1860); L’Eglise libre dans l’Etat libre (1863) etc.;
3. kleinere geschichtliche Schriften: St. Anselme, fragment de l’introduction à l’Histoire de St. Bernard (1844); Le Père Lacordaire (1862) etc.;
4. verschiedene Aufsätze über Kunst, Literatur, Polemisches u.s.w. Die Schrift Du Vandalisme et du Catholicisme dans l’art nach der verbesserten Ausgabe von 1856 findet sich abgedr. bei Migne, Dictionnaire d’Esthétique chrétienne, Paris 1856, 1005-1226.

Literatur
Eine gründliche Biographie fehlt leider noch, ebenso eine Sammlung seiner Briefe. Kleine Biographien (nach Oliphant, Memoir of Count de M., gearbeitet) von Mme Augustus Craven, Le Comte de M., Paris 1873; F. Hoffmann, Graf v. M., der „französische O’Connel“, Mannheim 1876; L. de Gaillard, Mort et funérailles de M. de M., Paris 1870; Henri de Riancey, M. le Comte de M., Paris 1860 (mit Portrait); de Haulleville, Le Comte de M. (Revue générale, Bruxelles 1876, I, 328-335; Montalembert (Allgem. Ztg. Beil. Nr. 76 vom 17. März 1870). Eine Würdigung seiner Verdienste um die christliche Kunst gibt. F. de Guilhermy in Didrons Annales archéol. XXI, Par. 1861, 252-260, und ebd. XXVII, Paris 1870, 202-203; die Titel seiner kunstgeschichtlichen Aufsätze kurz zusammengestellt in den Annales archéol. XXI, 169 s.


Joseph Kardinal Höffner

Personen
(Auswahl)

Lewis C. S.
Malagrida G.
Marescotti J.
Manning H. E.
Marillac L.
Maritain J.
Martin Konrad
Massaja G.
Meier H.
Mieth Dietmar
Mixa Walter
Mogrovejo T.A.
Moltke H. v.
Montalembert
Montecorvino J.
Moreno E.
Moreno G. G.
Mosebach M.
Müller Max
Muttathu-padathu
Nies F. X.
Nightingale F.
Pandosy C.
Paschalis II.
Pieper Josef
Pignatelli G.
Pius XI.
Postel M. M.
Poullart C. F.
Prat M. M.
Prümm Karl
Pruner J. E.
Quidort
Radecki S. v.
Ragueneau P.
Rahner K.
Ratzinger J.
Reinbold W.
Répin G.
Rippertschwand
Rudigier F. J.
Ruysbroek
Salvi Lorenzo
Sanjurjo D. S.
Saventhem E.
Schamoni W.
Schreiber St.
Schynse A.
Sierro C.
Silvestrelli C.
Simonis W.
Solanus
Solminihac A.
Spaemann C.
Spaemann R.
Stein Karl vom
Steiner Agnes
Sterckx E.
Stern Paul
Stolberg F. L.
Talbot Matt
Therese
Thun Leo G.
Tolkien J.R.R.
Tournon Ch.
Vénard Th.
Vermehren I.
Vianney J. M.
Walker K.
Wasmann E.
Waugh E.
Wimmer B.
Windthorst L.
Wittmann G. M.
Wurmbrand R.
Xaver Franz


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